Beiträge von Rookie_KS

    Zitat von didi75

    Danke für die vielen Anregungen. Jetzt habe ich wohl die Qual der Wahl, und ich denke es läuft auf einen Topas 2.2 oder einen Reloaded UL hinaus.


    Eucht ein super nettes Forum hier :H: ;)


    Das sind aber zwei völlig unterschiedliche Drachen, das solltest du halt wissen.

    Hallo,


    ich bin beim DMFV versichert. Kostet 42 Euro pro Jahr und unfasst sämtliche Flugmodelle - ausdrücklich auch für Drachen. Gilt in ganz Europa. Sehr zu empfehlen, kann man auch im Netz gut recherchieren. Ist in der Modellbauszene sehr weit verbreitet.


    Viele Grüße


    Hendrik

    Zitat von Airwave

    Mehr Tricks kann ich leider noch nicht.
    Ich will aber bald Backflips lernen.


    Dann sind aber deine Aussagen zum JJF und zur Black Pearl merkwürdig :kirre:

    Zitat von Matthias Franke


    Für alle, die hier so schimpfen auf die Trickflugholzklasse, die im Bereich von 150 € zu bekommen ist, habt ihr euch schon mal intensiv Gedanken gemacht, welchen Sinn diese Teile machen?


    Ich habe nicht den Eindruck.


    Wer von euch hat den irgendein neues Hobby immer gleich mit dem teuersten, erhältlichen Produkt gestartet?


    Vielleicht stehe ich ja etwas auf dem Schlauch, aber wo wurde denn in letzter Zeit auf den Burnout im Speziellen oder auf günstige Trickdrachen im Allgemeinen geschimpft???


    Viele Grüße


    Hendrik

    Zitat von Airwave

    Boah ey, der Burnout zieht ja alle Register.
    Das ist echt der übergeilste Drachen der ganzen Welt.
    Im Gegensatz zum Black Pearl und dem JumpingJackFläsch kann der Burnout wenigstens anstendige Tricks.
    Megageil.


    Jau, ist mit absoluter Sicherheit der megageilste Trickdrachen der Welt! :logo:

    Zitat von K-UM


    Sorry- kann es sein, das ihr ins verkehrte Gebüsch geschaut habt ??? :O


    Ist ja nur eine Idee - aber möglich......


    Trotzdem ist die ganze Sache :R: :R: :R:
    ..wie die mit meinen Auto.


    Die Wiese ist groß, aber nicht sooo groß. Und wir sind vielleicht etwas blöd, aber nicht sooo blöd :logo:

    Zitat von Schmendrick

    Sorry, genau darauf bezog sich meine Aussage. Das hat mit der Kenntnis einer Örtlichkeit nicht viel zu tun.


    Spielt zwar keine große Rolle, aber so war es halt. Wir hatten 30m Leinen und sind wie gesagt Richtung Drachen geflogen. Und da man sich beim Tricksen - gerade bei den sehr schwankenden Windbedingungen heute - auch vor und zurück bewegt, befanden sich die gelagerten Drachen relativ dicht hinter den von uns geflogenen Drachen. Und als ernst gemeinte Frage bzw. Aussage: dazu sehe ich eigentlich keine sinnvolle Alternative?!


    VG


    Hendrik

    Zitat von Schmendrick

    also... so traurig es ist...ein wenig Leichtsinn war wohl dabei.


    Wirklich? Wir waren ja wie gesagt nur einige Meter entfernt und haben mit Blickrichtung zu den Drachen gestanden, deshalb bin ich ja so verwundert. Wo ist dabei der Leichtsinn bzw. tragt ihr eure anderen Drachen während des Fliegens am Körper?


    VG


    Hendrik

    Hallo Community,


    heute musste ich leider etwas erleben, das ich nie für möglich gehalten habe. Mein Wiesenkollege Sascha (Kleiderbürste) und ich waren heute bei Hackwind zum Tricksen auf der Wiese. Er ist seinen Veyron Economy geflogen, ich meinen NSE. Nach zwei Stunden haben wir unsere Drachen und Leinen zusammengelegt. Ich hatte meine Drachentasche dabei, Sascha noch zwei andere Veyron (Standard und SUL) in einzelnen Köchern. Als wir dann unsere Drachen wegpacken wollten waren beide Veyrons von Sascha einfach weg!!! :( ;( :(


    Und nun das extrem kuriose an der Sache: Unsere Sachen lagen nicht am Weg, sondern an einem großen Gebüsch einige Meter vom Weg entfernt. Und wir haben ca. 60 Meter von den Sachen entfernt gestanden und haben beim Fliegen quasi ständig in diese Richtung geschaut!


    Die Wiese liegt nur wenige Meter vom Ortsrand (Lohfelden bei Kassel) entfernt, allerdings waren heute nur wenige Fußgänger dort unterwegs (eine Familie mit zwei kleinen Kindern und ein Paar mit zwei Hunden). Die Fußgänger waren aber nur auf dem Weg und konnten die einige Meter entfernten Drachenköcher an dem Gebüsch eigentlich nicht sehen.


    Eine Person mittleren Alters war aber mit einem hellen (silberfarbenen?) Pickup direkt auf der Wiese unterwegs und hat etwas Löwenzahn etc. (vermutlich für Kleintiere) in zwei Tüten geerntet. Diese Person war nur wenige Meter von den Drachen entfernt und ist daher natürlich unser "Hauptverdächtiger"; jemand anderes kommt eigentlich gar nicht in Frage. Er hat zwar vom Alter, Auftreten und Auto nicht den typischen Eindruck eines Diebes hinterlassen, aber man sieht es ja auch den meisten Leuten nicht wirklich an. Ich hoffe ja noch etwas darauf, dass es vielleicht ein Versehen war und der Mann dachte, es wäre Müll (vielleicht ist er ja ein Bekannter des Eigentümers der Wiese, der dort für seine Kleintiere ernten durfte). Allerdings waren wir ja nur wenige Meter mit unseren Drachen entfernt und er hätte uns ja fragen können. Zu einem Diebstahl würde aber in unserer direkten Nähe schon sehr viel Dreistigkeit bzw. Kaltblütigkeit gehören. Alles sehr merkwürdig ;-(.


    Wie auch immer - die beiden Veyron sind definitiv weg! Sascha wird euch sicherlich noch nähere Informationen zu den beiden Drachen geben, also haltet bitte die Augen offen!


    Viele Grüße aus Kassel


    Hendrik


    Da hast du dir aber Leinen bestellt, die für den Drachen und den erwarteten Windbereich weeeeeeeeiiiiiiiiiit überdimensioniert sind!!!!

    Zitat von Schmendrick


    Genau die von Dir zitierten §§ sprechen den Leiher bei bestimmungsgemäßen Gebrauch von der Haftung frei.
    Du wirst mit dem Drachen wohl keinen Grill anzünden....


    Runterfallen, Auf den Drachen treten usw... sind hiermit ja auch nicht gemeint.


    Das wird durch Wiederholen immer noch nicht richtig. Zitat aus einem Juralexikon zu den Pflichten des Entleihers:


    "Nach Beendigung der Leihzeit hat der Entleiher die Sache zurückzugeben, § 604 BGB, und zwar abgesehen von der vertragsmäßigen Abnutzung in dem Zustand, in dem er sie erhalten hat.
    Für Verschlechterungen oder Untergang, d.h. Verletzung der Rückgabepflicht, haftet er nach dem Maßstab des § 276 BGB, so dass ihn auch schon während der Leihzeit entsprechende Obhuts- und Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Sache treffen."


    Bezogen auf einen geliehenen Drachen heißt das:


    - Wenn ich auf den Drachen trete, ihn im Auto einklemme oder ihn mit der Nase voran in den Acker jage ist dies keine vertragsgemäße Abnutzung und ich muss dem Verleiher den Drachen ersetzen.


    - Wenn bei dem Drachen mitten im Flug und in dem für ihn vorgesehenen Windbereich plötzlich die Leine reißt - zum Beispiel wegen Alterung oder wegen einer Vorschädigung - handelt es sich um eine vertragsgemäße Nutzung und ich müsste die geliehenen Leinen nicht ersetzen.


    Man muss sich fragen, was wollte der Gesetzgeber mit dieser Regelung erreichen (teleologische Rechtsauslegung):
    - Schäden, die der Entleiher verursacht, soll er auch ersetzen!
    - Wenn ich mir aber einen alten Gegenstand leihe, z.B. ein Auto mit völlig abgefahrenen Reifen, und dieser Gegenstand wird bei der vertragsgemäßen Nutzung, also beim normalen Fahren, beschädigt, muss ich diesen Schaden als Entleiher nicht ersetzten. Sonst würde sich der Verleiher ja quasi auf meine Kosten bereichern, weil ich ihm einen neuen Reifen kaufen müsste. Aber grundsätzlich gilt: einen gemieteten oder geliehenen Gegenstand muss ich in dem Zustand zurückgeben, in welchem ich ihn bekommen habe - abgesehen von der vertragsgemäßen Abnutzung (z.B. hat das verliehene Auto jetzt 10km mehr auf dem Tacho).


    VG


    Hendrik

    Heiko: Da sind WIR uns völlig einig.


    Zitat von Heiko...


    Sollte eine Versicherung den Drachen ersetzen, statt für die Reparatur aufzukommen, gehört ihr der kaputte Drachen. Meistens wird sie mangels Wert darauf verzichten.


    Hier geht es ja um die ursprüngliche Frage der Thread-Erstellerin. Dabei würde ich aber nochmals betonen: die richtige Aussage von Heiko gilt hier nur für Haftpflichtversicherungsfälle, die über die (private) Haftpflichtversicherung abgewickelt werden (und ergibt sich wie gesagt aus deren Bedingungen). Wenn ich den Schaden privat begleiche werde ich NICHT automatisch Eigentümer der von mir beschädigten Sache, das ist ja völlig klar. Natürlich könnte ich das aber mit dem Geschädigten (im Rahmen der Vertragsfreiheit) vereibaren, z.B. "ich kaufe dir einen völlig neuen Drachen und bekomme dafür den alten". Mit einer solchen (privaten) Regelung müssten aber beide Seiten einverstanden sein.


    VG


    Hendrik