bis 30m ist es kein Luftfahrzeug
Zitat11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig
Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
Ein Drachen ist immer noch ein für die Benutzung des Luftraums bestimmtes Gerät.
Das Luftvg ist mit dem §31 sogar noch schärfer für uns, da man sich eigentlich erst beim Land oder DFS (Deutsche Flugsicherung) eine genehmigung holen müsste um irgendwo zu Kiten oder Drachen steigen zu lassen.
Des weiteren steht nur da: insbesondere. Dies wird wohl wegen der durch aus geringen größe dieser sachen dort stehen aber es wird wohl auch für andere sachen gelten, die unter sonstige fällt.
Alles andere muss man ja eh erst an bestimmten stellen Zulassen, wo man dann auch seine Kennung bekommt.