Panzerwiese ist ein Tabu für Drachen

    Tach Tach erstmal!


    Heißt es hier denn nicht "Drachenforum - die freundliche Community???
    Mit diesem Thread wollte ich keine Vorlage für angehende Juristen schaffen...


    Wie schon gesagt ist die Panzerwiese nun mal für die Drachenwelt gestorben. Ob sich dort noch was ergibt könnte man ja vielleicht weiterhin verfolgen.


    Ich Danke nochmals für die große Resonanz die dieses Thema hier gefunden hat!
    das heißt nicht das dieser Thread zu ende geht.
    Es wurden ja bereits im Forum eine Liste für bundesweite Flugreviere angelegt, wobei dort München etwas sehr mager ausfällt. Desshalb heißt es jetzt andere Flugreviere um oder in München suchen und eintragen lassen.
    Selbstverständlich mit Absprache der Bauern oder der dafür verantwortlichen Personen.


    Bis dann


    der Chemiekoch

    Hallo Drachenfreunde, statt unflätig :=(
    rumzuposten lieber die Zeit zu Recherchen im Net nutzen.
    Habe in folgender Verordnung des Landratsamts München für die Mallertshofer Heide

    Zitat

    Verbote: 7. Luftfahrzeuge im Sinne des Luftverkehrsgesetzes zu starten oder zu landen; dieses
    gilt nicht für Kinderdrachen – auch mit einer Schnurlänge von mehr als 100 m,

    gefunden.


    http://www.landkreis-muenchen.de/pdf/nsv_mallertshofer_holz_mit_heiden.pdf


    Ist zwar weiter draussen, aber über die neue Strasse von Hochbrück (bei der U-Bahn Richtung Norden abbiegen) gut zu erreichen.



    Werde demnächst die Lokation testen. :H: :H: :H:

    Jetzt die Definition für "Kinderdrachen" bitte.

    Gruß
    Achim


    Wirkliche Intelligenz beginnt dort, wo man erkennt, dass es mit dem eigenen Unterscheidungsvermögen nicht so weit her ist......

    Zitat

    außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege mit
    Kraftfahrzeugen aller Art (ausgenommen bleibt das Befahren mit Rollstühlen) zu
    fahren oder diese dort abzustellen,
    2. außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege und
    außerhalb markierter Radwege mit Fahrrädern zu fahren,


    ich denk das trifft auch auf uns zu oder nicht?

    Die ganze geschichte hier ist doch an einem toten Punkt angekommen. Ob wir uns hier weiter darüber unterhalten ist doch für das gelände komplett irrelevant.


    Hat denn jetzt mal jemand bei der zuständigen Behörde recherchiert? Wer ist überhaupt zuständig? wer trifft die Entscheidungen? Ist ein ANsprechpartner ermittelt?


    Und ganz wichtig, haben sich ein paar Leute als Interessengruppe zusammengefunden?

    Sonst könne wir hier noch Posten, bis zum Ende aller Tage und nichts erreichen.

    Gruß
    Achim


    Wirkliche Intelligenz beginnt dort, wo man erkennt, dass es mit dem eigenen Unterscheidungsvermögen nicht so weit her ist......

    Hallo an alle Drachenfreunde in und um München,


    ich habe heute folgendes Schreiben an die Stadt München geschickt (mailto:plan@muenchen.de), da ich dieses Flugverbot, welches bereits seit 5/2002 in Kraft ist, nicht nachvollziehen kann:


    "Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich beziehe mich auf die Verordnung 820-8622-11/92 vom 03.05.2002 (Anhang NaturschutzgebieteV Panzerwiese und Hartelholz).


    Ich bin seit Jahren begeisterter Lenkdachenflieger und übte diese Aktivität bis vor kurzem auf der "Panzerwiese" aus, da diese mit Abstand beste Bedingungen liefert. Durch verstärkte Aktivitäten der Naturschutzbehörde vor Ort mit der Androhung von Bußgeldern wurde ich erst auf o.g. Verordnung aufmerksam, im speziellen §4 (2) 10.


    Ich möchte mich gerne für eine Ausnahmeregelung für das Steigenlassen von Lenkdrachen auf der "Panzerwiese" bemühen, so wie in der "Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mallertshofer Holz mit Heiden“ in den Landkreisen Freising und München (vom 20.10.1995, Änderung am 18.10.2002) in § 4 (2) 7 beschrieben.


    Die zugrundeliegende Problematik ist die, daß in beiden Verordnungen pauschal auf "Luftfahrzeuge" im Sinne des "Luftfahrtgesetzes" eingegangen wird, in der leider "Drachen" pauschal als solches bezeichnet werden und so unter das Flugverbot fallen.


    Es geht mir hier lediglich um das Fliegen lassen von Lenkdrachen mit einer Spannweite(Deltaflügler) bis 3m, die an 2 Leinen mit einer max. Länge von 40m STATIONÄR geflogen werden.


    Könnten Sie mir freundlicherweise mitteilen, wo ich Unterstützung in meinem Vorhaben finden kann, oder gar welche Aktivitäten ich vorab starten sollte (z.B. Unterschriftenaktion, o.ä). Vielen ist dieses Verbot immer noch nicht bekannt...


    In der Hoffnung auf Ihre Unterstützung verbleibe ich


    mit freundlichen Grüßen,
    Stefan Reumann"


    Das Schreiben ging heute raus und ich hoffe auf Antwort, die ich hier gerne poste. Wer noch andere Ideen hat, wie man hier weiter vorgehen könnte...


    Windige Grüße,
    Reu

    Zitat

    ...pauschal auf "Luftfahrzeuge" im Sinne des "Luftfahrtgesetzes" eingegangen wird, ....


    Lenkdrachen sind keine Luftfahrtzeuge im Sinne des Luftfahrgesetzes! Dazu müssten sie eine, Baumusterabnahme, Musterzulassung beim Luftfahrtbundesamt,eine Verkehrzulassung und eine Kennzeichnung bekommen.


    Infos:
    http://intern.akaflieg.uni-kar…ieg/skripte/luftrecht.pdf


    Wir hatten das Thema damals als es um die Nachtflugverbote ging:

    Zitat

    ...Weiter sieht es so aus das Drachen unter 100 meter generell zulassungsfrei sind egal ob Tag oder Nacht und sich so der LuftVO entziehen.......


    Also entweder hast du den richtigen Ansatzpunkt gefunden, oder du musst noch ein paar Argumente zusätzlich finden. ;)

    Gruß
    Achim


    Wirkliche Intelligenz beginnt dort, wo man erkennt, dass es mit dem eigenen Unterscheidungsvermögen nicht so weit her ist......

    Hi Achim,


    bei der Erörterung eines weiteren Problems beim Drachenfliegen, dem Versicherungsschutz, wird in vielen Publikationen auf das Lauftfahrtgesetz und dessen Anwendung bei "Drachen" hingewiesen.
    Der allgemeine Tenor:
    "Drachen sind Luftfahrzeuge nach dem Luftverkehrsgesetz" - PUNKT!
    (siehe http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=1501)


    Mir geht es vornehmlich um die "Sondergenehmigung" zum Lenkdrachenfliegen und damit einhergehend einer Ausweisung von Teilen der "Panzerwiese" als "Drachenwiese", da das Fliegen von Lenkdrachen und Kites nachweislich Vögel in Ihrem Lebensraum stark beeinflusst (L E I D E R... - siehe http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14986031_L20.pdf)


    Gruss,
    Reu

    Moin,
    an dieser Stelle möchte ich auch nochmal dürfen.
    Ich hatte versucht vom LBA eine Antwort zu erhalten bzgl. Drachen und Luftfahrzeuge. ( anderer Fred )
    Leider bis Heute auch auf mehrmaliges immer höfliches Anfragen und auch Anrufen keine Antwort zu erhalten.
    Zu

    Zitat

    "Drachen sind Luftfahrzeuge nach dem Luftverkehrsgesetz" - PUNKT!
    (siehe http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=1501)


    erlaube ich mir in den Raum zu werfen das wir korrekterweise Fesseldrachen fliegen. Genauso wie es Fesselballons gibt.
    Drachen sind dreieckig und haben untendran einen Schlafsack für den Piloten.


    Wenn dem nicht so wäre würden wir tatsächlich an jedem Drachen ein Typenschild aus Metall benötigen!!!


    Wenn diese Argumentation endlich mal bei den offiziellen Verstanden würde hätten wir einige Probleme weniger.
    ( Versicherung, Naturschutz, Verbote etc. )


    Zitat

    Ich würde mal sagen, die Haustür hast du mit Wucht mitgenommen und bist praktisch mitsamt der Hintertür wieder raus.


    Deswegen sollte man die Türen immer weit aufmachen. ;-)))

    Hi,


    es hat lange gedauert, aber ich habe tatsächlich eine Antwort von der Stadt München auf meine Anfrage vom 08.10.07 bekommen. Kurz gesagt: das Schreiben ist für die Freunde unberührter Natur sicher ein Highlight, für uns Drachenpiloten eher ernüchternd - aber lest selbst - hab' das Schreiben als PDF ins Netz gestellt.


    http://web.mac.com/sreumann/MyWebsite/Panzerwiese.html


    Bitte keine Kommentare zu der Website ;-), es ging mir nur darum, da Dokument schnell zu posten.


    Happy winds,
    Reu

    Danke für das Posting.


    Hab gar nicht gewusst, was neben der Panzerwiese inzwischen noch so alles zum dem NSG gehört. Wenn das Gelände derart wichtig ist, sollte es dann nicht konsequenter gehandhabt werden? (Verbot für jedwede menschenlastige Nutzung, wie Hunde, Schafherden, Trampelpfadlern und Kinderflugspielzeugen?)


    Als Stäbchenflieger hatte ich mir die Wiese mal angesehen, aber für zu "fäkal-kontaminiert" befunden. Zum Glück gibts ja für Stäblfliegerle noch andere Orte.


    Gruß Steffen

    Viele Grüße Steffen

    Auch wenn ich nicht aus München komme. Ich finde die Antwort ausgesprochen nett und schlüssig, appelliert sie doch an unser Selbstverständnis als "Natursportler".


    Zitat

    Wenn das Gelände derart wichtig ist, sollte es dann nicht konsequenter gehandhabt werden? (Verbot für jedwede menschenlastige Nutzung, wie Hunde, Schafherden, Trampelpfadlern und Kinderflugspielzeugen?)


    Nicht ganz. Eine schonende Beweidung durch Schafe gehört z.B. zu den Merkmalen einer Heidelandschaft. bzw. ist sogar notwendig, damit die Fläche nicht verwaldet. Es handelt sich um eine Kulturlandschaft, die durch jahrhundertelange menschliche Nutzung entstanden ist. Das entspricht vielleicht nicht dem allgemeinen Verständnis von "Natur pur", ist aber so ;)

    Was nur belegt: Der Status quo von "Natur" ist so künstlich, wie ein Parkplatz... Was wird da also geschützt? "Natur" oder eine Kulturlandschaft? Warum ist ausgerechnet der Status quo schützenswert und nicht ein Rückbau zu Wald? Oder die Nutzung durch Kiter? Fragen über Fragen...

    Zitat

    Was nur belegt: Der Status quo von "Natur" ist so künstlich, wie ein Parkplatz... Was wird da also geschützt? "Natur" oder eine Kulturlandschaft? Warum ist ausgerechnet der Status quo schützenswert und nicht ein Rückbau zu Wald? Oder die Nutzung durch Kiter? Fragen über Fragen...


    also ich finde die Fragen wirklich gut und umfassend beantwortet....


    Gruß
    Thomas

    Tja, da gibt es wohl keine objektive Wahrheit....


    Schützenswert vielleicht weil selten, schön, historisch, charakteristisch, Schäden irreversibel... Wer sagt, dass ein altes Haus wegen Denkmalschutz nicht abgerissen werden darf, um dort einen Parkplatz zu bauen. Ist der Anspruch der Parkplatzsuchenden nicht auch schützenswert?


    Die Fragen bleiben...

    Das gleicht ja mehr einer Ironie in sich selbst.Fakt ist,dass die "natur"erliche Ursprünglichkeit durch das Eingreifen von Menschenhand verloren ging.Und nun möchte man das ursprünglich menschliche als 100% Natur pur abtun.
    Das ist zuviel fuer mich!Oder hab ich das was misverstanden?...ich bin verwirrt

    Matten: Aeros Gyro 12qm,Peter Lynn Scorpion 13qm,HQ Apex 7.5qm[/b]
    Mountain-Board: Scrub Regolith
    ----------------------
    Tubekites: F-One Bandit 11qm,F-One Bandit 09qm
    Kiteboard:F-One Trax 138x40

    Du kannst das Thema gern auf die Spitze treiben. Dann eröffne doch einfach den Thread "Sinn und Unsinn von Naturschutz" oder "Wann ist Natur noch Natur und wann nicht". Aber spätestens wenn das Argument kommt, der Mensch entstamme ja schließlich auch irgendwie der Natur, zerfasert sich das ins Unendliche.


    Ich denke hier wurde alles relevante gesagt.


    Die Natur in ihrer "ehrlichen Ursprünglichkeit" bestünde aus Wald, mit Auerochs und Bär. Überall Bäume - keine Wiesen, keine Felder. Dann gäbs hier bestimmt bald die Kategorie Forestkiting... ;)

    Hallo, was wird das hier zieckenalarm. Leider muß ich aus eigener erfahrung sagen das solche Leute wie Du die das mit fremden eigentum und öffentlichen nutzung von Gelände so umgehen wie Du es machst für alle anderen die menschliches benehmen noch kennen alles kaputt machen.
    Wir haben uns auch höfflich bei Stadt und Landwirten durch gefragt und man schaue das wir unsere Wiese von unserem Bauern sogar zu etwas größeren treffen gemäht bekommen. Geht also mit gegenseitigen respekt und einer tüte höfflichkeit.
    Also mach weiter so und Du wirst nie freude an diesen Hobby habe oder denke mal an die nutzen deines garten von fremden leuten noch mal genauer nach.