Fahrzeuge mit Grünem Kennzeichen müssen nicht Versichert werden!! Sie können!
Die Haftpflichtversicherung des Anhängers wird über das Zugfahrzeug abgedeckt.
Wenn der Anhänger nicht am Fahrzeug hängt und einen Schaden verursacht muss der Halter haften.
Wäre ja nicht mein erster Anhänger mit Grünem Kennzeichen.
Die Frage war ja nicht nach der rechtlichen Grundlage, sondern warum keiner diese Steuerbegünstigung in Anspruch nimmt.
Ich möchte mich bei euch bedanken!
Ich freu mich sehr, dass dieses Forum nicht so tot ist, wie viel sagen. Hoffentlich bleit es noch lange so ....
Danke!!