Zitat von Schmendrick
Wenn ich Dir meine Bohrmaschine leihe und die geht dabei drauf ist es mein Problem. Wie fair man dann ist, ist eine ganz andere Sache. Ebenso wenn ich Dir bei Deinem Umzug helfe und lass die Ming-Vase fallen....DEIN Pech!
Das ist leider völlig falsch!!!
Wie ich oben schon schrieb:
Eine geliehene Sache muss nach Ablauf der vereinbarten Zeit im ursprünglichen Zustand an den Verleiher zurückgegeben werden. Damit meine ich - im Gegensatz zum Missverständnis von Wombat - den Zustand zum Zeitpunkt des Verleihens. Dabei hat der Leiher Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehen Sache zu vertreten (also zu ersetzen!!!), die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
Beispiel: Ich leihe mir von einem Freund für einen Tag eine Bohrmaschine. Diese fällt mir runter und geht kaputt. Selbstverständlich muss ich als Leiher dem Verleiher den Schaden ersetzen. Ist doch auch völlig logisch und ergibt sich aus den Paragraphen 598 bis 606 BGB!
Dass private Haftpflichtversicherungen dafür grundsätzlich nicht aufkommen (schlagt mal nach, was grundsätzlich im Amts- und Juristendeutsch bedeutet) ändert gar nichts an der Haftung des Leihers!
VG
Hendrik
PS: Beim Helfen beim Umzug hafte ich tatsächlich nicht (außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit), weil es sich nicht um einen Arbeitsvertrag, sondern eine Gefälligkeit handelt. Ein Umzugsunternehmen müsste logischer Weise für die Vase haften (auf Grundlage des Arbeitsvertrages).