Hallo Freunde,
heute in Spiegel online: http://www.spiegel.de/netzwelt…egende-auge-a-903502.html
Demnach wären viele Eurer schönen Fotos illegal im Netz. Sehr unerfreulich, finde ich. Wie findet Ihr das?
Gruß Hermann
Gesetzliches zu KAP
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Also wenn die Leute geschnallt haben was ich gerade mache, fragen sie mich eher um Zusendung der Fotos.
Egal ob es um Gebäude oder Personen geht.
Allerdings spaziere ich auch nicht durch Gegenden wo sich hinterm Haus jemand barfuß bis zum Ohrläppchen sonnen könnte...Ich bleib da mal gelassen: im Spiegel wird auch jede Woche 'ne neue Sau durchs Dorf getrieben.
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Ich halte es in jedem Fall mal für Sinnvoll darüber zu sprechen. Durch die massenhafte -weil kostengünstige- Verbreitung von Videos oder Bildern -sei es Drohne oder Handy - hat ohnehin die Qualität dermaßen gelitten, dass es schon fast anstrengend ist, auch mal "Perlen" zu finden.
Eine nette Erinnerung -egal ob duch Spiegel, Stern oder sonst wen- könnte auch helfen mal daran zu erinnern, dass ich lange nicht alles darf was geht...
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Hallo !
Also laut dem Artikel dürfte man ja nicht mal Häuser von Oben abgelichtet ins Netz stellen
ZitatDanach darf ein Foto eines an einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Platz stehenden Bauwerks verbreitet werden, wenn es sich auf die Ansicht beschränkt, die von der Straße oder dem Platz aus zu sehen ist.
Und das ist von Oben eben nicht der Fall.
Da muss ich entweder nur mehr Wald und Wiese ablichten (wenn es dem Bauer recht ist), mit dem kapen aufhören oder eine Abmahnung riskieren, letzteres wird wohl mein Weg sein. Bisher haben sich alle gefreut wenn ich ihren Besitz fotografiert, und ihnen Fotos davon gesendet habe. Egal ob Garten oder Burgbesitzer, Privat oder Firma. Zusatz, ich verkaufe keine Fotos, wenn dann verschenke ich sie...:-)
Gerhard
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Ich denke das hier wieder einiges durcheinander geworfen wird. Ob dieser Artikel sauber recherchiert ist oder nicht, kann so garantiert auch nicht beantwortet werden.
Meines Wissens sind private Luftaufnahmen bis zu einer Höhe von 100m nach wie vor genehmigungsfrei. Die Privatssphäre ist dabei natürlich zu beachten.
Bislang habe ich nur freundliche Besitzer gehabt. Ich spreche bei privaten Objekten die Leute auch an und sage was ich mache. Das sie dann mindestens ein kostenloses Foto als Dankeschön bekommen, ist selbstverständlich. Damit hatte ich noch nie Probleme.Bei besonderen Bauwerken sind sicherlich auch die Rechte von Architekten usw. zu berücksichtigen. Da kommt es dann garantiert auf den Einzelfall an. Alles über einen Kamm wird man nicht scheren können.
Interessant wäre sicherlich eine rechtlich fundierte Aussage von Fachleuten und Rechtsanwälten, die sich damit auskennen.
Es wäre aber auch nicht unmöglich, dass wir Deutschen es schaffen alles so zu reglementieren das bald nichts mehr zulässig ist. Das beste Beispiel ist das Hähnen untersagt wird vor einer bestimmten Uhrzeit zu krähen. Für so etwas habe ich kein Verständnis. Wir haben inzwischen so viele Gesetze und andere Regelungen, dass keiner mehr weiß was noch rechtmässig ist und was nicht.
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Es geht nicht um die Fotos - es geht um die Veröffentlichung. Das sollte deutlich unterschieden werden.
Und ausserdem gilt immer noch der Grundsatz: Dem Wollenden geschieht kein Unrecht. Wenn der Besitzer also einverstanden ist, ist doch alles gut.
Nur fragen sollte man halt mal und nicht immer alles als sein Recht rausstellen. -
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Nabend....
also das ganze hat einen anderen Hintergrund...
Da ich zwischenzeitig viel mehr mit meiner Drohne statt mit der KAP Ausrüstung Luftbilder mache habe ich mich viel bei den Behörden erkundigt.Ich fasse es da mal ganz kurz....
Luftbilder gelten immernoch zu den "besonderen" Bildern.
Jede Veröffentlichung eines Luftbildes hat einen "gewerblichen Hintergrund", so meinten es die Beamten.
Und daher gelten besondere Voraussetzungen.
Aufstiegserlaubnis(bei UAV) Gewerbeschein, Haftpflichtversicherung(Modell).
Ich hatte den Fall, das sich mal was von meiner RIG gelöst hatte, kein Problem dachte ich hab ja eine Versicherung nur da kommt das dann also die hörten "Luftbilder", da war dann nichts mit der privaten Drachenhaftpflichtversicherung weil hier dann im Vordergrund steht "gewerblicher Hintergrund".
Auf Drachenfesten da dann zu KaPén ist okay... ist eine Veranstaltung aber wehe dann ausserhalb von Drachenfesten.
Die Behörden haben da dann die richtigen Texte aber weil das ganze bislang recht unbekannt war, kümmerte sich keiner so wirklich darum. 99mal ging es gut, einer klagt, schon wird ein Fass aufgemacht.Selbst das Bonbon Abwerfen, hier wird eine gesonderte Genehmigung vom Luftfahrtamt benötigt. Ja was die da noch so für Regelungen haben.... ist recht Interessant.
Und in den Medien wird so vieles manchmal komisch geschrieben... das sind halt unsere Medien.....
Das sind so meiner Erfahrungen die ich so gesammelt habe und zwischenzeitig habe ich da für viele Bundesländer eine Aufstiegserlaubnis, sprich Luftbilder die ich verwenden kann wie ich will, natürlich mit gewerbl. Modellhaftpflicht (bis 25kg) und einer Nummer beim Finanzamt.
Gruss
TomTom -
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Hiho!
Leider kein Sommerloch! Die Quadrocopter-Leute kämpfen da schon lange damit, und in der Politik wird schon länger ein Verbot von "Fotodronen" gefordert. Das wäre auch der Tot vom KAP! Also besser ernst nehmen und beim nächsten mal an der Urne drüber nachdenken, wer das verbieten wollte!
Ich quäl mich mit dem Thema schon länger rum, ist echt eklig! Weil da vieles aufeinander prallt, was einander auch schon mal widerspricht: Panoramafreiheit, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und Urheberschutz!
"Google macht das auch" ist nur eine gefährliche Halbwahrheit!
Grundsätzlich sind Luftaufnahmen genehmigungsfrei! Aber ich bin mir nicht sicher, was da alles damit abgedeckt wird! Das mit der "Gewerblichkeit" von TomTom ist mir auch neu, kann ich mir aber in Deutschland gut vorstellen!
Dann wird in den auch immer wieder auf die Panoramafreiheit hin gewiesen, die gilt aber nur, wenn keine Hilfsmittel benutzt werden. Nur aus dem Blick eines Fußgängers. Da sind wir Kapper dann schon mal außen vor! Bleibt und nur die Hoffnung, dass wir Luftbilder machen!
Das hab ich schon mal in einem Quadrocopter-Forum geposted:
ZitatErstmal: Wir machen hier alle unerlaubte Rechtsberatung.
Ich stelle hier also nur meine Meinung dar, ich berate aber niemanden!
Du musst nicht immer fragen, wenn du ein Bild mit einer Person veröffentlichen willst! Das ist alles geregelt, aber mit viel Grauzonen.
Es gibt da die zum Teil widerstreitenden Interessen der Panoramafreiheit, der Kunstfreiheit, der freien Rede und der Persönlichkeitsrechte. Es gibt da überall Grenzen. Redefreiheit deckt zum Beispiel auch nicht Beleidigungen ab!
Wenn eine Person eine Person des öffentlichen Interesses ist, darst du mehr, als bei durchschnittlichen Personen. Wenn du ein Bild von Frau Merkel bei einer Wahlrede machst, darfst du das veröffentlichen, weil von öffentlichem Interesse. Wenn du eine Kamera in ihr Hotelzimmer schmuckelst und sie beim Duschen ablichtest, darfst du das noch immer nicht veröffentlichen!
Wenn du eine Gruppe von Personen knippst, von einer Brücke die Loveparade zum Beispiel, und da sind viele Leute zu sehen, dann darfst du das auch veröffentlichen, zoomst Du eine nette junge Dame im knappen Technooutfit raus, darfst du das nicht veröffentlichen. Die Frage ab welcher Personenzahl eine Gruppe eine Gruppe ist, und du nicht mehr die Erlaubnis aller abgelichteten brauchst ist aber nicht ganz klar. Im Gesetz ist das nicht geregelt, und das entscheidet gegebenenfalls ein Richter. Es geistern da so Zahlen zwischen 5 und 12 Personen durch das Internet, aber Fakt ist: Das liegt im Ermessen des Richters!
Dann gibt es IMHO auch noch die Einschränkung, dass eine Person nicht gefragt werden muss, wenn sie nur Beiwerk ist. Also du knippst Neu Schwanstein, und da stehen 2 Touristen davor, dann ist das Motiv das Schloss, und die Personen nur Beiwerk. Hier wird es aber langsam gefährlich. Wenn die beide klar zu erkennen sind, wäre ich da sehr vorsichtig. Sind sie hingegen nur kleine dunkle, unscharfe Punkte... dann geht das wohl. Bei dem Punkt bin ich mir aber unsicher!
Grundlegend gilt: Je mehr du in die Privatsphäre eines Menschen eindringst, um so weniger darfst du!
Du machst ein Bild von einem Berg - kein Problem, der gehört erstmal so niemanden!
Auf dem Berg steht ein Haus, das ist klein zu sehen, weil du den ganze Berg knippst: Kein Problem!
Du stellst dich vor da Haus, vor den Zaun, und knippst das Haus vom öffentlichen Weg aus, weil es so hübsch ist! Darfst du, Panoramafreiheit!
Du kletterst über den Zaun um eine bessere Perspektive zu bekommen, und knippst das Haus: Böse! Hausfriedensbruch, und veröffentlichen darfst du das Bild auch nicht!
Weil der Zaun so hoch ist, stellst du dich vor dem Zaun auf eine Leiter, um das Haus zu knippsen: Darfst du auch nicht veröffentlichen!
Du nimmst die Tele und fotographierst durch ein Fenster das inneres des Hauses: Ganz böse!
Du machst das selbe durch das Badezimmerfenster, wenn der Bauer duscht: Richtig mächtig böse!
Du brichst in das Haus ein, machst von innen Bilder: Ganz klar mächtig böse!
Du brichst in das Haus ein, und machst Bilder vom Bauern unter der Dusche: Extrem krass böse!
Ich glaube, es ist klar was ich sagen will....
Nicht berücksichtig habe ich jetzt noch das Urheberrecht, wenn da Malereien an der Fassade sind, oder wenn der Architekt mitreden will. Das kann auch noch mal zu Einschränkungen führen!
Alles in allem heikles und komplexes Thema!
Ich würde sagen: Vorher kommunizieren, statt hinterher prozessieren!
Ich hab mir jedenfalls zur Angewohnheit gemacht, möglichst im Vorfeld um Erlaubnis zu bitten, das ist IMHO die beste Möglichkeit!
Noch mal eine Meinungsäußerung für die Zukunft: Ich denke, als der Gesetzgeber Luftbilder genehmigungsfrei gemacht hat, dachte er an Bilder vom Flugzeug aus, also aus größerer Höhe und Aufwendig!
Die Technik hat sich aber weiter entwickelt, und inzwischen kann man zum Taschengeldpreis sehr detailierte Luftbilder aus geringer Höhe bis hin zu einigen 100m Höhe aufnehmen. Das führt dazu, das ein Eindringen in die Privatsphäre von Menschen größer wird! Diese Lücke wird in Zukunft sicher geschlossen werden!
Da ist an uns zusammen mit dem Modellfliegern, die da auch heftig betroffen wären, eine Lösung in unserem Sinn zu erwirken. Dazu beitragen kann Lobbyarbeit, Informationsarbeit, aber auch einfach ein respektvolles und verantwortungsbewusstes Kappen!
Tschüss
Tiggr (aka Marcus) -
Zitat
...und beim nächsten mal an der Urne drüber nachdenken, wer das verbieten wollte!
genau, wir machen die Politik in unserem Land davon abhängig ob Luftfotos erlaubt sind oder nicht :H:
Frag doch mal bei den Piraten:=( an ob die nicht die Stimmen der KAPer haben wollen. Vielleicht setzen sie sich auch dafür ein dass die Wiesen generell für uns Buggyfahrer freigegeben werden.BTW, ich mag die Fotos vom KAPen und schaue sie mir oft an, geben sie doch interessante Blickwinkel wieder. Und ich habe hier noch kein Foto gesehen welches irgendwie anstößig wirkte. Geht es doch beim KAPen mehr um Landschaftsaufnahmen aus größerer Höhe und bei Drohnenaufnahmen mehr darum möglichst nah dran zu kommen.
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Zitat von Backstall
Geht es doch beim KAPen mehr um Landschaftsaufnahmen aus größerer Höhe und ...
Das kann ich so nicht ganz bestätigen. Die Höhe und Entfernung gibt bei mir das zu fotografierende Objekt quasi vor. Dabei ist es nur abhängig vom Winkel den ich verwenden möchte. Ich gehe also so nah wie möglich an das Objekt heran. Z.B. eine Windmühle fotografiere ich nicht aus großer Entfernung oder Höhe, da die Mühle das "Objekt der Begierde" ist. Da kommt dann noch ein wenig Landschaft oder Umgebung drumherum und gut. Sind es hingegen Landschaftsstrukturen, die ich fotografieren möchte, gebe ich Dir Recht. Das sind bei mir aber die wenigsten Bilder! -
Och, es gibt schon Parteien, die zu so Verboten neigen, und andere, die eher freiheitliche Grundwerte haben. Es sind immer die selben, die im Internet alles verbieten wollen, Drohnen verbieten wollen, selber überwachen wollen, ect.
Ich mach meine Stimme gerne von meiner Freiheit abhängig!
Und die Piraten haben meine Stimme eh schon!
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wer´s glaubt...
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Ich lasse mir die Freude am Hobby "KAP" durch solche Berichte nicht verderben! :L Ausserdem geht es um "Drohnen", also ferngesteuerte Quadrocopter oder Modellflugzeuge mit denen man ja "Anschläge" durchführen kann(so auch mal ein Bericht) und nicht im eigentlichen Sinne um "was darf ich fotografieren & was nicht".
Und wenn ein Drachen am Himmel steht ist es für Zuschauer immer wieder toll ,oder? Und wenn noch eine Kamera darunter hängt sind die meisten Leute(wenn sie es mitbekommen) interessiert! -
Zitat
Ich lasse mir die Freude am Hobby "KAP" durch solche Berichte nicht verderben!
:H: