Flugrevier Hamburger Norden
-
-
Irgendwie verstehe ich die Aussage mit den 50m nicht so ganz.
Innerhalb der Kontrollzone (und da liegt der Berg dicke drinn) beginnd der kontrollierte Luftraum ab 0 ü Gnd.
Die nächsten Abstufungen wären dann 1000 ft und 1500 ft.
Die Flieger kommen spez. bei kaltem Hochdruckwetter extrem flach / tief rein.
Das sind die Segnungen eines Stadtflughafens - da dürfte theoretisch nicht mal ein Kind eine Papierschwalbe vom Balkon werfen, aber wir können im Gegenzug den Vögeln das Reifenprofil nachschnitzenLG Lena
-
-
Hallo zusammen,
freudige Nachrichten zum Fliegen auf den Müllbergen.
Heute kam die offizielle Antwort der deutschen Flugsicherung:ZitatSehr geehrter Herr Christlieb,
nach Rücksprache mit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, hier die Landesluftfahrtbehörde,
ist unserer Ansicht nach in dem Zusammenhang §16 Abs. 1 Nr. 2 LuftVO anwendbar.
Bis zu einer Seillänge von 100 m ist das Steigenlassen von (Lenk-) Drachen und Schirmdrachen hier nicht erlaubnispflichtig.
Ich weise jedoch vorsorglich darauf hin, dass sofern sich Luftfahrzeugführer durch die Lenkdrachen gefährdet fühlen,
wir den §29 (1) LuftVG zur Anwendung kommen lassen. In diesem Fall würde der DFS - Tower die Polizei oder Luftaufsicht
zum Standort schicken und die Aktion sofort beenden lassen.Ich empfehle, die von Ihnen angegeben Leinenlängen max. zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kondracki
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
TWR/F-HAM
Sachbearbeiter Betrieb FVK
Tel.: 040 507 117-230
E-Mail: thomas.kondracki@dfs.de
www.dfs.deDie maximale Leinenlänge die Herr Kondracki und ich im Gespräch nannten, waren 35m.
Einem freudigen Lenkdrachenfliegen auf den Müllbergen steht also nichts mehr im Wege.