Naturschutzgebiet

  • Hallo zusammen,


    ich wohne in der Nähe eines ausgewiesenen Naturschutzgebietes. Einige Areale sind ganzjährig gesperrt, bei den anderen Wiesen stehen Schilder "April,Mai Juni betreten verboten".
    Mir ist aber irgendwann mal etwas zu Ohren gekommen das man in Naturschutzgebieten generell nicht Buggy Kiten darf, auch wenn die Wiesen die überwiegende Zeit des Jahres frei gegeben sind.


    Ist da jemandem eine Regelung bekannt?


    Gruß Wendi

  • WER
    hat die Schilder den da aufgestellt,da anrufen und nachfragen WAS geht

    Zitat

    "April,Mai Juni betreten verboten".


    Vogelbrutzeit = ärger

    Zitat

    ...gekommen das man in Naturschutzgebieten generell nicht Buggy Kiten darf,


    Mit der Frage würde ich dann ersteinmal warten,LANGSAM einbremsen ;)

    Ich bin vom Deich, ich darf das.
    LG vom Deich
    Jürgen


  • Hallo,


    wenn dort betreten verboten steht, dann sollte man das auch ernst nehmen.
    Es wird wahrscheinlich Gründe des Schutzes seltener Arten haben.


    Ansonsten steht in den Verordnungen für Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete sowas wie...."ist untersagt , Drachen, Flug- und Schiffsmodelle oder Leichtflugzeuge zu betreiben".
    Auch wenn am Weg nur dieses Dreieckschild mit Adler steht ist das allgemein so.
    Wenn zusätzlich noch gesonderte Schilder dort stehen ist es denke ich noch strenger.

    Viele Grüße, David

    'scuse me while I kiss the sky

  • Habe eine Verordnung von 1995 gefunden. Darin steht, dass keine Luftfahrzeuge gestartet bzw. gelandet werden dürfen und das das befahren mit jeglichen Fahrzeugen auf den Wiesen verboten ist. Ich denke damit hat sich das Thema erledigt. Buggy dürfte ja als Fahrzeug gelten .

    • Offizieller Beitrag

    In Naturschutzgebieten und Vogelschutzgebieten ist das Kiten generell verboten.
    Weitere Beschränkungen (...betreten verboten) können ausgesprochen werden.


    In Landschaftsschutzgebieten ist es von der Verordnung der (des) jeweiligen zuständigen Stadt, Kreises abhängig.


    Also Finger weg von dem Gebiet.


    Nachtrag: Für Landschaftsschutzgebieten gibt es oft auch keine zusätzlichen Beschränkungen. Dann muss das Begehen oder Befahren mit dem Besitzer des Grundstücks abgesprochen sein. Ein Landschaftsschutzgebiet gibt zuerst einmal vor, was auf diesem Gebiet baulich und vegitativ verändert werden darf. Nicht ob es betreten und für sportliche Aktivitäten genutzt werden darf.
    - Editiert von G.Eheim am 12.02.2013, 23:15 -

    Beste Grüße
    Jürgen


    (No trees were harmed in posting this message, however a significant number of electrons were terribly inconvenienced.)