Guten Morgen!
Gerade erhielt ich einen Anruf von einem sehr netten Mitarbeiter der Bezirksregierung Weser-Ems!
Er teilte mir mit, daß sich die NFL von 2000 nur auf Fesselballone bezieht! Die NFL von 2002 wurde zusätzlich dahingehend geändert/ergänzt, daß für Drachenfeste/Nachtflug bei einer Flughöhe über 500m die Flugsicherung und das Luftwaffenamt informiert werden muß. Die Leinen müssen dann alle 100 m erkennbar gekennzeichnet werden. In Gebieten wo mehr Flugverkehr stattfindet, müssen die Leinen alle 30 m gekennzeichnet werden, daß wäre also der einzige Punkt, der auch auf unsere Drachen zutreffen würde. Ansonsten beziehen sich die Verordnungen nur auf die Fluggeräte , die eine besondere Lizenz benötigen, bzw. bemannt sind. Er sagte mir der Vergleich mit Fesselballonen wäre Quatsch, er schickt den gesamten Erlass per Post.
Viele Grüße von der Nordsee
Sabine