Wenn ganz Berlin eine F-Zone ist, bleibt immer noch die Frage, ob Drachen darunter fallen. Ich kann derzeit nichts entdecken was gegen 100m Leinenlänge (Bei max 5kg Fluggewicht) spricht. Studiert man das Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), die Luftverkehrsordnung (LuftVO) und die Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) findet man in §16 lediglich die 100m Leinenlänge.
Regionale Beschränkungen konnte ich nur für Hamburg (50m) und München finden. Hier ging es aber immer um die Nähe zum Flughafen. Das ganze ist sowieso Länderabhängig und kann überall anders geregelt werden.
Der einzige Knackpunkt in Tempelhof ist weiterhin das Aktive Bundeswehr Radar (30KW). Bislang sind mir aber keine Beschwerden bekannt geworden. Es gilt: keine Metall Teile an Drachen (Karabiner!) und keine Metall Schnüre.
Sollte für Berlin eine Beschränkung existieren, die nicht auf die 1,5km um einen Flughafen (SFX, TXL) bezogen sind müsste irgendwo was schriftliches diesbezüglich existieren wo das im Detail festgehalten ist. Trotz intensiver Suche ist aber nichts zu finden.
Details findet man hier: http://www.gesetze-im-internet…esrecht/luftvo/gesamt.pdf
Eine Aktuelle Meldung betrifft den Papstbesuch und damit verbundene Flugverbotszone in Berlin. Unsere Paranoiden Politiker schlagen wieder zu. Nachdem man keine Fenster mehr aufmachen darf ist auch das fliegen lassen von Modellflugzeugen verboten:
http://www.daec.de/aktuell/dow…biete_BerlinFreiburg2.pdf
Das Gebiet umfasst einen Kreis von 5,56KM rund um den Teufelsberg. Tempelhof und das Bornstedter Feld in Potsdam sind somit davon nicht betroffen.
- Editiert von AndreasL am 16.09.2011, 15:00 -