Haftpflichtversicherungsschaden, wem gehört der defekte Drachen?

    Ich habe von Meinen Bekanten den Drachen kaputtgemacht. Er hatte ihn gerade frisch vor einem Tag gekauft und war so nett, mich auch mal damit fliegen zu lassen. Leider ist er dann in einem "Luftloch abgestürzt" eine Stange löste sich und verursachte ein Loch im Drachen. Es ist ein Atrax L Power Lenkdrachen für knapp 150 Euro also kein kleiner und günstiger Drachen. Nun möchte er, was auch verständlich ist den Drachen ersetzt haben (er hat schon einen neuen Kleben, damit er dann zwei hat) und den alten behalten und selber Kleben, damit er dann zwei hat. Jetzt wollte ich fragen, ob es ein Fall für meine Haftpflichtversicherung ist? Wenn ich den Unfallvorgang meiner Haftpflichtversicherung schildere und die Rechnung des Drachen vorlege, bekommt mein Bekannter dann den Schaden ersetzt?

    Grüße aus Köln

    Zitat von Melanie14

    ... und war so nett, mich auch mal damit fliegen zu lassen.


    Nein, dann bei den meisten Haftpflichtversicherungen nicht!
    - Editiert von StegMich am 24.04.2014, 21:41 -

    Viele Grüße
    Michael

    Ich bin jetzt nicht der Versicherungsfachmann.
    Ich würde der Versicherung den Fall schildern und hoffen das sie zumindest einen Teil bezahlt. Wenn "nur ein kleiner Riss" im Segel ist kann ja eigentlich noch repariert werden.

    Zitat

    Nun möchte er, was auch verständlich ist den Drachen ersetzt haben (er hat schon einen neuen Kleben, damit er dann zwei hat) und den alten behalten und selber Kleben, damit er dann zwei hat.


    Den Satz verstehe ich nicht. :(

    Das 1.Problem, kannst du was dafür ?


    2. Problem "geliehen" - meist ein Ausschluss in den Bedingungen.


    LG
    Sven

    Das ist eine sehr interessante Frage. Würde mich auch mal interessieren.


    Einfach mal bei der Versicherung nachfragen.

    Gruß Steffen

    Matten: Lycos 1.6, Lycos 2.0, Symphony Beach 1.3, Symphony Beach 1.7, Symphony 2.2,
    Stabdrachen: S-Kite 0.6 Spezial, S-Kite 0.9 UL, S-Kite 0.9 semi, S-Kite 1.2, S-Kite 1.5, S-Kite 1.8, S-Kite 7.8, Fusion 140, Fusion 170, 3.14m,
    Einleiner: F-Tail

    Zitat von Das Auge


    2. Problem "geliehen" - meist ein Ausschluss in den Bedingungen.


    Bei geliehenen Sachen zahlt grundsätzlich KEINE Haftpflichtversicherung!! (Weil du ja dann Besitzer der Sache bist.)


    VG


    Hendrik


    Nachtrag: Und wenn du den Drachen eines Dritten beschädigen würdest bleibt der natürlich Eigentümer des Drachens! Ihr geht ja keinen Vertrag ein (Kauf, Schenkung), was einen Eigentümerwechsel zur Folge hätte. Du musst ja nur dessen Schaden, den du verursacht hast, ersetzen. Eigentümer bleibt selbstverständlich er.
    - Editiert von Rookie_KS am 24.04.2014, 23:02 -

    .

    ist es nicht so gewesen, dass du auf der Wiese über den Drachen gestolpert bist?;-)
    Der alte geht bei Ersatz nicht automatisch in deinen Besitz über.

    Da Dein Bekannter Dir den Drachen überlassen hat, ist es sein Risiko. Traurig aber leider wahr.
    Anders ist es, wenn der Drachen flugbereit auf der Erde lag und Du ohne ausdrückliche Zustimmung den Drachen gestartet hast. Das ganze nennt sich dann "verbotene Eigenmacht". In diesem Fall würde Deine Haftpflicht aufkommen.


    Bei uns gilt aber immer - wer etwas ausprobiert und beschädigt, ersetzt es auch.


    Solltest Du einen neuen Drachen erwerben und den Deinem Bekannten geben, würde er sicher tauschen.
    Dann kannst Du mit dem defekten nach Reparatur erstmal üben.
    Zahlt die Versicherung einen neuen als Ersatz - gehört der alte Drachen faktisch der Versicherung.
    Da diese aber meist kein Interesse haben, wäre es dann fair, wenn Dein Bekannter Dir den Drachen überlässt.


    Somit liegt es an Dir, wie Du damit umgehst.




    - Editiert von Schmendrick am 25.04.2014, 06:30 -

    >>Erwarte bitte nicht, dass sich jemand mehr Zeit für eine Antwort nimmt als Du für die Frage!<<


    Life is not measured by the number of breaths we take, but by the moments that take our breath away.

    Hallo Gemeinde


    Meine Versicherung hat einen Rudi-Rabe 150€ bezahlt.
    Alledings war das auf dem Drachenfest Tossens so.
    Er hatte sinen Rudi Rabe angebunden, ich lief mit meinem Drachen umher.
    Leinen gekreutzt , Leine ab... Rudi Rabe flog dann in den Jadebusen..
    Wobei man natürlich streiten kann, wenn er die Leine nicht angebunden (ärgert mich maßlos auf Drachenfeste) sondern in der Hand gehalten hätte.
    Hätte mann beide Dachen retten können , Versicherung zahlte jedenfalls.
    Jürgen

    Zitat von Mr Mojo


    Meine Versicherung hat einen Rudi-Rabe 150€ bezahlt.
    Alledings war das auf dem Drachenfest Tossens so.
    Er hatte sinen Rudi Rabe angebunden, ich lief mit meinem Drachen umher.
    Leinen gekreutzt , Leine ab...


    Hier liegt der Fall ja völlig anders! Du hast die Sache eines Dritten (fahrlässig) beschädigt und das ist ein typischer Fall für die Haftpflichtversicherung.


    Zitat von Schmendrick


    Da Dein Bekannter Dir den Drachen überlassen hat, ist es sein Risiko. Traurig aber leider wahr.


    Das würde ich etwas differenzierter sehen:


    - Wenn dein Bekannter dir den Drachen für eine Zeit (z.B. eine Stunde) leiht, musst du diesen im ursprünglichen Zustand zurück geben, also den Schaden ersetzen.


    - Wenn dein Bekannter neben dir steht und dir mit seinem Drachen quasi eine Flugstunde unter seiner Anleitung und Aufsicht gibt, musst du den Drachen eher nicht ersetzen.


    VG


    Hendrik

    .

    Zitat von Rookie_KS

    Das würde ich etwas differenzierter sehen:


    - Wenn dein Bekannter dir den Drachen für eine Zeit (z.B. eine Stunde) leiht, musst du diesen im ursprünglichen Zustand zurück geben, also den Schaden ersetzen.


    ... das sehe ich genauso - und trotzdem ist dieser Fall bei nahezu jeder Haftpflichtversicherung ausgenommen.

    Viele Grüße
    Michael

    Zitat von StegMich

    ... das sehe ich genauso - und trotzdem ist dieser Fall bei nahezu jeder Haftpflichtversicherung ausgenommen.


    Klar, geliehene Sachen sind bei Haftpflichtversicherungen grundsätzlich ausgeschlossen (wurde ja oben schon mehrfach geschrieben). Es ging mir um die Aussage, dass der Bekannte, der den Drachen überlassen hat, das Risiko trägt.


    VG


    Hendrik

    .

    Ist doch verständlich: Du leihst Dein altes Auto dann einem Bekannten und der schrottet es und Du bekommst dann Geld für ein neues... völlig unkompliziert....


    .... so kann es nicht gehen!!

    Andre Eibel: SCALPEL MAXI "The Hulk",CUTLASS 160 Proto/CUTLASS 180/CUTLASS 180 #6/Colibri XL
    Günter Wolsing: Flaki 9.0 /Flaki 6.0 / Long Dart Junior Starkwind / Lady Dart Starkwind
    Peter Laudanski: Lindenberger Schirmdrachen
    Steiff/Wolfram Wannrich: Roloplane 90/2, 120/2, 210/2, 240/3, 240/4, 120/2 Kielroloplan/Rhomboid

    Zitat von Wombat

    Du leihst Dein altes Auto dann einem Bekannten und der schrottet es und Du bekommst dann Geld für ein neues... völlig unkompliziert....


    .... so kann es nicht gehen!!


    So eher nicht. Wenn ich das mal richtig verstanden habe, hat derjenige, der Dir etwas leiht, in so einem Fall gar keine Ansprüche an Dich.
    Wenn Dir der Bekannte oder die Freundschaft wichtig ist, werdet ihr Euch vielleicht darauf einigen, dass Du ihm einen Fuffy für die Tankfüllung, Dein eigenes Auto oder sonstwas gibst. Das aber ganz freiwillig, weil Du ein netter Kerl bist und ihr vielleicht noch mal zusammen ein Bier trinken wollt...


    Invictus - Le Vortex - L'Organic


    ...und mit keinem kann ich richtig umgehen... Und zuletzt auch ein paar Einleiner...

    ...so auch nicht.
    Die Versicherer schließen in ihren AGB`s üblicherweise Schadenersatzleistungen
    an geliehenen, gemieteten oder anderweitig überlassenen Dingen aus. Heißt aber nur, das der Versicherer in so einem Fall nicht leistet.
    Haftpflichtig bin ich gegenüber dem Geschädigtem trotzdem.

    Matthias

    Meines erachtens ist es davon abhängig, was man für eine Haftpflicht abgeschlossen hat. Viele Versicherungen bieten
    Zusatztpakete an, bei denen u.a. geliehene Dinge abgedeckt sind.

    Hallo,


    Zitat

    Meines erachtens ist es davon abhängig, was man für eine Haftpflicht abgeschlossen hat


    z. Bspl. bei BGV - Exclusivdeckung Verlust/Beschädigung geliehener Sachen - - bis 5.000 Euro


    Ich denke der Verursacher soll einfach bei seiner Versicherung nachfragen, alles andere ist Theorie ;)


    Wolfram

    "Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag" (Charly Chaplin)________________________________________________________________

    Moin moin,


    grundsätzlich gilt, wer etwas kaputt macht, ist Schadenersatzpflichtig. Hat er Schadenersatz geleistet, so geht die beschädigte Sache auch in sein Eigentum über. Bei Versicherungen gibt es "Allgemeine Versicherungsbedingungen", in denen geregelt ist, was wie wo wann und in welcher Höhe abgedeckt ist und was nicht. Viele Haftpflichtversicherungen haben bereits geliehene Sachen mit versichert. Um sicher zu gehen, ob die Versicherung zahlt, fragt man am besten einfach nach bzw. meldet den Schaden. Sollte die Versicherung zahlen, so wird sie üblicherweise die beschädigte Sache einfordern.


    Fazit: Um zu klären ob und in welcher Höhe die Versicherung zahlt, bleibt nur eine Schadenmeldung bzw. ein Gespräch mit der Agentur des Vertrauens!


    Viel Glück!


    Gruß
    Andreas

    Ich halte mich ausschließlich an die Rechtschreibung, mal an die Alte, mal an die Neue, oftmals an meine Eigene!
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