Team4Fun in Potsdam

  • Schönes Filmchen! :H:
    Ihr seid einfach super! Da kann ich ewig zuschauen :)
    Hoffe euch wieder in Trier auf dem Drachenfest live zu sehen...


    Grüße Sascha

    Meine Drachen: Prism Hypnotist, JJF Excalibur, Black Pearl UL, Prism 4D, Iflite, Mini Master, TNT Zero, JJF Excalibur Vented, Sixth Sense Std, Superfly STD :)
    Meine Videos: HIER

  • Sehr schön - auch die Musik. Ich muss die alten Scheiben mal wieder rauskramen.

    Bisher geschrottet: Leitkanten: 91, UQS 22, OQS 6, Kiel 19, Segel 6, Waage 10, Leinen 27, MK 4
    Verkaufe: Cubitron 150 CZ/Mylar, Cubitron 130, Hellwing Chibi, Wolkenstürmer Belusa, Blitz, Fisch, Spy 360 UL, Fusion 450, Goraz 210, S-Kite XS 6 mm, Neurozil 180, Reflex 300
    Meine häufigsten Kites
    Long Duong: 38, Popeye: 23, Korvokites: 15, Schantallen: 15

  • Schön gemacht. Was ist das für ein Kite am Ende? Wie gross ist er?
    Uli. (?)

    Grüsse vom Uli aus der Heldenstadt. :)
    Cooper:Nexxt One110,2.1 Spiderkites: Lycos 2.0, Smithi Pro, JOJO: 28+, ET 1.5/2.5/4.0/5.5/7.0 Flexifoil: Skytiger 26/ Hi 60, Ozone: Cult 2.5, Yak 3.4/4.0, Instinct 11.0 PKD: Century 2.8

    Born-Kite: BS 1.8, RS 3.0/5.0/7.0/9.0, NS 4.7/5.5/ 7.0/12.5, LS 3.5/5.5/12.5

    KitesFreundin: Libre: Z1 1.5, Speedy III 2.0/4.0,HQ:Hydra 3.0, Cooper:One3.1,Born-Kite: LS 3.5/5.5/8.5,

    For Sale: Ozone Frenzy 13.0

  • Zitat von Rev SLE CH

    Meinst du die Revs? Nur so das Patent von Revolution ist Abgelaufen.


    Konkret geht es um den Einsatz der Musik von Alan Parsons Projekt und die damit verbundene Verletzung von Urheber-, Verwertungs-, Vervielfältigung- und Lizenzrecht


    So ist der Stand in Deutschland im Moment.


    Glaube aber, in der Schweiz ist das Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Inhalten ebefalls strafbar.



    Gleich am Rande, die Sache geht noch weiter. Dem EuGH liegt vom BGH eine Beschlußvorlage vor, die sogar das Einbinden von Videos (wie unser Youtubebutton, Player embedded) als urheberrechtliche Nutzungshandlung vorsieht.


    Auch derjenige, der – wie im vorliegenden Fall – ein auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachtes fremdes Werk im Wege des „Framing“ zum integralen Bestandteil seiner eigenen Internetseite macht, erleichtert Nutzern seiner Internetseite nicht nur den Zugang zu dem auf der ursprünglichen Internetseite vorgehaltenen Werk. Vielmehr macht er sich das fremde Werk durch eine solche Einbettung in seine eigene Internetseite zu eigen. Er erspart sich damit das eigene Bereithalten des Werkes, für das er die Zustimmung des Urhebers benötigte. Ein solches Verhalten ist nach Ansicht des Senats bei wertender Betrachtung als öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG einzustufen, die einer gesonderten Erlaubnis des Urhebers bedarf



    Sollte das irgendwann rechtskräfig werden, müssen wir uns hier auch was überlegen. :-/

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  • Liebe Leute. Faden verloren ? :-/ Es geht hier um das Video an sich , nicht um irgendwelchen Urhebermist. Ganz im Ernst...bleibt mal beim Thema bitte. DANKE ! 8-)

    Mitglied der Airlift sQuad Berlin - Spot : THF Berlin - Tempelhof