Maximale Leinenlänge in den Nachbarländern

    Moin,


    mir ist klar wie die Gesetzes Lage in Deutschland im Bezug auf die maximale Leinenlänge ist. Auch die Einschränkungen um Flughäfen sind bekannt. Nur wie sieht es im Europäischen Ausland aus? Über Google und die Forum Suche konnte ich nicht fündig werden.
    Weis jemand genaues?


    Schon mal danke im Voraus!
    Gruß
    Björn

    Für die Schweiz wirds lustig :L Da gibt es diverse Gesetze und Verordnungen. Das Elementarste daraus ist: Wer Drachen fliegen lassen will braucht eine Genehmigung die von der Regionalen Behörde ausgestellt wird:


    4. Abschnitt: Drachen, Drachenfallschirme und Fesselballone
    Art. 11


    1 Drachen, Drachenfallschirme und Fesselballone dürfen nur mit Bewilligung des BAZL eingesetzt werden. Das BAZL legt die Zulassungsanforderungen und die Betriebsbedingungen im Einzelfall fest.


    2 Die Haftpflichtansprüche von Dritten auf der Erde sind vom Halter oder von der Halterin durch eine Haftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von mindestens 1 Million Franken sicherzustellen.


    Art. 15 Einschränkungen für Drachen, Drachenfallschirme und Fesselballone


    Es ist untersagt, Drachen, Drachenfallschirme und Fesselballone steigen zu lassen:


    a.
    höher als 60 m über Grund;


    http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/19940351/index.html



    - Editiert von AndreasL am 13.08.2013, 15:32 -

    @ Andreas


    Weiter unten in deinem Link hab ich das gefunden:

    Zitat

    Art. 15 Einschränkungen für Drachen, Drachenfallschirme und Fesselballone


    Es ist untersagt, Drachen, Drachenfallschirme und Fesselballone steigen zu lassen:


    a.
    höher als 60 m über Grund;



    [hr]
    jojo

    Andrea


    In der Schweiz wird keine Bewilligung für das Fliegenlassen von Ein- und Zweileinern etc. verlangt, sofern diese nicht mehr als 60m über Boden sind (entspricht ca. 100m Leinenlänge).


    mit 4. Abschnitt sind Drachen wie Deltasegler, Gleitschirme, Fesselballone, von Booten gezogene Drachenfallschirme als bemannte oder unbemannte Fluggeräte etc gemeint.


    Glücklicherweise ist auch in der CH nicht alles bis ins letzte Detail geregelt ;)


    gruss space

    Zitat von Space

    (...) sofern diese nicht mehr als 60m über Boden sind (entspricht ca. 100m Leinenlänge).

    Schade eigentlich: Das ergibt Probleme für alle, die "vernünftige" Deltas fliegen, denn die machen bei 100m Leinenlänge oft auch die selbe Höhe. :(

    'Single Sign On' ist keine Dating-Plattform! (Urheber unbekannt)
    Sinngemäß aus einem c't-Newsletter

    Für Italien konnte ich eine Luftsportgeräte Regelung finden in der es heißt: 500ft über Grund, massgeblich soll hierbei der höchste Punkt im 3km-Umkreis sein. An Wochenenden und Feiertage 1000ft


    1ft = 30,48 Zentimeter
    500ft = 152,4m

    Wir sind im Sommer am Lago Maggiore in Italien. Heisst das, ich kann am Wochenende die 300m Leine am LWH benutzen? Wäre ja super!

    __________
    Gruß, Robert

    Einmal editiert, zuletzt von RobertV8 ()

    Hab hier ne Seite gefunden:


    https://www.daec.de/fachbereic…ugbetrieb/auslandsfluege/


    Da ist auch Polen mit dabei. Leider alles auf Polnisch.


    Mit google Übersetzer für Polen:


    Es besteht keine Meldepflicht für Flüge, wenn


    Durchführung von Flügen über 6 km von der von der CTR-Zone abgedeckten Flughafengrenze (Zäune), wenn Flüge mit unbemannten Luftfahrzeugen und Flugmodellen mit einer Startmasse von nicht mehr als 25 kg und bis zu einer Höhe von nicht mehr als 100 m über dem Boden durchgeführt werden.
    Flüge über 1 km von der von der CTR-Zone abgedeckten Flughafengrenze (Zäune), wenn mit unbemannten Luftfahrzeugen und Flugmodellen mit einer Startmasse von maximal 0,6 kg und bis zu einer Höhe von 30 m oder bis zum höchsten Hindernis, einschließlich Bäumen, geflogen wird oder Gebäude, die sich in einem Umkreis von bis zu 100 m vom Betreiber befinden.

    __________
    Gruß, Robert

    Einmal editiert, zuletzt von RobertV8 ()