Recht und Gesetz - LuftVO (Luftverkehrs-Ordnung)

  • Bereits unter Nachtfliegen von beleuchteten Drachen geschrieben, aber hier zum besseren Wiederfinden noch mal uns betreffende Ausschnitte der LuftVO (Luftverkehrs-Ordnung)


    § 15a Abs. 1 Nr. 1 LuftVO:
    das Steigenlassen von Drachen ... in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen ist verboten


    und in § 16 Abs. 1 Nr. 2 LuftVO:


    § 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
    (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen ... der Erlaubnis:
    1. der Aufstieg von Flugmodellen ...
    2. das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Meter gehalten werden, ...
    (1) ...
    (2) Das Halteseil von unbemannten Fesselballonen sowie Drachen ist in Abständen von 100 Metern bei Tage durch rotweiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße Lichter so kenntlich zu machen, dass es von anderen Luftfahrzeugen aus erkennbar ist.


    daraus folgt m.E.: alles unter 100m - egal ob tags oder nachts/ mit oder ohne Beleuchtung - ist erlaubt.

  • Hey


    Was ich ja interessant finde:

    Zitat

    2. das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Meter gehalten werden, ...


    da könnte man ja glatt annehmen, das Lenkdrachen, da mit 2 oder mehr Leinen/Seile gehalten, ja mit mehr als 100m erlaubt sind ;)
    was sagt da der Anwalt??


    Axel

    -- Ein Tritt sagt mehr als tausend Worte --
    -- Alte Rangiererweisheit: Hemmschuh raus, dann rollt der Zug --



  • Hiho!


    Zitat

    da könnte man ja glatt annehmen, das Lenkdrachen, da mit 2 oder mehr Leinen/Seile gehalten, ja mit mehr als 100m erlaubt sind
    was sagt da der Anwalt??


    Der Spitzfinde sagt dann: Der Lenkdrachen wird 2mal mit je einem Seil gehalten! :D


    Ernsthaft: Es gibt in der Juristerei IMHO zwei Arten ein Gesetz auszulegen:


    1.) Möglichst exakt dem Wortlaut entsprechend!
    2.) Im Sinne des Gesetzgebers, also der Frage antwortent: Was wollte der Gesetzgeber mit dem Gesetz erreichen!


    Und dem zweiten Ansatz folgenden ist ganz klar: Es gibt keine Hintertür, indem man 2, 3, 4, 180, oder auch ein halbes Seil verwendet!


    Nebenbei: Wo gibt es dann mal ein Karte ALLER Flugplätze in Deutschland? Und wo finde ich dann heraus, wo sich die Bauschutzgebiete befinden, in denen ich auch keine 100m Leine verwenden darf?


    Tschüss
    Tiggr (aka Marcus)

  • Flugplätze in Deutschland kann man hier finden.


    Eine Übersichtskarte für Deutschland gibt es [URL=http://www.airports.de/component/option,com_mtree/task,listcats/cat_id,8/Itemid,72/lang,de/]hier[/URL]


    Eine Übersichtskarte für Österreich gibt es [URL=http://www.airports.de/component/option,com_mtree/task,listcats/cat_id,13/Itemid,72/lang,de/]hier[/URL]


    Fehlen noch welche in den Übersichten?

  • Zitat

    Ernsthaft: Es gibt in der Juristerei IMHO zwei Arten ein Gesetz auszulegen:


    1.) Möglichst exakt dem Wortlaut entsprechend!
    2.) Im Sinne des Gesetzgebers, also der Frage antwortent: Was wollte der Gesetzgeber mit dem Gesetz erreichen!


    Nicht so ganz... ;)




    Die klassischen Auslegungskriterien nach Savigny


    grammatische Auslegung: Sprachgebrauch der Sprachgemeinschaft und nach der Sprachregelung des Gesetzgebers (Legaldefinitionen)


    logische Auslegung: logische Beziehungen, die die Teile eines Rechtsgedankens miteinander verbinden


    historische Auslegung: historische Zusammenhänge, Wille des historischen Gesetzgebers


    systematische Auslegung: im Kontext der gesamten Rechtsordnung



    Heute anerkannte Interpretationsmethoden:


    grammatische Interpretation (allgemeiner und juristischer Wortsinn)


    logisch-systematische Interpretation (Logik, Kontext, Stellung der Norm im Gesamtsystem)


    historische (subjektiv-teleologische) Interpretation (Regelungszweck des historischen Gesetzgebers, ermittelt durch historische Forschung)


    objektiv-teleologische Interpretation (objektiver Normzweck, Vermeidung von Wertungswidersprüchen; Rangordnungen; Konformität mit Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht)



    Hilft uns aber auch nicht weiter.---- ;)


    Nach Auskunft eines ausgebildeten und aktivem Hubschrauberpiloten zählen unsere "Kinderdrachen an 2 und mehr Leinen" bis 100m Leinenlänge nicht zu der Verordnung.
    Problem ist derzeit wohl noch die Definition Flugplatz, da hier auf jeder grünen Wiese mittlerweile Ultra-Leicht Flieger starten.


    Seine Aussage: Wenn so einer mit deiner Leinenlänge von 35 Metern ein Problem hat, stürzt er eh ab.
    Fakt ist aber derzeit die Grenze von 1.5km gilt wohl auch hier.
    Schon lustig, das in Wanlo sogar auf dem Flugplatz geflogen wird, wenn kein regulärer Flugbetrieb herscht.....


    Dies ist damit nicht zulässig, da solche Flächen als Notlandeplätze dem Tower in Düsseldorf bzw der Flugsicherung in Dortmund bekannt sind....Auch wenn da nicht jede 747 hin umgeleitet werden kann...

    >>Erwarte bitte nicht, dass sich jemand mehr Zeit für eine Antwort nimmt als Du für die Frage!<<


    Life is not measured by the number of breaths we take, but by the moments that take our breath away.

  • @ Werder die übersichtskarte für Deutschland stimmt nicht da fehlen Plätze ich habe nur mal kurz geschaut ob alle in der Umgebung von meinem Platz (Dienslaken Schwarze Heide) eingezeichnet sind aber da fehlt z.b Dorsten ... ob noch andere fehlen habe ich nicht geschaut. Um wirklich alle Aktuellen Plätze zu haben müste man sich ICAO Karten kaufen (Ob es da noch wo anderes diese Informationen gibt weiß ich nicht)

    Gruß Jochen

  • Discus
    Hast recht, bei mir fehlen auch paar Flugplätze, vorallem die kleinen Sportflugplätze scheinen in der Übersicht nich berücksichtigt zu sein, aber bei denen gilt ja das selbe wie bei nem großen Flugplatz.

    Komplette Drachentasche steht zum Verkauf:
    Alles verkauft, ade Drachensport

  • Zitat

    aber bei denen gilt ja das selbe wie bei nem großen Flugplatz.


    Da bin ich mir nicht ganz sicher...
    Ich weiß nicht wie das Gesetz einen "Flugplatz" definiert.

    >>Erwarte bitte nicht, dass sich jemand mehr Zeit für eine Antwort nimmt als Du für die Frage!<<


    Life is not measured by the number of breaths we take, but by the moments that take our breath away.

  • Zitat

    die übersichtskarte für Deutschland stimmt nicht da fehlen Plätze


    Deswegen ja auch meine Frage: Fehlen noch welche in den Übersichten?
    Vielleicht lesen die Macher von airshampoo.de und [URL=http://www.airports.de/component/option,com_google_maps/category,31/center,299/Itemid,56/lang,de/]airports.de[/URL] hier mit und ergänzen ihre Zusammenstellung!?

  • Moinsen,


    weiß zufällig jemand, wie es eigentlich mit Hubschrauber-Landeplätzen von Krankenhäusern aussieht? Gelten die rechtlich auch als Flugplatz und man muss 1,5 km Abstand halten?


    Grüße vom Teutoburger Wald
    Jochen

    Ohne Drachen wäre der Himmel nur Luft

  • Zitat von Tako

    Moinsen,


    weiß zufällig jemand, wie es eigentlich mit Hubschrauber-Landeplätzen von Krankenhäusern aussieht? Gelten die rechtlich auch als Flugplatz und man muss 1,5 km Abstand halten?


    Grüße vom Teutoburger Wald
    Jochen



    Wenn du das in Erwägung ziehst kannst du Das Drachenfliegen gleich einstellen - Ein LANDEplatz ist kein Flugplatz.

    >>Erwarte bitte nicht, dass sich jemand mehr Zeit für eine Antwort nimmt als Du für die Frage!<<


    Life is not measured by the number of breaths we take, but by the moments that take our breath away.