Mit dem Auto zum kiten = Anlieger ?

  • Zitat

    Und Feldwege darf man auch dann nicht befahren wenn kein Schild vorhanden ist,oder beteiligt Ihr Euch an den instandhaltungskosten


    ja klar, beteilige ich mich an den Instandhaltungskosten weil die offiziellen Feldwege hier bei uns zu über 90% von der Gemeinde betrieben werden. Ich ging allerdings bisher davon aus, dass wenn kein Schild vorhanden ist ich da fahren könnte....


    Gruß

  • Zitat

    offiziellen Feldwege


    Das sind Landwirtschaftliche bewirtschaftungswege,und die sind lange nicht so gut befestigt wie z.B eine Straße!
    Bei uns kostet das mal eben 25 Euro,und wenn ich dann dem Polizisten was von (Ich bezahl da doch für komme)dann will der auch noch meinen abgelaufenen Verbandskasten sehen =...
    Ich beteilige mich u.a auch mit an dem erhalt des Deichs,da steht auch kein Schild darf ich da dann auch drauf fahren?
    Kein Schild = Privatweg / Recht sonst steht da ein Schild / er (nach der StVO ) Durchfahrt Frei......





    - Editiert von Der vom Deich am 19.04.2012, 13:47 -

    Ich bin vom Deich, ich darf das.
    LG vom Deich
    Jürgen

  • Das sagt der BGH zum Thema Anlieger:


    BGH, Beschluß vom 9. 7. 1965 - 4 StR 191/65 (ohne Verweise zitiert)
    "Die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen umschreiben weder den Begriff des „Anliegers” noch den des „Anliegerverkehrs”. Deshalb ist die Bedeutung dieser Begriffe nach dem Sprachgebrauch und der bisherigen Übung zu ermitteln. Danach wird die Anliegereigenschaft durch rechtliche Beziehungen zu den an die gesperrte Straße anliegenden bebauten oder unbebauten, auf andere Weise nicht zugänglichen Grundstücken oder den auf ihnen errichteten Anlagen bestimmt. Sie ist nicht auf dinglich oder schuldrechtlich Berechtigte (Eigentümer, Pächter, Mieter u. dgl.) beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf Personen, die aus sonstigem Grunde - öffentlich-rechtlicher oder privater Art - auf eine gewisse Dauer zum Betreten oder Benutzen der anliegenden Grundstücke befugt sind. Nur dann kann z.B., was ein dringendes Bedürfnis fordert, die Freistellung vom Verbot auch auf die nach der Verkehrsanschauung den unmittelbar Grundstucksberechtigten gleichstehenden Nutzungs- und Aneignungsberechtigten (Jagdpächter, Fischereiberechtigte u. dgl.) bezogen werden, die andernfalls ihr Recht möglicherweise nicht ausüben könnten.
    [...]
    Indessen bezieht sich die Ausnahmeerlaubnis „Anlieger frei” nicht nur auf den Verkehr der Anlieger selbst, sondern auch auf den Verkehr mit den Anliegern. Zum Verkehr mit dem Anlieger, mithin auch zu dem Anliegergrundstück, sind alle Personen berechtigt, die zu dem Anlieger Beziehungen irgendwelcher Art unterhalten oder anknüpfen wollen. Nur so wird gewährleistet, daß dem Anlieger durch das Verkehrsverbot, von dem er ohne Beschränkungen befreit sein soll, keine Nachteile entstehen. Die Rechtsprechung bezeichnet den Anliegerverkehr deshalb als den „Verkehr von und zu den an der gesperrten Straße liegenden Grundstücken und Geschäften."

  • Da der Landwirt wohl eine auflage zur Landwirtschaftlichenutzung bekommen hat,und über keine erlaubniss zur erichtung eine Sportstätte verfügt......= dann hast DU nämlich kein anliegen.



    - Editiert von Der vom Deich am 19.04.2012, 17:22 -

    Ich bin vom Deich, ich darf das.
    LG vom Deich
    Jürgen

  • Zitat von Der vom Deich


    ...dann will der auch noch meinen abgelaufenen Verbandskasten sehen =...


    Kann er gerne haben, ich kenne keine Rechtsgrundlage dafür das der Kasten nicht abgelaufen sein darf.


    Zitat (von dieser Seite :(
    "Seit einiger Zeit werden diese Verbandkästen mit einem "Verfalldatum" versehen welches seinen Ursprung wohl im Medizinproduktgesetz haben dürfte. Allerdings ist dieses Gesetz für die StVZO völlig irrelevant, da im Gesetzestext nur auf die DIN-Norm 13164 verwiesen wird welche nur das Material (s.o.) sowie die Kriterien für den Kasten selbst vorschreibt. Auch die DIN-Normen der einzelnen Inhaltsteile schreiben kein Verfalldatum vor. In ihnen wird ferner nur die Menge, Größe und Verpackung festgelegt. Desweiteren hatten Verbandkästen vor dem Jahre 1989 kein Verfalldatum und sind auch jetzt noch gültig, wenn sie entsprechend der DIN 13164 nachgerüstet wurden."


    Außerdem ist ein "abgelaufener Verbandskasten" meines Wissens nach nicht einmal ein TÜV-relevanter Mangel.

  • Du kannst google´n wie Du magst,von mir aus auch OT ;)
    Nur ändert das NICHTS an den Tatsachen,ich hab die Behördennummer durch

    Ich bin vom Deich, ich darf das.
    LG vom Deich
    Jürgen

  • Macht zu...


    Sonst schreiben die gleich noch über abgefahrene Reifen.


    Ich hab heute mit nem Polizist gelabert und der hat mir auch gesagt, dass ich da nicht fahren darf.
    Traurig aber wahr... der Polizist sagte selbst "dass ist halt Deutschland".


    Toll war aber das mir der nette Gesetzeshüter nen anderen Spot genannt hat.
    da kann ich bis auf 3-400Meter ranfahren :) Nix Anlieger frei :)
    Wäre zwar etwas uneben um dort zu boarden aber das macht ja nix...
    Da spring ich rüber :) Mein Problem ist gelöst.


    Jetzt warte ich nur noch auf die Anzeige von dem Deppen der nix besseres zu tun hatte.
    Nu weiss ich bescheid... Feldwege jeglicher Art sind für mein Auto Tabu.
    Sollte was kommen.. zahle ich .. zum ersten und zum letzten mal.


    Sollen halt andere meine Drachen bestaunen und sagen "guck mal da oben... BOOAAR"
    Ps. LEBEN UND LEBEN LASSEN

  • Zitat von MR.Jumper

    Macht zu...
    Nu weiss ich bescheid... Feldwege jeglicher Art sind für mein Auto Tabu.


    Ist die bessere Entscheidung.
    Wir hatten bei mir in der Gegend auch mal eine super Wiese (Trockenrasen, nur zweimal im Jahr kurz Schafe drauf). Das Ende vom Lied war, das wegen einigen Uneinsichtigen (vornehmlich mit Drachen vom Typ Aldi-Bomber) die immer mit ihren Autos bis fast auf die Wiese fahren mussten, der gesamte Bereich von der Kommune mit einem gut 1,2m hohen Drahtzaun versehen wurde.
    Allein schon deswegen ist legal immer besser!

  • ich hab mal zu so einem spinner gesagt leute wie er die sich um jeden scheiss kümmern
    werden in münchen in der Ubahn erschlagen! und er war ganz schnell weg :-O

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    https://www.youtube.com/watch?v=5sPxctjOSbU

  • Hi,


    genau ..... *ich bekomme schon raus wie sie heissen* .... ;-)))



    Zu schön .... da behüten Leute ihre kleine Oase wie ihren Augapfel und am Tag interessiert es sie einen Schiet welche Hauptverkehrsadern sie verpesten .... Leute, die dort leben interessieren sie einen Punkt Punkt Punkt ...

  • Zitat von MR.Jumper

    Danke auch für die Privat-nachrichten.
    Das mit dem Anhänger ist ganz cool.


    Gruß Fliegetrix


  • wenn Du mit da Auto da nicht langdarfst, darfst Du das auch mit nem 50erRoller nicht