Versicherung

    Moin!


    Ich hab mit der Suche nix gefunden, darum mal hier gefragt:


    Hab natürlich keine Versicherungspolicen dabei... Ist man gegen Schäden an Menschen und Dingen verursacht durchs Drachenfliegen veraichert durch eine übliche haftpflicht?
    Für den Modellflug brauch ich eine spezielle.


    LG und Danke,


    Jens

    LG, Jens


    Rev 1.2 (Mid-Vented, Vented, UL), Revolution EXP, Maestro II, Stratus, Lycos 1.6, Smithi, Symphony Beach II

    Letzten Monat hatte ich ein Angebot meiner Versicherung (LVM) für 3,60 mehr im Jahr ist alles, was mit Drachenfliegen verbunden ist, mit der Haftpflicht abgedeckt. (Schadenssumme müsste ich noch mal nachschaun)

    Wünsche allen einen schönen Tag
    Guido

    Hab das mit der Haftplicht abgedeckt. War kein Problem, kostet glaub ich noch nich mal extra(Provinzial). Muss man halt nur denen bei der Versicherung erklären, und die Werte für die Drachen angeben.Wichtig ist auch gegen Diebstahl zu versichern.
    Kommt ja leider auch nicht selten vor, das ein Drachen aus dem Auto oder der Drachentasche verschwindet.... :-/


    gruß sven

    ....mal überlegen....hmm...ach mach ich später.....

    Hab neulich auch noch meine Haftpflicht gewälzt,nachdem mir ein Groundstick aus dem Rucksack fehlte.
    Kite-und Drachenfliegen ist mit drin!

    Symphony Beach 1.7 Hawaiian
    Rhombus Firebee 1.0 Reloaded


    Kotzt du nach Luv, kommt's wieder ruf, kotzt du nach Lee, geht's in die See!

    Hi!


    An verschiedenen Stellen öfter mal erwähnt, leider nicht vielen bekannt, ist die damals vom DCD (DrachenClub Deutschland e.V.; Ende 2005 aufgelöst) ausgehandelte Haftpflichtversicherung, die seither ehrenamtlich von Matthias Raabe verwaltet wird.


    Meine Meinung: :H: Sehr empfehlenswert! ` ` >>> Direkter Link


    Jährliche Kosten: EUR 22.- (seit mehreren Jahren unverändert!) :)

    'Single Sign On' ist keine Dating-Plattform! (Urheber unbekannt)
    Sinngemäß aus einem c't-Newsletter

    ich muss das auch mal herauskramen, da ich erst jetzt durchs Modellfliegen wieder auf das Thema Haftpflicht gekommen bin.


    Man sollte beachten, dass die alten Threads meistens auf Grund der damaligen Rechtsgrundlage in eine andere Richtung führten.


    Der §1 des LuftVG hat sich nämlich geändert (12.5.2012). Demnach ist in Absatz 2 die Nummer 7 weggefallen. Dort befand sich in der alten Fassung der Drachen.


    In meiner Haftpflichtpolice wird z.B. jegliches Luftfahrzeug ausgeschlossen. Nach dem LuftVG ist der Drachen jedoch kein Luftfahrzeug mehr. Ob der Kite (also der Soft oder Tubekite) nun als Drachen oder als Luftsportgerät eingestuft wird, ist wieder eine andere Sache. Habe heute eine Email an meinen Berater geschrieben und erhoffe mir eine baldige Antwort. Stutzig macht mich nur, dass der selbe Anbieter eine Kombi-Versicherung für Flugmodell und Drachen anbietet. Von daher gehe ich schon davon aus, dass das Kiten in der normalen Privathaftpflicht weiterhin ausgeschlossen bleibt.




    Außerdem sollte man immer beachten, dass die Start und Landeerlaubnis des Grundstückbesitzers vorliegt und dass die Entfernung von bebauten Wohngebieten >1,5 km beträgt. So zumindest die Einschränkungen bei Wildfliegerei beim DMO


    - Editiert von Blacksmith am 11.09.2013, 23:15 -

    Ich glaube das 90% aller Missverständnisse hier auf verschiedenen Sprachgebrauch des Wortes -Drachen- zurückzuführen sind....
    Das, was wir als Sportlenkdrachen, Matten, usw... bezeichnen, ist für die Versicherung in der Regel "Spielzeug" und fällt bei den meisten (Vertrag lesen) unter die normale Haftpflicht.
    Bei Nachfragen darum immer darauf hinweisen, dass unsere Vögel leinengebunden sind und wir (von Lufthüpfern mal abgesehen) an der Erde bleiben.


    Ansonsten kann es Dir passieren, dass Deine Versicherung davon ausgeht, Du möchtest Dich mit einem Vogel vom Berg stürzen...

    >>Erwarte bitte nicht, dass sich jemand mehr Zeit für eine Antwort nimmt als Du für die Frage!<<


    Life is not measured by the number of breaths we take, but by the moments that take our breath away.

    Zitat von Schmendrick


    Das, was wir als Sportlenkdrachen, Matten, usw... bezeichnen, ist für die Versicherung in der Regel "Spielzeug" und fällt bei den meisten (Vertrag lesen) unter die normale Haftpflicht.
    Bei Nachfragen darum immer darauf hinweisen, dass unsere Vögel leinengebunden sind und wir (von Lufthüpfern mal abgesehen) an der Erde bleiben.


    Ansonsten kann es Dir passieren, dass Deine Versicherung davon ausgeht, Du möchtest Dich mit einem Vogel vom Berg stürzen...


    Sehe ich zu 100% genauso! :H:

    .

    Hallo,


    bei mir ist es mit drin als Kiten und auch Kitesurfen mit max. Leinenlänge von 30 m,
    die Einschränkungen sind nur das es nicht im Wettkampf sein darf.


    lg
    Frank

    4-Leiner: bis jetzt gesamt Fläche 33,9 m², Rhombus Amun 1.4, Firebee 8.5, Magma I 1.5, Magma II 3.0,Cooper One 5.5(beides Prototypen), Ozone Octane 2.0, Wilde Kites Cobra 3.0;FlySurfer Peak 9m²
    Libre V-Max II-XS(XtraStrong)/BF-Light
    Möge der Wind mit dir sein.


    Mein Dealer: Flyingfunk

    Zitat

    Außerdem sollte man immer beachten, dass die Start und Landeerlaubnis des Grundstückbesitzers vorliegt und dass die Entfernung von bebauten Wohngebieten >1,5 km beträgt


    ...wie kommst du denn auf diese Idee ? Wenn das so stimmt müsste ich nach Mecklenburg Vorpommern umziehen....

    Am Ende wird es wohl von der Versicherung und ihren Vertragsbedingungen abhängen, ob unser Hobby haftpflichtversichert ist oder nicht. Ich habe bei meiner Versicherung nachgefragt und bestätigt bekommen, daß das steigenlassen von Drachen mitversichert ist.
    Fragt einfach Euren Versicherungsfuzzi. Am besten Ihr fragt nach "Drachen steigen lassen" und nicht nach "Drachen fliegen". Sonst verwechseln sie das wie Schmendrick schon sagte mit den Hängegleitern.


    Viele Grüße, Roland

    Viele Grüße,
    Roland


    Die kluge Hausfrau rät: Fettflecken werden wieder wie neu, wenn man sie ab und zu mit etwas Butter einreibt.

    Das mit der entfernung bezieht sich auf die versicherung bei dmo. Gilt aber vmtl nur fuer flugmodelle.


    Ausserdem geht es mir nicht nur um lenkdrachen, denn da geht die geringere gefahr aus. Viel wichtiger ist mir die einstufung von großen matten, wie z. B. 19er speed, wenn ich damit auf der wiese herumfahre und dann aus welchem grund auch immer was zerstoere (ich erinnere an den landboarder der vor kurzem ein ganzes industriegebiet lahmgelegt hat). Hier gehts nicht um aufpassen etc. mir gehts um eine 100% absicherung im schadensfall.


    Auch hatte ich vor zwei jahren mit meinem allianz verteter gesprochen, der sicherte mir per telefon auch zu, das alles versichert ist. Solange aber nichts schriftliches in meinen unterlagen liegt, bringt mir das gar nichts, was der nette herr am tel. gesagt hat.


    Also mit der aussage leinengebunden etc kann ich was anfangen, das passt.


    Aber nur bestaetigen zu lassen, dass man drachen steigen laesst, finde ich fuer meine beduerfnisse etwas duenn. Das mit dem hangglider sollte man aber klarstellen, da hast du recht.


    Meine oma dachte bis vor kurzem auch immer, dass ich paraglide :)



    Ich habe uebrigens beim dmo angefragt ob kitesurfen etc bei dieser versicherung unter den begriff drachen faellt. Mal sehen was da kommt

    • Offizieller Beitrag

    Ja, ein einfaches im Volksmund bekanntes Drachensteigen ist das Traction-Kiting meiner Meinung nach nicht. Ich hab da ja seit 2 Jahren eine Luftfahrtversicherung mit Schlepprisiko. Da ist es egal ob ich mit Board, Buggy, Ski, Kufen oder sonst was unterwegs bin. Dabei wäre auch die Teilnahme an Wettkämpfen abgesichert. Leider schon ein guter Batzen Geld im Jahr.


    Im Rahmen der Änderung des Luftfahrtgesetztes wäre es nun mal wieder an der Zeit, bei meiner Haftpflichtversicherung anzufragen, ob sie weiterhin die Mitversicherung des Traction-Kiting ablehnen.

    Gruß
    Tom


    Erwarte nicht, dass jemand mehr Arbeit in das Beantworten einer Frage investiert,
    als du für das Ausdenken und Formulieren der Frage verwendet hast.

    Zitat von Johanne

    [...wie kommst du denn auf diese Idee ? Wenn das so stimmt müsste ich nach Mecklenburg Vorpommern umziehen....


    Kannst du ruhig machen....ist sehr schön hier..... :H: :-O :D


    Gruß aus Rostock,


    Bernd

    GPA Instruktor, GPA Regionalbetreuer Mecklenburg-Vorpommern
    New kite-buggy race kite religion (G2210): Peter Lynn Aero V2 Peter Lynn Kitesports
    Instagram: docmicrobe, peterlynnkiteboarding, danielkreikemeyersports

    Ich möchte das Thema für mich erst mal abschließen und poste gern auch für andere das Ergebnis der Allianz Haftpflicht:


    Hallo Herr [BS],


    ich hab mich vorsichtshalber noch mal im Innendienst informiert.
    In der Privathaftpflichtversicherung ist es aber ganz einfach geregelt. Versicherungsschutz im Rahmen dieser Haftpflichtversicherung
    besteht bei allen Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Siehe Besondere Bedingungen PHA433/06, §6 Abs. (2) c)


    Es wird im Schadensfall immer geprüft, wie die aktuelle Gesetzeslage ist. Ist es so, wie laut der Änderung LuftVG vom 12.5.2012, dann ist ein
    Lenkdrachen bzw. Kitesurfdrachen mitversichert. Der Abschluss einer eigenständigen Haftpflichtpolice dafür ist somit nicht erforderlich.


    Dennoch würde ich jedem, bei dem es nicht in der Police aufgeführt ist, raten, lieber mal nachzufragen und das schriftlich bestätigen zu lassen.