ZitatHaftpflichtig bin ich gegenüber dem Geschädigtem trotzdem
Zitatgrundsätzlich gilt, wer etwas kaputt macht, ist Schadenersatzpflichtig
Leider falsch - da Dein Einverständnis vorliegt. Kinder unter 6 haften überhaupt nicht- und auch nicht die Eltern. Das Risiko muss zusätzlich abgesichert werden und ist nicht generell in einer (Familien-)Haftplicht mit drin - da diese Kids schuldunfähig sind.
Wenn ich Dir meine Bohrmaschine leihe und die geht dabei drauf ist es mein Problem. Wie fair man dann ist, ist eine ganz andere Sache. Ebenso wenn ich Dir bei Deinem Umzug helfe und lass die Ming-Vase fallen....DEIN Pech!
Ebenso beim Drachen. Erlaube ich Dir meinen Vogel zu fliegen und Du schrottest den, werde ich dann sehen ob wir Freunde sind...
Darum wurde z.B. in Renesse vorher vereinbart, dass jeder haftet, wenn er etwas beschädigt. Auch wenn es dann -eben wegen vorliegendem Einverständnis- nicht von der Haftpflicht übernommen wird.
Wenn ich das nicht will fliege ich keine fremden Vögel.