Und hier der Mustertext den man an seine Versicherung schicken sollte.
Zur Zusatzerklärung zum Antrag auf Privathaftpflichtversicherung - Mitversicherung eigener Windsurfgeräte; hier speziell : Buggys folgendes:
Windsurfgeräte im eigentlichen Sinne besitze und benutze ich nicht. Mitversichern möchte ich die Risiken des Buggyfahrens; dazu folgende Ausführungen:
Zum allgemeinen Verständnis:
Ein Buggy ist ein dreirädriges Stahlrohrgestell mit Sitz für den Fahrer, das bremsenlos über die lenkbare Vorderachse gesteuert werden kann(vergleichbar in etwa mit einem Strandsegler); als Antrieb wird beim Buggy allerdings kein fest montiertes Segel verwendet, sondern ein Zugdrachen, der entweder stablos (Matte) oder mit Stäben gebaut ist. Die verwendeten Größen sind natürlich abhängig von der Windstärke und reichen von etwa 1,4 - 13 qm²; Profis(zu denen ich mich sicherlich nicht zählen kann), erreichen im Rennen Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 100 km/h.
Gefahren wird im Idealfall an speziellen für das Buggyfahren freigegebenen Stränden im In- und Ausland (speziell die dänische Insel Römö, aber auch auf Borkum), auch an leeren Badestränden, natürlich außerhalb der Hochsaison. Im Binnenland werden meist brachliegende Wiesen befahren, die im Regelfall auch kaum von Spaziergängern oder Zuschauern frequentiert sind. Vom Gewicht her bringen diese Buggys zwischen 15 - 25 kg auf die Waage, abhängig von der jeweiligen Ausstattung. (Gefederte Hinterachse, größere Reifen etc.) Das Buggyfahren betreibe ich rein hobbymäßig, weder fahre ich Rennen, noch wird der Buggy gewerblich benutzt. Detaillierte Infos zum Thema Buggy finden sie unterhttp://www.libre.de, der Site des führenden deutschen Buggyhersteller. Um ggfls. Missverständnissen zuvorzukommen, würde ich sie bitten, mir explizit schriftlich die Mitversicherung des Buggyfahrens mit Datum des Vertragsabschlusses zu bestätigen.
Gruß
Stephan