Seit diesem Monat gilt das neue Luftverkehrsgesetz.
Luftverkehrsgesetz
Hier werden jetzt die Drachen nicht mehr als Luftfahrzeug aufgeführt.
Die 30m Leinenbegrenzung besteht leider immer noch. Zum Leid der Einleinerflieger.
Für die Tractionkiter, ist das Kiten wieder einfacher geworden.
Trotzdem sollte sich jeder überlegen, ob er sich nicht lieber eine Haftplichtversicherung zum Kiten zu legt (wer noch keine hat).
- Editiert von Sitt am 19.08.2013, 18:08 -