Mir hat diese absurde Diskussion über eine angebliche Beschränkung auf 30m Leinenlänge auch keine Ruhe gelassen und ich denke, Petzi hat es hier sehr schön und auf den Punkt zusammengefasst.
So wie ich das sehe, waren Drachen vor Gesetzesänderung vom 7. August 2013 grundsätzlich Luftfahrzeuge; nun erst ab 30m Leinenlänge.
=> über 30 Metern Leinenlänge wäre daher ein Haftpflichtversicherung anzuraten, die auch Schäden von Luftfahrzeugen übernimmt.
Unabhängig davon, bedarf die Nutzung von Drachen unterhalb von 100m keiner expliziten Erlaubniss (mit Ausnahmen im Umkreis von 1,5km um Flughäfen)
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