Ist ne schwierige Sache, bin kein Rechtsanwalt deswegen kann ich mich auch dazu nicht äußern.
Aber eine Möglichkeit wäre, wenn vorhanden die Rechtsschutzversicherung anzurufen und fragen wie weit sich so ein Prozess ziehen kann. Denn dort in der Abteilung sitzen nur Rechtsanwälte die sich auskennen. Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist,ist die Beratung meist auch kostenlos.
Andere Möglichkeit wäre die Haftpflichtversicherung anzurufen. Dort sollte man mal mit der Schadensabteilung seiner Haftpflichtversicherung sprechen um abzuklären ob es unter dieser vielleicht abgewickelt werden kann.
Ist ja eine so genannte Gefälligkeitshandlung wie oben schon genannt mit dem Umzug und dem Geschirr.
Einige Versicherer haben Gefälligkeitshandlung mitversichert.
Gruß
Marvin