Drachen fliegen nach Sonnenuntergang - legal?

    Hallo Forum,


    Ich habe mal eine Frage zu der ich zumindest über die Suchfunktion keine aktuelle Antwort gefunden habe:


    Ist der Drachenaufstieg nach Sonnenuntergang (also) bei Nacht legal oder muss ein solcher "Flug" irgendwie beantragt werden? Die LuftVo gibt dazu auch keine Hinweise, ich gehe daher momentan davon aus das es erlaubt ist.


    Falls das Bundesland eine Rolle spielt, es geht bei mir um Niedersachsen


    Viele Grüße

    Doch, doch, ist alles geregelt. Leine muss alle 100m mit roten Leuchtmitteln versehen sein (wenn man höher als 100m steigen lassen darf). Sonst ist nichts weiter zu beachten.


    § 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
    Absatz 2
    Das Halteseil von unbemannten Fesselballonen sowie Drachen ist in Abständen von 100 Metern bei Tage durch rotweiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße Lichter so kenntlich zu machen, dass es von anderen Luftfahrzeugen aus erkennbar ist.
    http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__16.html


    Wir haben auch einen Thread dazu, wo wir das Rechtliche zu Drachen sammeln:
    Thread zum Rechtlichen (LuftVG/Versicherungen)