(Vorangesetzter Nachtrag also quasi:
PS am Anfang:
Dies soll und kann keine verbindliche Rechtsberatung sein.
Alles was hier nachfolgend stehen wird ( oder auch nicht ) soll lediglich aufzeigen was vlt passieren kann
und wie man solche Risiken absichern oder ggf. auch ausschließen kann )
Moin,
Adventszeit....
Da sitzt man mal schön zusammen und dann kommen da wieder diese Themen hoch.
Privathaftpflicht
Vereinshaftfplicht
Bundesluftfahrtamt....
Ich habe da wieder einiges dazugelernt und neue Fragen kamen auf .
Da wohl auch in anderen Vereinen, die " Führungsspitze" nicht zwingend mit Versicherungsfachleuten besetzt ist, habe ich mir gedacht das man Fragen und Antworten hier mal zusammenfassen kann.
Vlt gibt es ja auch jemand der aus diesem Bereich kommt und hier etwas dazubeitragen kann.
Um die Infos übersichtlich zu halten würde ich vorschlagen, den hier hoffentlich entstehenden, Frage -Antwort Komplex in den eigenen Beitrag zu kopieren. Da hat dann den Vorteil das dieser Teil immer in Gänze zur Verfügung steht. Vlt kann man ja auch verschiedene Farben in den Antworten verwenden....
Ein Teil der hier beschrieben Risikos wird durch eine entsprechende Vereinshaftpflicht abgedeckt.
Aber auch da gibt es Unterschiede in Leistungsumfang und vor allem Beiträgen.
Da kein Verein die Mitgliedsbeiträge in eine schlechte aber teure Versicherung versenken will
würde ich hier gerne versuchen, mit eurer Mithilfe, einen ( sicher nicht vollständigen ) Vergleich
der einzelnen Versicherungen und deren Leistungen darzustellen.
So haben wir bei unserem letzten Anbieter der Gothaer für eine Vereinshaftpflicht für 25 Leute ca. 260 € im Jahr bezahlt.
Gestern habe ich von einem anderen Verein erfahren der bei der Allianz 180€ plus 1€ pro Mitglied zahlt.
Nun zu den Fragen:
1) Wir Vereinsmitglieder treffen uns ohne Verabredung ( z.B. Sonntags ) auf einer Wiese zum Fliegen. Die Wiese wird von uns regelmäsig benutzt, es gibt jedoch keinen Vertrag bez. Pachtung o.ä.
a) Ist das dann eine Vereinstätigkeit ?
b) Vereinsmitglied A beschädigt im Rahmen des Drachenfliegens das Fahrzeug von Vereinsmitglied B. Wer kommt für den Schaden auf
c) Vereinsmitglied A beschädigt im Rahmen des Drachenfliegens das Fahrzeug von Besucher B. Wer kommt für den Schaden auf
d) Besucher B beschädigt im Rahmen des Drachenfliegens das Fahrzeug von Vereinsmitglied A. Wer kommt für den Schaden auf ?
2) Wann handelt es sich bei einem Ereigniss um eine " Veranstaltung " im Sinne der Veranstaltungshaftplicht ?
3) Ich lade ein zu einem Drachenbauworkshop im Winter
a) Ein Teilnehmer stürzt auf der nicht geräumten Treppe des gemieteten Feuerwehrhauses.
Das Ganze geht glimpflich aus 2 Wochen Krankschreibung weil verstaucht und geschwollen.
b) Ein Teilnehmer stürzt auf der nicht geräumten Treppe des gemieteten Feuerwehrhauses.
Diesmal geht es nicht glimpflich aus, es entsteht ein bleibender Schaden mit entsprechenden Einschränkungen.
4) Ich lade ein zu einem Drachenbauworkshop im Herbst ( Regen )
a) Ein Teilnehmer stürzt auf der nassen Treppe im Inneren des gemieteten Feuerwehrhauses.
Das Ganze geht glimpflich aus 2 Wochen Krankschreibung weil verstaucht und geschwollen.
b) Ein Teilnehmer stürzt auf der nassen Treppe im Inneren des gemieteten Feuerwehrhauses.
Diesmal geht es nicht glimpflich aus, es entsteht ein bleibender Schaden mit entsprechenden Einschränkungen.
5) Kann ich als Veranstalter eines Workshop dieses Risiko durch entsprechende Hinweise ausschließen.
6) Gewisse Risiken werden durch eine Vereinshaftpflicht gedeckt.
a) Wann bin ich durch diese Versicherung abgesichert.
7) Handelt es sich um eine Vereinsaktion
a) Wenn ich alleine ein DF besuche ?
b) Wenn ich mit mehreren Vereinmitgliedern ein DF besuche.
wird fortgesetzt ?