Nachtfliegen von beleuchteten Drachen.

  • Zitat

    ...Ich stehe auf der Wiese mit meinem Leuchtdrachen ,erfreue mich des Geblinke, es kommt ein Hubschrauber vorbei, fliegt in die Schnur, die ist im Dunkeln nicht sichtbar...



    Gruß


    Rolf

  • Wenn Nachts das Drachenfliegen verboten ist.........???
    Hey Leute, ich mußte eine Stellungnahme an das Luftfahramt schicken .
    Das ist kein :Hier läßt jemand seinen Amtsschimmel raus.das sind Fakten.
    Fakt 1-10 ist:Nachts darf man ohne Genehmigung keine Drachen steigen lassen mit oder ohne Beleuchtung.
    Und Hubshrauber fliegen im Notfall auch unter 30 Meter.


    Und es geht hier auch nicht nur um das Drachenfest, sondern es geht auch darum, das man als privater Mensch nach Einbruch der Dunkelheit seine Drachen nicht fliegen lassen darf.
    Warum wird hier alles im Forum auseinander gefleddert.
    Und wenn das alles so harmlos ist, ruft man mich mit Sicherheit nicht an.


    Gruß
    Michael

  • Hallo Michael,


    nun mal nicht gleich so empfindlich.


    Es hat hier keiner was gegen dich. Der allgemeine Zorn richtet sich gegen die
    Deutsche Luftfahrtbehörde. Trotzdem, danke für deine Auskünfte.


    Mir war z.B. auch nicht klar, das man Nachts gar keine Drachen steigen lassen darf.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, Michael, das ist alles sehr interessant!
    Bitte informiere uns weiter, ich bin gespannt, welcher Paragraph da gültig ist.
    Und da offensichtlich Unwissenheit vorherrscht, ist es gut, dass die Information endlich verbreitet wird!


    ...es ist nur schade, dass Du jetzt erstmal Ärger damit hast. :-/
    Eine Aussage wie "Wissen Sie, dass Sie mit einem Bein im Gefängnis stehen?" ist ganz schön einschüchternd. Zudem finde ich die Kontaktaufnahme per Telefon sehr befremdlich.


    Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen!

  • Ich habe ja schon am Anfang geschrieben, das Mitarbeiter des Luftfahrtamt wohl weitere Internetseiten von Drachenfliegern nach nicht genehmigten Drachennachtfliegen durchforsten und diese dann auch zur einer Stellungnahme angeschrieben werden sollen.
    Das sagt man mir mit Sicherheit nicht zum Spaß.
    Vielleicht bekomme ich ja morgen früh weitere Informationen vom Luftfahrtamt, diese werde ich dann hier veröffentlichen.
    Gruß
    Michael

  • Mahlzeit,
    habe eben mal mit einem netten Herren vom Bundesluftfahrtamt telefoniert.
    Grundsätzlich:
    Unter 100m keine Erlaubnis nötig. Somit auch nicht beim Fliegen in der Nacht.
    Aber:
    Die Lokalen Luftfahrtämter können dies unter Umständen gebietweise einschränken.
    Grundsätzlich gelten auch hier 100m.
    Das da jemand von sich aus aktiv wird und dann auch noch in Bildergalerien der Vereine " rückwärts blättert" finde ich etwas dubios.
    Einen Abgleich der Telefonnummer mit der Nummer der Behörde hast du durchgeführt?
    Es gibt ja auch manchmal sehr seltsame Spassvögel.....
    Sollte dem tatsächlich so sein, dann ist es vermutlich eine lokal beschränkte Regelung...


    Habe auch noch mal mit der Regionalen Behörde ( Kassel ) gesprochen:
    Unter 100m keine Thema da §16. Auch nachts kein Problem !


    Wenn eine Höhenfreigabe beantragt wird, dann die Nachtflugfreigabe mit beantragen. Es gibt dann einen Hinweis auf die Ordnungsgemässe Beleuchtung.


    Im Zweifelsfall solltest du also das Bundesland wechseln...

  • Zitat von Centipede

    (...) Kann ja sein das in Niedersachsen grundsätzlich das Nachtfliegen ohne Genehmigung verboten ist.

    Und das muß ja nicht mal ganz Niedersachsen betreffen. Es könnten in deinem Falle vielleicht regionale Gegebenheiten, die wir so nicht erkennen, den Ausschlag geben. Da ist man evtl. lieber übervorsichtig, statt im Zweifelsfalle "behördliches Versagen" zu riskieren.


    Du hast völlig Recht: Jetzt erstmal abwarten, was schriftlich geantwortet wird. :H:

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    • Offizieller Beitrag

    Sag mal Michael,


    kann es sein, dass jemand einen schlechten Scherz sich mit Dir erlaubt?


    Hast Du die Telefonnummer des Anrufers noch? Also in der eventuell vorhandenen Anruferliste Deines Telefons? Hast Du diese Telefonnummer mal zurückgerufen?


    Der einzige Unterschied bei Tag- und Nachtfliegen, den ich mit bestem Nichtwissen, kenne ist die Markierung der Leinen über 100m. Am Tag mit Höhenmarkierungen alle 100m, nachts mit beleuchteten Markierungen alle 100m.


    Klar gibt es regionale Unterschiede. Bei einem Drachenfest in der Schweiz z.B. ist die Leinenänge auf 60m begrenzt - naheliegender Rettungshubschrauber Landepunkt.


    Bei manchen Höhenfreigaben ist auch eine zeitliche Begrenzung drin. Z.B. in Fanö ist die Höhenfreigabe nur zwischen 8h und 22h. (oder so... :( ) Aber wer dort die Helis auf dem Weg zu den Bohrinseln sieht weiss warum.


    Ich würde in die Offensive gehen und eine Höhenfreigabe für ein Nachtfliegen beantragen und schauen was passiert.

  • Zitat von G.Eheim

    (...) Ich würde in die Offensive gehen und eine Höhenfreigabe für ein Nachtfliegen beantragen und schauen was passiert.

    Naja, ob es des Nachts wirklich interessant ist, höher als 100m zu fliegen, darf wohl ernsthaft infrage gestellt werden. Schon bei nur 50m Leinenlänge muß die Beleuchtung eines Drachens wirklich effektiv sein, damit sie noch gut sichtbar ist. Man möchte ja sowohl als Zuschauer wie auch als Drachenbauer oder -pilot schöne Illuminationen sehen, und nicht nur einfach wissen, daß sie "irgendwo da oben" sind. ;)

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  • Bevor irgendwelche Unklarheiten bestehen,


    das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Meter gehalten werden, ist Genehmigungspflichtig.
    Da gilt das Gleiche wie bei RC-Flugmodellen.


    Das heißt, wenn ich mich nicht innerhalb einer Flugzone befinde, dann darf ich ohne Genehmigung bis 100 Meter hoch. Es gibt irgenwo eine Karte im I-Net, wo die Flugzonen
    aufgezeichnet sind.


    weiter:


    Das Halteseil von unbemannten Fesselballonen sowie Drachen ist in Abständen von 100 Metern bei Tage durch rotweiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße Lichter so kenntlich zu machen, dass es von anderen Luftfahrzeugen aus erkennbar ist. Genehmigung Vorausgesetzt :-O


    Hier noch mal ein Link zu dem Gesetzestext: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/BJNR006520963.html


    Ich schau mal eben nach den Luftraumkarten, die können die zugelassene Flughöhe beschränken oder ganz verbieten.

    Gruß Michael
    Komme gerne noch mal auf das eine oder andere Treffen.
    Viel hab ich nicht mehr zum Fliegen.

  • Zitat von AndreasL

    Äh, lass die Modelle lieber aus dem Spiel. Hier gelten 702m :) Aber das ist eine andere Baustelle.


    Oh, du hast recht, sind aber 762 m ;) , je nach Luftraum.

    Gruß Michael
    Komme gerne noch mal auf das eine oder andere Treffen.
    Viel hab ich nicht mehr zum Fliegen.

  • so, habe nioch was gefunden:
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 33 Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht
    Für Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht gelten die §§ 28 bis 32. Als Nacht gilt der Zeitraum zwischen einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und einer halben Stunde vor Sonnenaufgang. Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht mit Luftsportgeräten, ausgenommen einsitzige Sprungfallschirme, sind nicht erlaubt.


    dazu der Link:Nachtflug Was sind Luftsportgeräte ??


    Gruss
    Michael

  • Sichtflugregeln sind für Sportflugzeuge, Segelflieger, Gleitschirme usw.


    Ich kann ja nur einen Sichtflug machen, wenn ich in dem fliegenden Objekt sitze.


    Und da sogar einsitzige Sprungfallschirme ausgenommen sind , sind Drachen erst recht ausgenommen.

  • So, ich habe jetzt mal dasBundesamt angeschrieben und eine Antwort erhalten :