Nabend....
also das ganze hat einen anderen Hintergrund...
Da ich zwischenzeitig viel mehr mit meiner Drohne statt mit der KAP Ausrüstung Luftbilder mache habe ich mich viel bei den Behörden erkundigt.
Ich fasse es da mal ganz kurz....
Luftbilder gelten immernoch zu den "besonderen" Bildern.
Jede Veröffentlichung eines Luftbildes hat einen "gewerblichen Hintergrund", so meinten es die Beamten.
Und daher gelten besondere Voraussetzungen.
Aufstiegserlaubnis(bei UAV) Gewerbeschein, Haftpflichtversicherung(Modell).
Ich hatte den Fall, das sich mal was von meiner RIG gelöst hatte, kein Problem dachte ich hab ja eine Versicherung nur da kommt das dann also die hörten "Luftbilder", da war dann nichts mit der privaten Drachenhaftpflichtversicherung weil hier dann im Vordergrund steht "gewerblicher Hintergrund".
Auf Drachenfesten da dann zu KaPén ist okay... ist eine Veranstaltung aber wehe dann ausserhalb von Drachenfesten.
Die Behörden haben da dann die richtigen Texte aber weil das ganze bislang recht unbekannt war, kümmerte sich keiner so wirklich darum. 99mal ging es gut, einer klagt, schon wird ein Fass aufgemacht.
Selbst das Bonbon Abwerfen, hier wird eine gesonderte Genehmigung vom Luftfahrtamt benötigt. Ja was die da noch so für Regelungen haben.... ist recht Interessant.
Und in den Medien wird so vieles manchmal komisch geschrieben... das sind halt unsere Medien.....
Das sind so meiner Erfahrungen die ich so gesammelt habe und zwischenzeitig habe ich da für viele Bundesländer eine Aufstiegserlaubnis, sprich Luftbilder die ich verwenden kann wie ich will, natürlich mit gewerbl. Modellhaftpflicht (bis 25kg) und einer Nummer beim Finanzamt.
Gruss
TomTom