Beiträge von RaiHo

    Zitat von Lukas B

    Den Teil mit den Wienern die man nicht als Österreicher bezeichnen sollte, verstehe ich immer noch nicht.


    Mir ist es 1x geschäftlich und 1x privat passiert das ich Wiener als Österreicher bezeichnet habe. Beide waren nicht sehr begeistert und haben mit deutlich verschlechterter Laune darauf hingewiesen das sie als aller erstes Wiener sind.
    Österreicher sei man zwar auch, das sei aber nicht so wichtig.

    Zitat von Der vom Deich


    ...dann will der auch noch meinen abgelaufenen Verbandskasten sehen =...


    Kann er gerne haben, ich kenne keine Rechtsgrundlage dafür das der Kasten nicht abgelaufen sein darf.


    Zitat (von dieser Seite :(
    "Seit einiger Zeit werden diese Verbandkästen mit einem "Verfalldatum" versehen welches seinen Ursprung wohl im Medizinproduktgesetz haben dürfte. Allerdings ist dieses Gesetz für die StVZO völlig irrelevant, da im Gesetzestext nur auf die DIN-Norm 13164 verwiesen wird welche nur das Material (s.o.) sowie die Kriterien für den Kasten selbst vorschreibt. Auch die DIN-Normen der einzelnen Inhaltsteile schreiben kein Verfalldatum vor. In ihnen wird ferner nur die Menge, Größe und Verpackung festgelegt. Desweiteren hatten Verbandkästen vor dem Jahre 1989 kein Verfalldatum und sind auch jetzt noch gültig, wenn sie entsprechend der DIN 13164 nachgerüstet wurden."


    Außerdem ist ein "abgelaufener Verbandskasten" meines Wissens nach nicht einmal ein TÜV-relevanter Mangel.

    Ich meinte ja auch dort in dem Laden. Ist ja gut, man sollte auch schreiben was man meint.
    Ich habe es mal so abgeändert wie es gemeint war.
    An alle die sich angesprochen fühlten :sorry:
    - Editiert von RaiHo am 19.04.2012, 15:29 -

    Das sagt der BGH zum Thema Anlieger:


    BGH, Beschluß vom 9. 7. 1965 - 4 StR 191/65 (ohne Verweise zitiert)
    "Die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen umschreiben weder den Begriff des „Anliegers” noch den des „Anliegerverkehrs”. Deshalb ist die Bedeutung dieser Begriffe nach dem Sprachgebrauch und der bisherigen Übung zu ermitteln. Danach wird die Anliegereigenschaft durch rechtliche Beziehungen zu den an die gesperrte Straße anliegenden bebauten oder unbebauten, auf andere Weise nicht zugänglichen Grundstücken oder den auf ihnen errichteten Anlagen bestimmt. Sie ist nicht auf dinglich oder schuldrechtlich Berechtigte (Eigentümer, Pächter, Mieter u. dgl.) beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf Personen, die aus sonstigem Grunde - öffentlich-rechtlicher oder privater Art - auf eine gewisse Dauer zum Betreten oder Benutzen der anliegenden Grundstücke befugt sind. Nur dann kann z.B., was ein dringendes Bedürfnis fordert, die Freistellung vom Verbot auch auf die nach der Verkehrsanschauung den unmittelbar Grundstucksberechtigten gleichstehenden Nutzungs- und Aneignungsberechtigten (Jagdpächter, Fischereiberechtigte u. dgl.) bezogen werden, die andernfalls ihr Recht möglicherweise nicht ausüben könnten.
    [...]
    Indessen bezieht sich die Ausnahmeerlaubnis „Anlieger frei” nicht nur auf den Verkehr der Anlieger selbst, sondern auch auf den Verkehr mit den Anliegern. Zum Verkehr mit dem Anlieger, mithin auch zu dem Anliegergrundstück, sind alle Personen berechtigt, die zu dem Anlieger Beziehungen irgendwelcher Art unterhalten oder anknüpfen wollen. Nur so wird gewährleistet, daß dem Anlieger durch das Verkehrsverbot, von dem er ohne Beschränkungen befreit sein soll, keine Nachteile entstehen. Die Rechtsprechung bezeichnet den Anliegerverkehr deshalb als den „Verkehr von und zu den an der gesperrten Straße liegenden Grundstücken und Geschäften."

    Zitat von Nugman

    Das klingt doch sehr nach "Bayerischer Herzlichkeit"


    Einen Augsburger als Bayern zu bezeichnen ist ungefähr das gleiche wie einen Wiener als Österreicher anzusprechen (ich würde so was bleiben lassen).


    Derjenige im Laden ist aber schon recht eigen, wie man hier ja auch nachlesen kann.
    - Editiert von RaiHo am 19.04.2012, 15:27 -

    Zitat von Nugman

    Werden Eure Engel Cutter auch so heiß am Griff?


    Also ich habe einen alten Nachbau von Engel, den es mal bei Conrad gab (vor 15 Jahren?). Der wird auch ziemlich warm am Griff, war manchmal schon so heiß das ich ihn erst abkühlen lassen musste, um ihn wieder längere Zeit halten zu können. Hat dem Gerät selbst bis jetzt aber nicht geschadet.

    Zitat

    Original von Lusa
    ... das ist der Punkt. Den Wechselspulen macht das nichts, aber der mechanische Antrieb hat viele bewegliche Teile, welche sich sofort innig mit dem Sand verbinden. Wie schon geschrieben, wenn es so sicher funktioniert ist es ok.
    Die einfachsten Wechselsysteme mit Unispulen oder auch das von Dir gezeigte Modell sehen zwar nicht so schoen technisch aus, funktionieren aber immer. Logisch, je weniger bewegliche Teile, je ausfallsicherer.


    Welcher mechanische Antrieb? Es wird direkt an der Spule gekurbelt. Es gibt nur eine Achse auf der der Aufnahmeflansch mit gedichteten Lager läuft.
    Ist vom Prinzip her genauso aufgebaut wie ein Wechselsystem für Unispulen. Nur halt mit einer für das Thermikfliegen gedachten großen Spule, einer Schnurführung und einer Bremse zum kontrollierten Ablassen. Und dazu hat man noch eine Möglichkeit sich das Gebilde um zuhängen.

    Zitat

    Original von Bully in the sky
    Die Spule ist ja echte Fleißarbeit :H: :worship:
    Nur der Transport von mehreren dürfte problematisch werden.


    Die Spule selbst ist austauschbar, man braucht die Mechanik nur ein mal.


    Zitat

    Original von Lusa
    Der Transport ist das Eine, die Funktionalitaet das Andere. Trotzdem eine schoene handwerkliche Arbeit.
    Wer nur auf einer sauberen Wiese ohne Feuchtigkeit und Sand fliegt, kann damit neidige Blicke erheischen.


    Am Strand werden die Blicke eher mitleidig... ;)


    Wie kommst du darauf? Ist alles aus Alu, kann problemlos gesäubert (mit Wasser abgespritzt) werden. Und eine Scheibenbremse vom MTB verträgt auch eine Ladung Dreck problemlos.

    Zitat

    Original von set
    doch, ich denke genau deswegen. jeden andern stahl mußt du irgenwie behandeln/beschichten. llängerfristig gesehen hält das dann auch nicht so, jede kleinste verletzung der schutzschicht führt ja bei salzwasser gleich zu schönen roststellen.


    mußt du halt das material etwas großzüger planen, dann hält es auch.


    Die von mir erwähnte 25CrMo4 rostet aber lange nicht in dem Maße wie "normaler" Stahl.

    @Bone
    Ließ in meinem letzten Post mal den Link zu 1.4301. In dem Datenblatt steht eindeutig das dieser Stahl durch das Schweißen für interkristalline Korrosion anfällig wird. Außerdem ist er nicht für den Kontakt mit Meerwasser gedacht.


    Fahrwerke an Offroad-Buggys (die mit Motor!) werden, wenn man es vernünftig macht, aus dem 25CrMo4 (1.7218) hergestellt. Da käme niemand auf die Idee einen rostfreien Stahl, egal um welchen es sich handelt, zu verwenden. Ganz edel und leicht wird es wenn man den 15CDV6 (1.7734) nimmt.

    Zitat

    Original von Bone


    Um es besser zu verstehen: VA-Stahl ist CrNi-Stahl? :O


    siehe Wikipedia. Ein Edelstahl muss nicht zwingend rostfrei sein
    Kleine Info zu den Werkstoffen und lieferbare Abmessungen sind hier zu finden.
    Und hier noch Angaben über den 1.4301 (wohl der häufigst verwendete Stahl), bezüglich Einsatzbereich, Schweißen und Korrosion.


    Ich persönlich würde bei diesen Belastungen 25CrMo4 (1.7218) verwenden.
    - Editiert von RaiHo am 12.06.2010, 17:34 -

    Zitat

    Original von Cycophilipp
    Wenn sowas dann mal steht, dann bereite ich das Modell für ne FEM auf, dann könnten wir uns mal die Belastungen an den Schweissnähten ansehen. Damit solche Punkte auch mal geklärt werden können.


    Viel Spaß beim Aufbringen der Kräfte auf das Modell. Und die Bewertung der Schweißnähte (z.B. nach DIN 15018) wird auch eine nette Arbeit werden.
    Wenn du es fertig hast, lass mal was hören, würde mich interessieren.

    Zitat

    Original von Waldschroeder
    Wie siehts denn bei diesen Zelten mit der Windbeständigkeit aus? Überleben die einen typischen Römö-Strandtag oder zerlegts die dann? Und kann man bei mehr (Meer)Wind auch noch drin liegen oder drückts die dann platt?


    Also mein Quechua der 1. Generation hat auch heftigste Stürme in Tunesien problemlos überlebt. Wenn der Wind seitlich kommt wurde es aber schon ziemlich flach gedrückt .

    Ich muss gestehen das ich den schon vor Jahren gebaut habe - schätze so 3-4 Jahre nach der Bauanleitung in der DraMa, auf jeden Fall war damals das P31 aktuell und das gibt es ja schon nicht mehr seit glaube ich 99'. Einzige Arbeitserleichterung war das Heißschneiden der Teile und der Verzicht auf das Einsäumen.
    Hab ihn dann 3x geflogen was wegen der fehlenden Angabe über den Waagestab nicht so toll war. Der Flugwinkel war sehr flach, so 30° bis 40°, aber ansonsten ziemlich stabile Fluglage. Dann hat sich ergeben das ich was Dekoratives zum an die Wand hängen suchte - da hing er bis vor zwei Jahren.
    Werde ihn mal wieder reaktivieren und die oben genannten Tips zur "Waage" ausprobieren.


    Sehen kann man das Teil im Süden. War dieses Jahr in Münsingen-Auingen, Weingarten, Gerstetten, Grabenstetten.

    Zitat

    Original von Drachenpfuscher
    Ich kenne 2 Leute, die so ein Ding gebaut haben.......
    reine Nervensache.
    Dirk


    ...eigentlich nur ein Gedultsspiel. Zumindest in meiner Größe:

    (Wabengröße 32mm; Gestänge 4mm, 1m Durchmesser; ein Wabenelement rot das andere blau; Icarex P31)