Beiträge von Achim X

    @ Schmendrick,


    Zitat

    Hallo Achim,
    Ich denke einfach mal dass das Thema für solche Possen einfach zu ernst ist.


    Ich denke schon, das diese Thema sehr ernst ist, mir fällt es nur immer schwerer diese Thema wirklich ernst zu nehmen.


    Und diese Posse war durchaus auch ernst gemeint um an eine verbindliche Antwort zu kommen.
    Auch diese ursächliche mißverständnis ist sehr ernst zu nehmen, immerhin führt es dazu, das Drachen an einer Angel geführt werden müssen anstatt zu fliegen.


    Da ich von keiner Behörde etwas bindendes schriftlich bekommen konnte um es zu veröffentlichen, wollte ich nur eine Möglichkeit aufzeigen um an die Antwort zu kommen.
    falls jemand denkt ich wolte mich auf Kosten Anderer belustige, habe ich mich nicht richtig ausgedrückt und es tut mir leid.


    Es ging mir nur darum diesen Mißstand endlich
    auszuräumen. Denn es gibt für Flugverbote keine Grundlage, nach den Antworten die wir bekamen.
    Das immer noch Nachtflugverbote durchgesetzt werden find ich umso dramatischer und es ärgert mich.
    Die vorgeschlagene Vorgehensweise ist überzogen und eine Posse.
    Das gebe ich zu,aber eine ernstzunehmende Vorgehensweise eine absurde Situation auch absurd darzustellen.





    Etwas Anderes gibt mir aber noch zu denken.
    Ich weiß was ich miteilen und vermitteln will,aber in letzter Zeit geschieht es vermehrt, das ich mißverstanden werde und/ oder ich meine Anliegen nicht klar vermitteln kann. Das finde ich ernst und ich werde mich damit auseinandersetzen.
    Denn damit hast du Recht: viele Themen sind für solche Possen zu ernst.
    - Editiert von Achim X am 23.09.2003, 22:48 -

    Hallo Frank,

    Zitat

    ihr müsst nicht bei der Bezirksregierung eure Drachen zur Baumusterabnahme anmelden
    sondern beim Luftfahrtbundesamt.


    Hab ich es mißverständlich ausgedrückt?:-D


    Ich meinte schon, das man bei der Bezirksregierung anruft, um dort nachzufragen wie und wo man die Drachen jetzt abnehmen lassen kann.:-O


    Das die das nicht machen, war doch klar,oder?
    Aber die müssen sich dann mit dieser Frage beschäftigen und kommen hoffentlich auf den richtigen Weg. oder leiten dann an die zuständige Behörde weiter.was auch nnicht schlecht wäre.


    aber gut jetzt mit der Posse. ;) Es ist zumindest ein guter Weg um eine eindeutige Antwort zubekommen. und wenn dabei noch ordentlich Staub aufgewirbelt wird kann das nur gut sein.
    - Editiert von Achim X am 22.09.2003, 22:32 -

    Zitat

    Vielleicht sollte man ein paar mal bei jeder Bezirksregierung anrufen, damit die merken
    was los ist. Und es ein für alle mal vom Tisch ist.


    Yepp, das sollte man, damit der zuständige Beamte sich auch mal richtig damit beschäftigt. Es war übrigens das Bürgertelefon der Bezirksregierung in Braunschweig, die das Gespräch dann weitergeleitet haben und ich habe noch eine Anfrage laufen in Oldenburg. Dort habe ich zurückgefragt ob und wo wir unsere Drachen registrieren lassen müssen. Die Mail habe ich noch nicht.

    Hallo liebe Miflieger und Mitfliegerinnen,;-)


    Ich erzähle euch jetzt mal die ganze Geschichte:
    Einer unserer "Neuen" hat das Alles mal wörtlich genommen, und das Pferd von der richtigen Seite aufgezäumt ( Hut ab):


    Da sich ihrgendwann herauslesen lies, das sich der Erlass auf genehmigungspflichtige Drachen bezieht, hat der gute Frank einfach mal beim Bürgertelefon der Bezirksregierung angerufen und wollte seinen Drachen
    prüfen lassen, damit er auch eine Zulassungsnummer bekommt.:-O;-)
    Ohne diese Nummer kann man gar keine Genehmigung zum Start bekommen.;-)


    Der weitere Verlauf des Gesprächs muß sehr abendteuerlich gewesen sein. Nach mehrmaligem weiterverbinden mußte Frank seine Telefonnummer angeben und er wurde zurückgerufen (ob sich da schon die Ersten verarscht gefühlt haben??:-O )


    Frank wurde zurückgerufen und wurde (O-Ton!) ausgelacht!!!
    Im weiteren Gespräch wurde ihm dann mitgeteilt, das sich dieser Erlaß bzw. die LuftVO §16 (usw.) tatsächlich auf genehmigungspflichtige Fluggeräte bezieht.
    Unter 100m braucht sich da niemand Gedanken machen, außer er möcht Personen transportieren.


    Deswegen, probiert das doch mal selber bei eurer Bezirksregierung !!! Damit ihr eine verbindliche Antwort bekommt. **ggggh**


    @ Andy,


    erstmal siehe oben.
    dann:

    Zitat

    Argumente scheinen sich nicht bis Stuttgart herumzusprechen.
    - Auf dem Feld gibt es keine Möglichkeit zur ernsthaften Diskussion oder gar, etwas ändern zu wollen.
    - Die Angelvariante scheint erlaubt zu sein.

    ;-):-O


    Immer noch
    : siehe oben. Einer muß einfach mal den Anfang machen. Da es nichts zu verbieten gibt!!!! muß das Angeln erlaubt sein.


    Mal ein ganz bescheuerter Vergleich:
    Du wirst auf der Autobahn mit dem PKW angehalten, und dir wird mitgeteilt, das du schneller als 80km/h gefahren bist und du hast die Lenkzeit überschritten.


    Welche Reaktion ist denn möglich?? Ja, Herr Wachtmeister?
    oder eher, Sie liegen falsch, das ist gar kein LKW.


    Und jetzt nochmal der Zusammenhang:
    Am Anfang war der Erlaß, herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr.
    Der Erlaß regelt nur eine Vereinfachung in der LuftVO, für die das Luftfahrtbundesamt verantwortlich ist.


    Für die Umsetzung und die Einhaltung werden die Bezirksregierungen "herangezogen".


    Und dort liest ein Mensch.

    Zitat

    .........und Schirmdrachen dürfen nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang fliegen...........


    das reicht dann. Der Zusammenhang ist dann egal geworden und wenn es der Kanzler selbst wäre, völlig Wurst. :)


    Und noch einer: Falls bei uns einer auf so eine beknackte idee kommt, will ich diesen Strafbefehl über die 50.000,-Euronen haben. Denn dann, kann man endlich Nägel mit Köpfen machen und dem verantwortlichen Beamten das Ding "um die Ohren hauen". Rein juristisch, natürlich. Dann gibt es ein Gericht, das sich mit diesem Fall befassen muß und ein rechtsgültiges Urteil spricht.


    Nur keine Panik. Vorher informieren. siehe oben


    Jetzt ist es aber wirklich gut damit. Falls nochmal ein Drachenfest deswegen in die Wicken geht, schade aber dann haben sich einige Leute weiter verunsichern lassen. So wie wir Alle am Anfang dieses Threads.
    - Editiert von Achim X am 22.09.2003, 09:58 -

    Zitat

    Das kann nur von Level One kommen oder ???


    Über Umwege schon. Das war ein Unfall und jemand hat versucht ihn zu reparieren, oder so ( fein säuberlich aufgetrennt)


    UND DANN HABE ICH DAS SEGEL GÜNSTIG ERSTANDEN:


    Wenn ich das so erzähle ist das doch kein Scherz mehr!! Zu DEM Foto !!


    Das habe ich doch extra so auf den Boden geworfen!!!!!!



    So jetzt ist der Witz tot

    HAAAALLLOOOOO???????,



    jetzt lasst doch mal die Kirche im Dorf!
    Was hat der Deutsche Hängegleiterverband
    und STACK mit der vermeintlichen Zulassung von Einleinern zu tun?????



    Es tut mir schrecklich leid für die Drachenfeste, bei denen sich der Amtsschimmel vergaloppiert hat aber die verantwortliche Behörde ist und bleibt das Luftfahrtbundesamt. Wendet euch an die, wenn sich im Vorfeld Probleme abzeichnen.


    Und 2.Seht hier nach: d.r.d.


    Zitat

    ......Wenn sich da nichts geändert hat, ist doch wohl Nachtflug erlaubt?
    Für nicht genehmigungspflichtige Drachen unter 5 kg und unter 100 m
    Flughöhe doch wohl sowieso?


    oder fragt direkt nach beim DCD ( Drachen-Club-Deutschland e.V.)


    Fragt nach bei Jürgen Ebbinghaus, der hat auch in de.rec.drachen gepostet.
    (siehe Oben)


    Und der muß es wissen als Präsi vom DCD.
    Falls immer noch jemand unsicher sein sollte probiert meinen Vorschlag:

    Zitat

    Startet doch mal eine Anfrage beim Luftfahrtbundesamt wegen der Zulassung eines eurer Drachen und beruft euch auf die LuftVO bzw den Erlaß.
    Die Antwort wird sehr überraschend ausfallen.
    Das ist bei uns schon geschehen!!!
    DAS MEINE ICH ERNST.!!


    Denn nicht genehmigungspflichtige Drachen unter 5Kg und unter 100m fallen nicht unter die LuftVo und diesen Erlass


    so und jetzt habe ich Alles gesagt und jetzt isses genug.

    Hallo Leute,


    Um dieser Diskussion die Schärfe zu nehmen:


    Startet doch mal eine Anfrage beim Luftfahrtbundesamt wegen der Zulassung eines eurer Drachen und beruft euch auf die LuftVO bzw den Erlaß.
    Die Antwort wird sehr überraschend ausfallen.
    Das ist bei uns schon geschehen!!!


    DAS MEINE ICH ERNST.!!


    Das Luftfahrtbundesamt ist die übergeordnete Behörde die Verantwortlich ist.
    Die Bezirksregierungen sind für die Einhaltung der Verordnungen verantwortlich.
    Die Fehlerquote könnt ihr euch selbst ausmalen.

    Zitat

    Du Hast ihn getötet? Mein Design getötet


    NE,NE, NE, diese Leiche habe ich so bekommen.


    Ich will sie wiederrr zum Leben errrrwecken. Und fürrr die Beschwörrrungsforrmel in fahlem Mondlicht auf demm Frrrriedhof brrrauche ich noch Hilfe.:):)

    man hier wird gepostet.
    so schnell, das einiges aus dem Zusammenhang gerissen wird.


    Hallo Frank,


    schöne Sache. und so hatte ich mir das schon fast gedacht.


    Zitat

    Weiter sieht es so aus das Drachen unter 100 meter generell zulassungsfrei sind egal ob Tag oder Nacht und sich so der LuftVO entziehen.


    Und noch schöner der hier:

    Zitat

    Laut Bezirksregierung gibt es garkeine Rechtsgrundlage das Fliegen mit Drachen zu verbieten oder unter strafe zu stellen!!!!!
    Also zumindest für den Regierungsbezirk Hannover/Braunschweig ist das Thema vom Tisch.
    Wir dürfen Fliegen !!!!!



    Hau rein is schönes Wetter.


    Am Wochenende ist sowieso ein kleines beleuchtetes Fliegen angesagt am Kronsberg.
    Wenn ich Zeit habe komme ich auch

    Hallo Mikeno,


    genau darum geht es. Alle reiten auf der Verordnung herum und keiner weiß bescheid. Es wird nur nicht konsequent gelesen und die "Regierungsvertreter " machen lieber einen Riesen Bohei anstatt sich einzugestehen, das sie keine Ahnung haben und sich professionelle Hilfe zu holen.


    Zitat

    Grundsätze des Bundes und der Länder zur Erteilung von Erlaubnissen zum Auflassen von Fesselballonen gemäß § 16 Abs. 2 und 3 LuftVO"


    .... Zur Erteilung von Erlaubnissen......


    Alles was keine Erlaubnis braucht, ist davon gar nicht betroffen. Und das ist keine Auslegung.




    Denn:

    Zitat

    Aber diese NfL beziehen sich ja auf § 16 Abs. 2 und 3 LuftVO. Im Absatz 3 steht (wie oben schon zitiert):


    (3) Das Halteseil von Fesselballonen sowie Drachen, deren Aufstieg einer Erlaubnis bedarf,........



    Das steht nicht in dem Erlaß sondern in der LuftVO!!!!


    .... sowie Drachen, deren Aufstieg einer Erlaubnis...usw...


    Ich habe noch keine Erlaubnis geholt für meinen Rokakku. Ihrgendjemand schon?
    Denn, wir fliegen alle die Klasse, die keine Erlaubnis zum Aufstieg braucht.!!!
    ( bis auf einige Wenige)


    Und wieder die Frage nach der Einstufung , wo ist die Grenze? Wenn jemand die Verordnung in die Finger bekommt, dann kann man Alles ganz sauber darlegen.
    Und zwar mit Paragraphen und Absätzen.
    da gibt es dann auch nix mehr auszulegen.

    @ Christian,


    Zitat

    ....Das Halteseil von Fesselballonen sowie Drachen, deren Aufstieg einer Erlaubnis bedarf,.....



    Ich finde das sehr eindeutig.


    Womit meine Frage wieder auftaucht:


    Mich würde interessieren, wo die Einstufung für "..Drachen, deren Aufstieg einer Erlaubnis bedarf..... anfängt.
    Hat jemand diese Bestimmumg????


    Danke für die Bereitstellung !

    Zitat

    Der Knackpunkt ist das die meisten Drachenfeste eine Höhenfreigabe auf mehr als 100 meter beantragen und somit ist der Nachtflug nur möglich wenn die Drachen entsprechend gekennzeichnet sind und der Nachtflug genehmigt wird. Dazu ist aber eine Abnahme der Drachen und der Kennzeichnung durch die zuständige Behörde nötig


    Dann holt man sich die Höhenfreigabe halt nur für tagsüber und fürs Nachtfliegen macht man eine freiwillige Begrenzung ( Nachts in 100m Höhe sieht man doch von den Drachen nix mehr)
    Wie schon gesagt:

    Zitat

    Also sollte man beim beantragen eines Drachenfestes lieber auf ein paar meter höhe verzichten und dafür genehmigungsfrei ein Nachtfliegen verstalten.

    Hallo Leute,


    Mich würde interessieren, wo die Einstufung für "..Drachen, deren Aufstieg einer Erlaubnis bedarf..... anfängt.
    Hat jemand diese Bestimmumg????


    Ich glaube genau hier ist der Knackpunkt!!

    Zitat

    Grundsätze des Bundes und der Länderzur Erteilung von Erlaubnissen zum Auflassen von Fesselballonen gemäß § 16 ABs. 2 und 3 LuftVO


    Die Ganzen aufgezählten Bestimmungen sind für Drachen die eine Zulassung, bzw eine Erlaubnis zum Aufstieg brauchen


    Wenn nicht, dann sind die Einschränkungen doch hinfällig oder


    das Habe ich in der d.r.d. gefunden und das ist bis jetzt auch die Auskunft, die ich überall und inoffiziell bekomme.


    Genau lesen: .

    Zitat

    .....Drachen, deren Aufstieg einer
    Erlaubnis bedarf.....


    Wenn sich daran nichts geändert hat, ist das
    für nicht genehmigungspflichtige Drachen unter 5 kg und unter 100 m
    Flughöhe , in einem "nicht kontrollierten Luftraum" ist das völlig irrelevant.