kleiner Hinweis zum Tempelhofer Feld, der weniger mit Drachen zu tun hat: Beachtet ihr eigentlich das Fotografier-Verbot, welches in der Park-Ordnung verankert ist?
Hintergrund: Der Wachschutz unterstellt beim Blick auf's Equipment und Szene gerne mal eine Gewerbliche Absicht, die Genehmigungspflichtig ist. Stunde ab 200€ nach vorheriger schriftlicher Anmeldung bei Grün Berlin mit Beschreibung was wo und wie. In meinem Bekanntenkreis gabs da Probleme mit einem Fotografen der sich weigerte der Security die Bilder zu zeigen/löschen und nach dem die Polizei kommen musste gabs letztendlich ne Rechnung über 250€ zu zahlen.
Die Frage, die Offen bleibt: Ist ein privates Foto auf einer Webseite bereits eine gewerbliche Nutzung. Darüber streiten sich die Fachleute.
Es geht auch noch anders: Die Potsdammer Schlösser darf man nicht mehr fotografieren da hier ein Urheberrechtsverstoß geltend gemacht wird. Jedes Foto von dem Gelände aus ist verboten. Von der öffentlichen Straße aus darf man Fotos machen - ohne Hilfsmittel aller Art (Stange, Leiter, Drohne). Die Hecke ist 3m hoch ... Das ist ein vom BGH bestätigtes Urteil. Hintergrund waren Paparazzi Aufnahmen von Prominenten, die im Garten ihres Hauses Sonnten.