Drachen stehen seit 2012 nicht mehr explizit im Gesetz, lassen sich aber sowohl unter "Luftsportgeräte" als auch unter "sonstige für die Benutzung des Luftraumes bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können" einordnen. Die 5 kg Grenze wurde schon gestrichen, bevor Drachen nicht mehr explizit erwähnt wurden. Eine Abgrenzung zwischen Groß- und Spielzeugdrachen existiert damit nicht mehr. Zumindest die Versicherungen sind sich in der Auslegung sehr sicher, sehen Drachen als Luftfahrzeuge an und verdienen sicher gut an entsprechenden Vertragsabschlüssen.
Gruß
Heiko