ZitatOriginal von Sugarmice
darf ich den verkaufen oder nur verschenken oder muß ich ihn in der ecke verstauben lassen? ich mein, irgendwann hat man da ja auch mal geld und mühe reingesteckt und wer würde das ding für kostnix abgeben, bzw. verschrotten? :-/
versteht hier irgendwer worauf ich hinaus will?
Jepp. So einen Drachen kannst Du dann durchaus verkaufen. Die moralische Bewertung, die teilweise auch vom Einzelfall (Preis usw.) abhängt, kann und will ich an dieser Stelle für solche Fälle nicht pauschal beantworten.
Du musst nur darauf achten, dass die Aktion keinen gewerblichen Charakter bekommt. Machst Du das also regelmäßig, womöglich noch mit dem immer gleichen Modell und mit dem Ziel, dabei auch noch etwas Gewinn zu machen, dann kannst Du Probleme bekommen. Denn es gibt verschiedene gewerbliche Schutzrechte, die das ggf. verbieten (Patente, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster). Und was ich bis vor kurzer Zeit nicht wusste, es gibt auch Varianten davon, die nicht extra eingetragen bzw. (gegen Gebühren) beantragt werden müssen. In der EU gibt es z.B. das nicht eingetragene Geschmacksmuster, welches unter gewissen Voraussetzungen automatisch für 3 Jahre (nach Veröffentlichung) gilt.
Übrigens richtet sich der Ärger der "Anti-Kopier-Fraktion" (ich mag dieses Lagerdenken nicht wirklich) genau gegen die Fälle, wo ein Drachen quasi gewerblich mehrfach und mit Gewinnerzielungsabsicht nachgebaut wird. Wobei ich diese Fraktionen nicht so schwarz/weiß sehen möchte. Zwischen den beiden Extremen der beiden Fraktionen gibt es viele Graustufen. Wenn ich z.B. an die Revs denke, dort gibt es massenhaft Nachbauten mit tollen alternativen Designs. Wenn da nun jemand so ein besonderes Design haben möchte, Revolution sowas aber nicht anbietet? Man könnte nun sagen "Selbst ist die Frau / der Mann", aber nicht jeder ist in der Lage dazu. Und da sind wir schon mitten drin in der Grauzone zwischen schwarz und weiß...
Mal ein Verkauf eines (gebrauchten, nicht mehr benötigten) Nachbaus ist also rechtlich unproblematisch.
Wie oben schon erwähnt, hängt die moralische Bewertung davon nun sehr davon ab, an welcher Stelle des "Farb-Spektrums" man sich nun befindet. Eine eindeutige Klärung dieser Frage wird es nie geben.
[edit]Nachtrag: Btw., soweit ich weiß, sind Drachen an sich als Erfindungen nicht vom Urheberrecht betroffen.[/edit]