Zitat von Guenter314Dank an Karsten, für die Nachtflug-Sicherheitshinweise.
Klar, gerne! Die Zeilen sind allerdings zitiert aus dem Info-Schreiben der Veranstalter, das alle angemeldeten Teilnehmer als Teil der Unterlagen per Email erhielten. Will mich nicht mit fremden Federn schmücken...
Die hier sehr freundlich formulierte Bitte folgt sinngemäß der entsprechenden gesetzlichen Vorschrift.
Zitat von Guenter314(...) Es wurde um ca. 1930h dunkel.
Trotz Regen, war durchweg Flugbetrieb (bis 12 Qm-Matte) (...)
Bis 100m Leinenlänge braucht man überhaupt keine Kennzeichnung. Das gilt auch für den Nachtflug.
Der Gesetzgeber hat Größe und Form der Leinenkennzeichnung weder für die hellen Stunden am Tage, noch für die Nacht genau definiert. Ist ja auch wirklich nicht einfach, bei dermaßen vielen verschiedenen Drachengrößen und deren Tragkräften.
Bei Tageslicht setze ich rotweißes Baustellenflatterband ein, der Länge nach halbiert, ca. 50cm lang. Auf Höhe der Leinenverbindungen angeknotet bleiben dann immerhin noch ca. 45cm Rot-Weiß-Rot übrig.
Da ich keinen beleuchteten Drachen habe, ist die Leinennachtkennzeichnung für mich ohnehin nicht wichtig.