Beiträge von AW

    Hallo zusammen,


    ich habe gerade mal die SDD 6/98 herausgesucht. Der Test von Rainer Eckert endet mit folgendem Fazit:


    "Das Konzept der MagiX-Serie von Space Kite ist meiner Meinung nach aufgegangen: Zu einem akzeptablen Preis wird hier ein Drachen angeboten, der gute Trickflugeignung, hervorragend ausgeprägtes Recovery-Verhalten, Starkwindtauglichkeit, hohe Produktqualität und ansprechendes Design in sich vereint."


    Wie dieser Test unter heutigen Bedingungen ausgefallen wäre, ...

    Hallo zusammen,


    ich habe auf dem Drachenfest in St-Goar/Werlau auch nur wenige Minuten gebraucht, um mich nach einem kurzen Probeflug für diesen Drachen zu entscheiden. Nun ist er da.

    Der erste Flug war am Mittwoch bei wechselnden Windgeschwindigkeiten von 5 - 28 km/h. Nach den vielen positiven Kommentaren, denen ich mich nur voll anschließen kann, bleibt mir nur noch eins zu sage:


    Gerhard Eisele (Eisi), die Witch ist einfach voll genial, so einen Drachen habe ich bisher noch nie geflogen!!!


    Übrigens, wenn einer von euch mal die Witch testen möchte muss er dafür nicht erst nach Augsburg. Wir können uns dazu gerne mal auf der Wiese in Paderborn (Kirchborchen) treffen.
    - Editiert von AW am 27.09.2006, 21:57 -
    - Editiert von AW am 27.09.2006, 21:59 -

    Hallo zusammen,


    ich habe mich vor kurzem mit der Frage befasst, weil wir in Paderborn (Kirchborchen) auch auf einer Brachfläche fliegen.


    In Nordrhein-Westfalen sind dazu entsprechende Regelungen im Landschaftsgesetz (LG) vom 21.07.2000 getroffen worden.


    Nach § 49 Absatz 1 LG ist in der freien Landschaft das Betreten der Wirtschaftswege sowie der Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus anderen Rechtsvorschriften Einschränkungen ergeben. Als Brachflächen gelten nach § 24 Absatz 2 LG Grundstücke, deren Bewirtschaftung aufgegeben ist oder die länger als 3 Jahre nicht genutzt sind.


    Einschränkungen ergeben sich u.a. nach § 53 Absätze 1 und 2 LG, wenn durch die Nutzung die Belange anderer Erholungssuchender oder des Eigentümers stark beeinträchtigt werden oder wenn die Brachflächen zum Garten oder zum privaten Wohnbereich des Eigentümers gehören.


    Wenn wir also zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr Drachen fliegen (und was anderes machen wir ja nicht), dürfen wir das auf Brachflächen. Selbstverständlich steht dem nicht entgegen, dass wir uns dem Eigentümer gegenüber auch mal erkenntlich zeigen sollten, zum Beispiel mit einem herzlichen Dankeschön und einer anständigen "Pulle Schluck" z.B. zu Weihnachten.