Zitat von LenaUnd wenn es sich wirklich um einen originalen Hawaiian von TOL handelt, würde ich mir den auch erstreiten und der Streitwert liegt nicht bei den paar Euronen Ersteigerungspreis, sondern beim Zeitwert eines solchen Drachens und der kann, da dies mittlerweile echte Sammlerstücke sind recht hoch sein.
Bei so einem Stück vera.... zu werden, würde mich auch auf die Palme bringen und hat den üblen Beigeschmack der elendigen Masche der Betrüger, die sich auch hier ab und an rumtreiben - nur halt nicht so professionell.
Soll die Dame mal sehen, wo sie den noch her kriegen will - viel Spaß
Liefern muß sie oder den Schaden (Beschaffung eines gleichwertigen Drachens) erstatten.
Ihr habt einen rechtsgültigen Vertrag, Du hast bezahlt - somit bist Du Eigentümer des Drachen, den sie Dir jetzt vorenthält.
Nur halt meine Sicht, die ich auch versuchen würde durch zu setzen.
sehr gut ausgedrückt, auch wenn andere eine andere Sicht haben. Aber so ist es juristisch korrekt. :H: