Gesetzliches zu KAP

    Also wenn die Leute geschnallt haben was ich gerade mache, fragen sie mich eher um Zusendung der Fotos.
    Egal ob es um Gebäude oder Personen geht.
    Allerdings spaziere ich auch nicht durch Gegenden wo sich hinterm Haus jemand barfuß bis zum Ohrläppchen sonnen könnte...


    Ich bleib da mal gelassen: im Spiegel wird auch jede Woche 'ne neue Sau durchs Dorf getrieben.

    Jeder Plan funktioniert. Bis man anfängt ihn umzusetzen. ;)
    Grüße vom Südharz
    Tom

    Ich halte es in jedem Fall mal für Sinnvoll darüber zu sprechen. Durch die massenhafte -weil kostengünstige- Verbreitung von Videos oder Bildern -sei es Drohne oder Handy - hat ohnehin die Qualität dermaßen gelitten, dass es schon fast anstrengend ist, auch mal "Perlen" zu finden.


    Eine nette Erinnerung -egal ob duch Spiegel, Stern oder sonst wen- könnte auch helfen mal daran zu erinnern, dass ich lange nicht alles darf was geht...

    >>Erwarte bitte nicht, dass sich jemand mehr Zeit für eine Antwort nimmt als Du für die Frage!<<


    Life is not measured by the number of breaths we take, but by the moments that take our breath away.

    Hallo !


    Also laut dem Artikel dürfte man ja nicht mal Häuser von Oben abgelichtet ins Netz stellen :(


    Zitat

    Danach darf ein Foto eines an einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Platz stehenden Bauwerks verbreitet werden, wenn es sich auf die Ansicht beschränkt, die von der Straße oder dem Platz aus zu sehen ist.


    Und das ist von Oben eben nicht der Fall.


    Da muss ich entweder nur mehr Wald und Wiese ablichten (wenn es dem Bauer recht ist), mit dem kapen aufhören oder eine Abmahnung riskieren, letzteres wird wohl mein Weg sein. Bisher haben sich alle gefreut wenn ich ihren Besitz fotografiert, und ihnen Fotos davon gesendet habe. Egal ob Garten oder Burgbesitzer, Privat oder Firma. Zusatz, ich verkaufe keine Fotos, wenn dann verschenke ich sie...:-)


    Gerhard :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke das hier wieder einiges durcheinander geworfen wird. Ob dieser Artikel sauber recherchiert ist oder nicht, kann so garantiert auch nicht beantwortet werden. :(


    Meines Wissens sind private Luftaufnahmen bis zu einer Höhe von 100m nach wie vor genehmigungsfrei. Die Privatssphäre ist dabei natürlich zu beachten.
    Bislang habe ich nur freundliche Besitzer gehabt. Ich spreche bei privaten Objekten die Leute auch an und sage was ich mache. Das sie dann mindestens ein kostenloses Foto als Dankeschön bekommen, ist selbstverständlich. Damit hatte ich noch nie Probleme.


    Bei besonderen Bauwerken sind sicherlich auch die Rechte von Architekten usw. zu berücksichtigen. Da kommt es dann garantiert auf den Einzelfall an. Alles über einen Kamm wird man nicht scheren können.


    Interessant wäre sicherlich eine rechtlich fundierte Aussage von Fachleuten und Rechtsanwälten, die sich damit auskennen.


    Es wäre aber auch nicht unmöglich, dass wir Deutschen es schaffen alles so zu reglementieren das bald nichts mehr zulässig ist. Das beste Beispiel ist das Hähnen untersagt wird vor einer bestimmten Uhrzeit zu krähen. Für so etwas habe ich kein Verständnis. Wir haben inzwischen so viele Gesetze und andere Regelungen, dass keiner mehr weiß was noch rechtmässig ist und was nicht.

    Google kann ja auch alles knipsen......, nur bei expliziten Widerspruch dürfen die das nicht verwenden.


    Da wird wieder viel Welle gemacht.

    Gruß Michael
    Komme gerne noch mal auf das eine oder andere Treffen.
    Viel hab ich nicht mehr zum Fliegen.

    Es geht nicht um die Fotos - es geht um die Veröffentlichung. Das sollte deutlich unterschieden werden.
    Und ausserdem gilt immer noch der Grundsatz: Dem Wollenden geschieht kein Unrecht. Wenn der Besitzer also einverstanden ist, ist doch alles gut.
    Nur fragen sollte man halt mal und nicht immer alles als sein Recht rausstellen.

    >>Erwarte bitte nicht, dass sich jemand mehr Zeit für eine Antwort nimmt als Du für die Frage!<<


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    Nabend....
    also das ganze hat einen anderen Hintergrund...
    Da ich zwischenzeitig viel mehr mit meiner Drohne statt mit der KAP Ausrüstung Luftbilder mache habe ich mich viel bei den Behörden erkundigt.


    Ich fasse es da mal ganz kurz....
    Luftbilder gelten immernoch zu den "besonderen" Bildern.
    Jede Veröffentlichung eines Luftbildes hat einen "gewerblichen Hintergrund", so meinten es die Beamten.
    Und daher gelten besondere Voraussetzungen.
    Aufstiegserlaubnis(bei UAV) Gewerbeschein, Haftpflichtversicherung(Modell).
    Ich hatte den Fall, das sich mal was von meiner RIG gelöst hatte, kein Problem dachte ich hab ja eine Versicherung nur da kommt das dann also die hörten "Luftbilder", da war dann nichts mit der privaten Drachenhaftpflichtversicherung weil hier dann im Vordergrund steht "gewerblicher Hintergrund".
    Auf Drachenfesten da dann zu KaPén ist okay... ist eine Veranstaltung aber wehe dann ausserhalb von Drachenfesten.
    Die Behörden haben da dann die richtigen Texte aber weil das ganze bislang recht unbekannt war, kümmerte sich keiner so wirklich darum. 99mal ging es gut, einer klagt, schon wird ein Fass aufgemacht.


    Selbst das Bonbon Abwerfen, hier wird eine gesonderte Genehmigung vom Luftfahrtamt benötigt. Ja was die da noch so für Regelungen haben.... ist recht Interessant.


    Und in den Medien wird so vieles manchmal komisch geschrieben... das sind halt unsere Medien.....


    Das sind so meiner Erfahrungen die ich so gesammelt habe und zwischenzeitig habe ich da für viele Bundesländer eine Aufstiegserlaubnis, sprich Luftbilder die ich verwenden kann wie ich will, natürlich mit gewerbl. Modellhaftpflicht (bis 25kg) und einer Nummer beim Finanzamt.


    Gruss
    TomTom

    Hiho!


    Leider kein Sommerloch! Die Quadrocopter-Leute kämpfen da schon lange damit, und in der Politik wird schon länger ein Verbot von "Fotodronen" gefordert. Das wäre auch der Tot vom KAP! Also besser ernst nehmen und beim nächsten mal an der Urne drüber nachdenken, wer das verbieten wollte!


    Ich quäl mich mit dem Thema schon länger rum, ist echt eklig! Weil da vieles aufeinander prallt, was einander auch schon mal widerspricht: Panoramafreiheit, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und Urheberschutz!


    "Google macht das auch" ist nur eine gefährliche Halbwahrheit!


    Grundsätzlich sind Luftaufnahmen genehmigungsfrei! Aber ich bin mir nicht sicher, was da alles damit abgedeckt wird! Das mit der "Gewerblichkeit" von TomTom ist mir auch neu, kann ich mir aber in Deutschland gut vorstellen! :(


    Dann wird in den auch immer wieder auf die Panoramafreiheit hin gewiesen, die gilt aber nur, wenn keine Hilfsmittel benutzt werden. Nur aus dem Blick eines Fußgängers. Da sind wir Kapper dann schon mal außen vor! :( Bleibt und nur die Hoffnung, dass wir Luftbilder machen!


    Das hab ich schon mal in einem Quadrocopter-Forum geposted:



    Ich hab mir jedenfalls zur Angewohnheit gemacht, möglichst im Vorfeld um Erlaubnis zu bitten, das ist IMHO die beste Möglichkeit!


    Noch mal eine Meinungsäußerung für die Zukunft: Ich denke, als der Gesetzgeber Luftbilder genehmigungsfrei gemacht hat, dachte er an Bilder vom Flugzeug aus, also aus größerer Höhe und Aufwendig!


    Die Technik hat sich aber weiter entwickelt, und inzwischen kann man zum Taschengeldpreis sehr detailierte Luftbilder aus geringer Höhe bis hin zu einigen 100m Höhe aufnehmen. Das führt dazu, das ein Eindringen in die Privatsphäre von Menschen größer wird! Diese Lücke wird in Zukunft sicher geschlossen werden!


    Da ist an uns zusammen mit dem Modellfliegern, die da auch heftig betroffen wären, eine Lösung in unserem Sinn zu erwirken. Dazu beitragen kann Lobbyarbeit, Informationsarbeit, aber auch einfach ein respektvolles und verantwortungsbewusstes Kappen!


    Tschüss
    Tiggr (aka Marcus)


    BTW, ich mag die Fotos vom KAPen und schaue sie mir oft an, geben sie doch interessante Blickwinkel wieder. Und ich habe hier noch kein Foto gesehen welches irgendwie anstößig wirkte. Geht es doch beim KAPen mehr um Landschaftsaufnahmen aus größerer Höhe und bei Drohnenaufnahmen mehr darum möglichst nah dran zu kommen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Backstall

    Geht es doch beim KAPen mehr um Landschaftsaufnahmen aus größerer Höhe und ...


    Das kann ich so nicht ganz bestätigen. Die Höhe und Entfernung gibt bei mir das zu fotografierende Objekt quasi vor. Dabei ist es nur abhängig vom Winkel den ich verwenden möchte. Ich gehe also so nah wie möglich an das Objekt heran. Z.B. eine Windmühle fotografiere ich nicht aus großer Entfernung oder Höhe, da die Mühle das "Objekt der Begierde" ist. Da kommt dann noch ein wenig Landschaft oder Umgebung drumherum und gut. Sind es hingegen Landschaftsstrukturen, die ich fotografieren möchte, gebe ich Dir Recht. Das sind bei mir aber die wenigsten Bilder!

    Ich lasse mir die Freude am Hobby "KAP" durch solche Berichte nicht verderben! :L Ausserdem geht es um "Drohnen", also ferngesteuerte Quadrocopter oder Modellflugzeuge mit denen man ja "Anschläge" durchführen kann(so auch mal ein Bericht) und nicht im eigentlichen Sinne um "was darf ich fotografieren & was nicht".
    Und wenn ein Drachen am Himmel steht ist es für Zuschauer immer wieder toll ,oder? Und wenn noch eine Kamera darunter hängt sind die meisten Leute(wenn sie es mitbekommen) interessiert!

    Gruß Mirco


    The sky is not the limit.....