es ist die leinenlänge, die entscheidend ist!
in berlin ist eine maximale leinenlänge von 60 metern erlaubt.
es ist die leinenlänge, die entscheidend ist!
in berlin ist eine maximale leinenlänge von 60 metern erlaubt.
Hallo,
fragt einfach bei der zuständigen Flugsicherung an, die kann euch sicher Auskunft geben.
Ich habe das letztens in Erfurt gemacht, gerade, weil dort die Flugzeuge recht knapp über die Stadt fliegen. Die Aussage dort: 100m Leinenlänge und bei einer Entfernung von weniger als 1,5 km zur Grenze des hiesigen Flughafens ist das Drachesteigenlassen verboten. Eine ähnliche Aussage sollte es für Berlin sicher auch geben.
Zitat von DiddyHallo,
fragt einfach bei der zuständigen Flugsicherung an, die kann euch sicher Auskunft geben.
Ich habe das letztens in Erfurt gemacht, gerade, weil dort die Flugzeuge recht knapp über die Stadt fliegen. Die Aussage dort: 100m Leinenlänge und bei einer Entfernung von weniger als 1,5 km zur Grenze des hiesigen Flughafens ist das Drachesteigenlassen verboten. Eine ähnliche Aussage sollte es für Berlin sicher auch geben.
Das wäre doch tatsächlich ein guter Ansatz, dort nachzufragen!
Nicht ganz erst zu nehmende Quelle, ich kann mir aber nicht verkneifen, es zu posten : :L
Das Thema gab es schon einmal:
https://www.drachenforum.net/f…be-nem-Huegel-t47728.html
Hilft aber bei der Berlinfrage auch nicht weiter.
den Thread wollte ich ebend auch verlinken, da ich mit Google drauf gestoßen bin. Mit der Boardsuche hatte ich den nicht gefunden.
Ich bin da auch noch etwas schlauer geworden. Im §6 LuftVO heißt es:
Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern, in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser. Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitsegel können die Höhe von 150 Metern (500 Fuß) auch unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebs dies notwendig macht und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist.
- Editiert von AndreasL am 29.10.2012, 09:31 -
Die Sache mit den 60m in Berlin lässt mir keine Ruhe. Die einzigen Quellen, die ich finden kann, sind Seiten für Kinder, die sich alle gegenseitig zitieren. Nirgends eine offizielle Quelle. Ich glaube fast, das diese 60m auf folgenden Umstand beruhen: Bei Günther gab/gibt es eine Schnur Rolle mit 60m (dieses Grüne Teile mit den gelben Steckgriffen) für Kinder. Daraus wurde dann von einigen Leuten abgeleitet, das mehr nicht erlaubt ist. Das ist meine Theorie. Ich suche aber noch weiter
irgendwie bringt google nix mit den stichworten "leinenlänge berlin".
für hamburg kann man "ergooglen", dass im stadtpark nur 50 meter erlaubt sind.
dann findet man noch hinweise wie:
....ausser in einigen grossstädten gilt eine maximale leinenlänge von 100 metern...
aber die gesetzestexte, die hier mal im forum zu finden waren,
sind irgendwie im nirvana verschwunden.
der alte flughafen tempelhof ist sowieso schwierig, was regelungen angeht. das feld grenzt ja direkt an autobahn und eisenbahn.
im falle eines unfalles mit autos oder schienenfahrzeugen,
wird wohl jede haftpflichtversicherung eine regulierung ablehnen,
da grobe fahrlässigkeit vorliegt.
für autobahnen, schienen und stromleitungen findet man aber nur
die "ungeschriebenen" gesetze auf drachenseiten.
Der Spiegel 41/1965 zitiert eine "Verordnung über das Steigenlassen von Drachen im Gebiet des Landes Berlin", die von den Alliierten erlassen wurde. Dort ist aber von maximal 80m Höhe die Rede.
Ich vermute dass dieses Alliierte Recht mit der Wiedervereinigung kassiert wurde.
Andere Quellen konnte ich auch nicht finden.
Viele Grüße, Roland
Die Limits für Hamburg:
ZitatFür Hamburg gilt jedoch folgende Ausnahmeregelung (gemäß § 15a Abs.2 LuftVO): Im Hamburger Stadtpark dürfen Drachen mit einer maximalen Leinenlänge von 50 Metern und einem Gesamtgewicht von nicht mehr als einem Kilogramm aufsteigen, wenn deren Bauart keine metallenen oder metallisierten Flächen und/oder Gestänge aufweist (siehe amtlicher Anzeiger Nr. 31 vom 19.4.2005).
Das gilt aber wohl, weil der Park im 1,5km Radius von dem hier liegt:
ZitatIn einem Bereich von bis zu 1,5 Kilometern rund um den Flughafenzaun beziehungsweise um die Begrenzung anderer Flugplätze (Sonderlandeplatz Finkenwerder sowie die Segelfluggelände Boberg und Fischbek) ist das Steigenlassen von Drachen grundsätzlich verboten (§ 15a Abs.1 Luftverkehrsordnung – LuftVO).
Ok, dann aber bitte den ganzen Text.
http://www.hamburg.de/drachen-steigenlassen :
ZitatIn einem Bereich von bis zu 1,5 Kilometern rund um den Flughafenzaun beziehungsweise um die Begrenzung anderer Flugplätze (Sonderlandeplatz Finkenwerder sowie die Segelfluggelände Boberg und Fischbek) ist das Steigenlassen von Drachen grundsätzlich verboten (§ 15a Abs.1 Luftverkehrsordnung – LuftVO).
Für Hamburg gilt jedoch folgende Ausnahmeregelung (gemäß § 15a Abs.2 LuftVO): Im Hamburger Stadtpark dürfen Drachen mit einer maximalen Leinenlänge von 50 Metern und einem Gesamtgewicht von nicht mehr als einem Kilogramm aufsteigen, wenn deren Bauart keine metallenen oder metallisierten Flächen und/oder Gestänge aufweist (siehe amtlicher Anzeiger Nr. 31 vom 19.4.2005).
Außerhalb der 1,5-Kilometer-Zone ist das Steigenlassen bis zu 100 Metern maximale Leinenlänge erlaubt. Höher fliegende Drachen bedürfen der Erlaubnis seitens des Luftverkehrsreferats. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn es nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung kommen kann (§ 16 Abs.3 LuftVO).
Hier liegt keine Beschränkung ausserhalb der üblichen Norm ( § 16 Abs.3 LuftVO ) vor,
sondern ein Erlauben trotz einer Nähe zum Flughafen. Ob es sowieso nicht mehr als 1,5km zum Hamburger Flughafen sind oder nur weil genau in der Flugschneise liegend etc. sei mal dahin gestellt.
Hallo,
es tut mir leid, dass ich dieses alte Thema nochmal aufwärmen muss.
Aber im Fall des Hamburger Stadtparks ist die Begrenzung auf kleine Drachen ohne Gestänge eine Einschränkung der 1,5 km Grenzbedingungen , keine Freigabe.
Der Rand des Hamburger Stadtparks liegt nämlich mehr als 2.5 km vom Flughafenzaun entfernt.
Entweder war das Flughafengelände zu der Zeit des Beschlusses nach Süden viel größer, oder man hat halt 'geschätzt' wie weit es sein könnte.
Viele Grüße
Carsten