Dann melde ich mich hiermit mal an.
Nachvollziehbar ist in diesem offenen Vollzug zwar nicht mehr viel für mich.
Aber es bleibt ja auch einem nichts mehr anderes übrig.
Ich bin zwar vollständig geimpft, aber es ist niemand außer Polizeibeamten und Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft befugt nach Vorlage des Impfpasses auch eine Identitätsfeststellung durchzuführen, ob der jenige auch wirklich der rechtmäßige Inhaber des Impfpasses ist. Gemäß § 163 b Absatz 2 wird es selbst für die Kollegen nicht möglich. Es liegt ja in diesem Fall keine Straftat vor. Auch nach § 13 NPOG ist ist diesem Fall keine Identitätsfeststellung möglich. Die entsprechenden Rechtsnormen werden hier auch nicht erfüllt.
Ich will hier nicht klugscheissen, aber die Überprüfung eines entsprechenden Impfstatus steht weder dem Einzelhandel, der Gastronomie noch einem Verein zu. Das geht nur über das Hausrecht. Meine Meinung dazu behalte ich besser für mich.
Und noch eines. Den Spruch mit der Armbinde finde ich überhaupt nicht witzig. Armbinden hatten wir schon vor 80 Jahren in diesem Land. Und das kam nicht wirklich gut an.
Ansonsten möchte ich kein weiters Statement zu den Gesetzesausführungen.
Das Jürgen überhaupt was auf die Beine stellen darf, grenzt ja schon an ein Wunder. Die Woche darauf soll das ja bei uns in Hannover auch so laufen.
Alles sehr sehr traurig. Wenn man sieht, daß in England 45 000 Leute im Stadion hocken und sich umarmen.
Und bei 20 bis 30 Figuren wird vom Lankreis ein Hype gemacht.
Falls ich kommen darf, werde ich mich auch von allen anderen fern halten.
Nicht damit ich noch als doppelt Kreuzgeimpfter den Superspreader mache.
MFG Dirk