Eine Ergänzung zu einem, im Bedarfsfall, extrem wichtigen Zubehör: der Versicherung.
Ein Hopsala ist schnell passiert und kann mit etwas Pech bereits bei kleinen Drachen zu erheblichen Sach- oder Personenschäden führen. Gut wenn man in diesem Fall versichert ist.
Meine Erfahrung mit dem Allzweckwerkzeug Privathaftpflicht, bei der ich mich mal prophylaktisch zum Versicherungsumfang beim Thema Drachen erkundigt habe, war folgende:
nachdem ich auf meine erste (telefonische) Nachfrage bei meiner Privathaftpflicht einen positiven Bescheid bzgl. Drachen erhalten hatte und die einzige mir genannte Beschränkung das Maximalgewicht von 5kg war hat mir das Thema trotzdem irgendwie keine Ruhe gelassen und ich habe mich etwas intensiver mit dem Thema befasst. U.a. durch threads hier im Forum bin ich auf die im LuftVG verankerte Höhengrenze von 30m gestossen, die wohl die Teilnehmer am Luftverkehr (über 30m) vom Rest der Menschheit (darunter) trennt.
Da ich sowohl Lenkdrachen als auch Einleiner an Leinen mit mehr als 30m Länge fliege (nämlich im Regelfall max. 100m) bin ich nach meinem Verständnis Luftverkehrsteilnehmer und somit versicherungspflichtig (auch dann wenn erst weniger als 30m der Leine draussen sind, denn der Gesetzestext bezieht sich auf die Flughöhe die erreicht werden kann).
Dabei kam mir auch folgender Gedanke in den Sinn:
EinDrachen der sich losgerissen hat kann ja unabhängig von der Schnurlänge jederzeit auf über 30m gewirbelt werden. Somit wären im engeren Wortsinn auch alle Piloten betroffen die generell an Leinen unter 30m Länge fliegen.
Langer Rede kurzer Sinn:
Ich habe meine Versicherung nochmal angeschrieben und explizit die folgenden Rahmenbedingungen genannt unter denen ich eine Deckung durch die Haftpflicht benötige und um schriftliche Bestätigung dazu gebeten:
- ich fliege Einleinerdrachen (quasi statisch) und Mehrleiner (sogenannte Lenkdrachen)
- die maximale Leinenlänge an einem Drachen beträgt im Regelfall 100m. Längere Leinen verwende ich nur bei Drachenfesten die über eine entsprechende Höhenfreigabe verfügen.
Die maximale Flughöhe ist somit auf die jeweilige Leinenlänge begrenzt.
- das Gewicht meiner Drachen liegt bei unter 5kg je Drachen. Diese Angabe gilt nur für den Drachen! Das Gewicht der Flugschnur, der Griffe sowie ggfs. des/der Bodenankers sind dabei nicht berücksichtigt.
- Die Spannweite beträgt aktuell bis zu 5m und die Auftriebsfläche bis zu 16qm. Mit angehängten Drachenschwänzen kommen einzelne Drachen auf eine Länge von ca. 25m.
Diese Bedingungen kann ja jeder für sich selbst aufstellen. Mir ging es erstmal darum die für mich wichtigsten Grenzen abzustecken und ggfs. noch genauer zu definieren, wie z.B. beim Thema Gewicht.
Die Antwort vom Versicherer kam dann auch prompt und hat mich darin bestätigt das es gut war den Rahmen abzustecken. Denn:
Ihr Hobby als aktiver Drachenflieger ist in Ihrer Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt, wie Sie sagten liegt die Seillänge bei 100 m.
In der Privathaftpflichtversicherung wäre es nur bei einer Seillänge von maximal 30 m mitversichert.
Daher wird hier eine extra Luftfahrzeughalterhaftpflichtversicherung für Lenkdrachen benötigt.
Die Beraterin, die mir auch die vorige Auskunft (bis max. 5kg) gab, hat sich extra nochmal entschuldigt und mir versichert das die letzte Auskunft von ihr ebenfalls auf einer Rückmeldung der zuständigen Fachabteilung beruhte.
Ich habe jetzt eine Drachenversicherung über the-kiteflyer.de beantragt um sorgenfrei dracheln zu können.
Mein Tipp: ggfs. Nochmal mit Details zum Hobby auf die Haftpflicht zugehen um deren Gültigkeit für unser Hobby abzustecken und sich das Ergebnis dann auch schriftlich geben lassen.