Beiträge von DK

    Hi Marcus,
    jepp, die Schleppe wird aus Organza und die Sterne darin aus Chikara. Ich hoffe das lässt sich zusammen einigermassen faltenfrei nähen... :-o


    Gruss,
    Dietmar


    - Editiert von Dehkah am 26.01.2007, 23:46 -

    Hi Gunther,
    er wird etwa 140 cm Spannweite haben, also relativ klein sein. Die Schleppe kommt auch dran. Da sollen ja schliesslich auch noch ein paar Sterne rein, die sich wie so eine Spur langsam verlieren. :D


    Das mit deinem Sode ist ja wirklich traurig. So viel Arbeit und dann fliegts einfach davon. :(
    Mir ist aber auch mal auf die Weise fast ein (gekaufter) Drachen weggeflogen. Gegen ende der Schnur, dachte ich mir, ok, machste ihn mal fest und schaust nach ob die Leine am Wickel fest ist. Gedacht getan - und als ich den Rest dann abwicklete, warens nur noch 3 Umdrehungen vorm *Flutsch* gewesen... :O
    Da würgte sich dann ein leicht flaues Gefühl durch den Magen.


    Gruss,
    Dietmar


    - Editiert von Dehkah am 26.01.2007, 22:13 -

    Hi,
    so, Design und Plan für meinen Sode sind soweit fertig. Ich bin mal gespannt, ob die Sterne auch so in echt wirken. :D



    Gruss,
    Dietmar

    Hi,
    vorgestern ist bei mir das Baumaterial fuer den Sode Dako eingetroffen.
    Nachdem ich mir gestern noch schnell einen Drachenkoecher fuer meinen Papillon genaeht habe, gehts dann jetzt die Tage an den Sode. :)


    Gruss,
    Dietmar

    Jepp, in Kommentaren findet man dazu Aussagen wie z.B. dass die "geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweisen" muss.


    Das ist natürlich dehnbar und letztlich wirklich vom Einzelfall abhängig.
    Wenn allerdings der Urheber bereits selbst darauf hinweist, dass sein Drachen urheberrechtlich geschützt ist, wäre ich grundsätzlich erstmal mit einem Nachbau vorsichtig - könnte ja sein, dass der Urheber recht hat... Und das herauszufinden kann teuer werden. ;)


    Also Faustregel: vorher Fragen, dann kann man auch nichts falsch machen. :)


    Gruss,
    Dietmar

    Hi,
    das mit dem Abschreiben steht auch im Gesetz. Allerdings nur als Nebensatz, dass alle anderen Formen der Vervielfältigung die Genehmigung des Urhebers bedürfen.


    Ich habe aber noch in §53 UrhG einen sehr passenden Absatz gefunden, der auf die eigentliche Frage des Eröffnungsposts eine sehr klare Antwort gibt:


    Zitat

    § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
    (7) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.


    Ich denke, damit und mit dem was ich aus §23 weiter oben zitiert habe, dürfte dann endgültig klar sein, dass man Drachen mit besonderem Design nicht einfach ungefragt nachbauen darf. ;)


    Und noch ein Punkt zum Bauen von Drachen, deren Bauplan im Internet oder in Büchern/Zeitschriften steht. Ich denke Zweck der Veröffentlichung ist, dass man einen Drachen nach so einem Plan baut. Daher nehme ich mal stark an, dass dabei keine Genehmigung des Urhebers nötig ist, solange der gebtaute Drachen privat verwendet wird.
    Aber letztlich wären auch da Nutzungbestimmungen seitens des Urhebers sinnvoll.


    Gruss,
    Dietmar


    - Editiert von Dehkah am 22.01.2007, 20:10 -

    Achim,
    'Produkt' und 'Werk' schliessen sich nicht gegenseitig aus.
    Musik, Buecher usw. sind urheberrechtlich geschuetzt und sind dennoch gleichzeitig Produkte.


    Das Gesetz ist ja gerade dazu da, dass Kuenstler ihre Werke ungehindert von Nachahmern als Produkte verwerten koennen!


    Aber abgesehen davon bezog ich Privatkopie auf Kopien von Bauplaenen und deren Verwendung bei workshops, da das zuvor von Pit und Markus erwaehnt wurde. War das so unklar?


    Gruss,
    Dietmar

    Ich kann mich nur wiederholen: einfach im Gesetz lesen! Da steht alles drin.
    Speziell in Paragraph 53 UrhG steht mehr zum Thema 'Privatkopie'.
    Damit alle was davon haben zitiere ich hier mal den Gesetzestext auszugsweise:


    Zitat

    § 53 (UrhG) Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
    (1) 1Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. 2Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.


    Man sollte allerdings auch die anderen Absaetze lesen, da dort weitere Einschraenkungen und Ausnahmen stehen.


    Achim,
    du hast in sofern recht, dass es kein Recht auf Privatkopie gibt, sie ist aber dennoch zulaessig unter den in § 53 UrhG genannten Bedingungen!


    Edit: damit es keine Missverstaendnisse gibt: der Nachbau eines Drachens faellt nicht unter den Begriff 'Privatkopie', sondern unter den Begriff 'Bearbeitung', die in § 23 UrhG geregelt wird:


    Zitat

    § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
    1Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. 2Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.


    Gruss,
    Dietmar


    - Editiert von Dehkah am 22.01.2007, 13:20 -

    Hi,
    ich denke, den meisten geht es bei der Frage 'Nachbau' erstmal nur um einen privaten Nachbau.
    Dass der kommerzielle Nachbau eines Drachens nicht erlaubt ist, versteht sich eigentlich von selbst. Das Urheberecht ist in dem Punkt mehr als eindeutig.


    Aber leider gibt es natuerlich immer wieder Leute, die z.B. den Begriff der 'Privatkopie' allzu weit auslegen und meinen, sie koennten dann eine kleine 'private' Serie oder mal einen Drachen 'zuviel' bauen und dann bei Gelegenheit, fast "unbeabsichtigt" verkaufen.
    So gehts natuerlich nicht. Privat heisst ganz klar nicht kommerziell.


    Beim Scannen von Bauplaenen zwecks privatem Nachbau duerfte allerdings die Privatkopie durchaus anwendbar sein. Plaene sind unstrittig urheberrechtlich geschuetzt, duerfen aber fuer die private Verwendung ausgedruckt oder auch phototechnisch reproduziert werden. Es entsteht dadurch ja auch kein bezifferbarer Schaden, da mit dem Erwerb des Buches/der Zeitschrift ja bereits ein Entgelt geleistet wurde.


    Anders sieht das wiederum aus, wenn der Plan in einem Workshop verwendet wird. Sobald da Geld fliesst ist Schluss mit Lustig und man braucht eine Genehmigung des Autors - eigentlich auch ganz klar.


    Das ganze Thema kann man relativ leicht verstehen, wenn man sich den Sinn des Urheberechts mal vor Augen fuehrt: es soll die Interessen des Urhebers schuetzen und ihm alleine die finanzielle Nutzung erlauben. Damit ist eigentlich klar, dass jegliche Form von 'Bereicherung' an einem geschuetzten Werk unzulaessig ist, wenn keine Genehmigung vom Autor vorliegt.


    Gruss,
    Dietmar


    - Editiert von Dehkah am 22.01.2007, 13:17 -

    Hi,
    ich hab ja im Bauen von Drachen nocht nicht so viel Erfahrung, aber dennoch habe ich schon die Bekanntschaft mit Ösen unterschiedlicher Qualität gemacht und hab auch gleich verschiedene Fabrikate ausprobiert.


    Für meinen Papillon hatte ich als Segelabspannung einfache Ösen gewählt.
    Als ich mir allerdings mal die Palette beim OBI meines Vertrauens anschaute, stiess ich auf folgende Ösen-Fabrikate:
    - einteilige Ösen aus Stahl von LUX
    - zweiteilige Ösen aus Messing, goldfarben, Hersteller unbekannt
    - zweiteilige Ösen aus Messing, silberfarben, von Prym


    Die beiden erstgenannten fand ich in der Werkzeug/Niet-Abteilung, die letzt genannten in der Nähabteilung :O


    Da ich mir schon dachte, dass es wohl Qualitätsunterschiede gibt, nahm ich einfach ein kleines Päckchen aller drei Fabrikate mit - zum ausprobieren.


    Mit einer Prym-Zange für ca. 12 Euro probierte ich dann an Reststücken die Nieten aus. Mit folgendem Ergebnis:
    - einteilige Ösen aus Stahl rissen immer
    - zweiteilige Ösen aus Messing rissen in ca. 20-25% der Fälle
    - zweiteilige Prym-Nieten rissen nie


    Insgesamt hatte ich den Eindruck, dass die Pressgeschwindigkeit einen Einfluss auf die Grösse und Anzahl der Risse hatte. Je langsamer, desto weniger Risse.
    Auch spielte es eine Rolle, wie zentrisch man die Nieten in die Zange einlegte. Meistens konnte man sie noch leicht verrutschen. Wenn sie ganz genau in der Mitte lagen, gabts insgesamt weniger Risse. Bei den einteiligen Nieten allerdings gabs nie ein brauchbares Ergebnis, egal wie man presste.


    Am Drachen habe ich dann die Prym-Nieten genommen und habe schön langsam aber kraftvoll gepresst. Das Ergebnis war erstklassig:



    Gruss,
    Dietmar


    - Editiert von Dehkah am 20.01.2007, 19:40 -

    Hi,
    ich rate nicht dazu, sondern sagte, dass es nicht wirklich verboten ist. Bitte nicht die Worte verdrehen!
    Lies einfach mal im Urheberecht nach - steht schliesslich alles drin. ;)
    Link hatte ich ja angegeben.


    Gruss,
    Dietmar


    - Editiert von Dehkah am 20.01.2007, 12:11 -

    Hi Jörg,
    wie gesagt: privat nachbauen ist ok und auch nicht wirklich verboten.
    Kommerziell ist das was anderes. Das ist vieleicht in dieser Diskussion nicht deutlich genug unterschieden worden.


    Malte,
    jau, das sind dann aber wasch-echte Plagiate.


    Gruss,
    Dietmar

    Hi Mike,
    Motorsaegen sind auch mit Sicherheit keine Kunstwerke...


    Durch das Urheberrecht sind nur Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst geschuetzt.
    Ein Drachen-Design kann ich sehr gut unter Kunstwerk einordnen, eine Motorsaege nicht... ;)


    Gruss,
    Dietmar


    - Editiert von Dehkah am 19.01.2007, 15:52 -

    Natürlich ist das nur meine bescheidene Meinung (daher schrieb ich auch "Ich denke...").
    Aber wie ich schon vorher mal sagte, habe ich leider in der Vergangenheit in anderer Sache mehrfach meine Urheberrechte durchsetzen müssen, daher kenne ich mich durchaus ein wenig damit aus... ;)


    Gruss,
    Dietmar


    - Editiert von Dehkah am 18.01.2007, 23:33 -

    Hi,
    die ursprüngliche Frage hier war ja ob das Design eines Drachens urheberrechtlich geschützt ist, oder ob es Möglichkeiten zum Schutz gibt.


    Ich denke, wenn es sich dabei klar erkennbar um ein besonderes, nicht alltägliches und vieleicht auch besonders kunstvolles Design handelt, dürfte es sicher unter das Urheberecht fallen.
    Ansonnsten bleibt eigentlich nur der Gebrauchsmusterschutz. Ein richtiges Patent dürfte für ein reines Design schwierig zu erhalten sein.


    Aber auch wenn das Design urheberrechtlich geschützt ist, wird man wohl kaum verhindern können, dass sich jemand einen gleichen oder ähnlichen Drachen privat nachbaut. Höchstens bei einem kommerziellen Nachbau hat man einen Ansatzpunkt für eine Klage.


    Wenn aber, wie im letzten Satz von Jörg angedeutet, das Design sich nicht grossartig von anderen unterscheidet (z.B. einfach nur ne andere Farbe hat), kann man wohl getrost den Urheberrechtsschutz und auch den Gebrauchsmusterschutz vergessen. Beides ist für Designs, die es so oder so ähnlich häufiger gibt, nicht anwendbar.


    Und im Übrigen kann ich nur jedem empfehlen, bei Unklarheiten einfach mal ins Gesetz (gibts auch online) reinzuschauen. Meistens sind die garnicht so schwer zu lesen, wie oft behauptet wird.


    Gruss,
    Dietmar

    - Editiert von Dehkah am 18.01.2007, 19:06 -

    Hi,
    es gibt auch Tuch mit Adidas 'illumiNite' Beschichtung. Das wird z.B. für reflektierende Einsätze in Trikots verwendet und ist evtl. auch als Meterware erhältlich. Die Beschichtung ist jedenfalls sehr leicht.
    Dürfte aber nicht ganz billig sein. ;)


    Gruss,
    Dietmar


    - Editiert von Dehkah am 17.01.2007, 20:20 -

    Hi Achim,

    Zitat

    Das gilt für Urheberechtlich geschütze Werke! siehe oben.
    Drachen fallen da genauso raus wie z.B. Buggys, oder Autos.


    Das ist leider auch zu pauschal. Tatsächlich ist der Begriff 'Werk' im Urheberrechtsgesetz (UrhG) recht weit gefasst - insbesondere für Kunstwerke.


    Daher lässt sich z.B. für einen Einleiner mit besonderem, nichtalltäglichem Design sicher sehr leicht der Begriff eines Kunstwerkes herleiten. Für einen Lenkdrachen mit, sagen wir, generischem Muster und Aufbau, trifft der Begriff dann vieleicht nicht zu. Die Grenze dazwischen ist allerdings, wie du schon sagtest, nicht ganz eindeutig und wird im Einzelfall eben gerichtlich geklärt.


    Allerdings ist tatsächlich laut Urheberechtsgesetz §2, Abs. 1 der Plan eines Drachens klar urheberrechtlich geschützt, weil auf ihn der Begriff der technischen Darstellung/Zeichung eindeutig zutrifft.


    Und die Antwort auf deine Frage:

    Zitat

    Wenn es so einfach wäre, warum beschäftigen sich dann so viel Anwälte mit dem Thema?


    ist ganz einfach: weil es soviele Verstösse gibt! ;)


    Gruss,
    Dietmar

    *lol* Es gibt keine geheimen Knoten! Selbst der berühmte "Gordische Knoten" ist entzaubert worden...


    Als hausfrauenknoteneähnliche Knoten kommen ja nicht viele in Frage. Ich tippe mal auf einen Kreuzknoten, Webeleinstek oder eineinhalb Rundtörne mit zwei halben Schlägen. Der Kreuzknoten ist als Anbindung an einen Stab oder Stange nicht sonderlich zuverlässig (streng genommen ist er überhaupt nicht zuverlässig). Also eher Webeleinstek oder der Rundtörn mit halben Schlägen. Oder?


    Gruss,
    Dietmar



    - Editiert von Dehkah am 17.01.2007, 18:16 -

    Zitat

    den Begiff Copyright gibts nur bei Leuten die sich nicht richtig informiert haben. Nämlich eigentlich gar nicht.


    Ähmm, das ist nur der englische Begriff für Urheberrecht... Lies mal die englische Fassung der Berner Konvention und dir wird ein Lichtlein aufgehen!


    Der Geschmacksmusterschutz ist wiederum was völlig anderes. Das ist ein Schutz, den man beim Patentamt gegen Geld beantragen kann. Du zahlst, und erkaufst dir dadurch zusätzlichen rechtlichen Schutz. Völlig unabhängig davon ist man immer der Urheber eines Werkes, das man geschaffen hat. Und übrigens ist rechtlich die Urheberschaft weder veräusserbar noch sonstwie abtretbar. Man kann allerhöchstens die Nutzungsrechte abtreten, was z.B. der Fall ist, wenn man etwas zum Allgemeingut (engl. Public Domain) erklärt oder an jemand anderes verkauft.


    Ich hab das Thema schon öfters durchgemacht, ich hatte nämlich leider schon mehrmals das zweifelhafte 'Vergnügen' meine Urheberrechte durchsetzen zu müssen. Allerdings bezog sich das nicht auf Drachen...


    Grundsätzlich empfehle ich die Abhandlung übers Urheberecht bei Wikipedia. Ist gut und verständlich geschrieben, allerdings mit Schwerpunkt digitale Medien.


    Gruss,
    Dietmar


    - Editiert von Dehkah am 15.01.2007, 20:33 -