Moin Leute,
heute habe ich von der Deutschen LUftfahrtbehörde einen Anruf bekommen:
Das Nachtfliegen von beleuchteten Drachen nach Einbriuch der Dunkelheit ist nicht erlaubt.
Zur Zeit werden Internetseiten von Vereinen ,Drachenfestveranstalter,das Drachenforum etc.durchsucht und bei nicht genehmigten Aufstieg der Drachen angeschrieben und zur Stellungnahme aufgefordert.
Was ich z.Beispiel auch nicht wußte, das man fürs beantragen vom Nachtfliegen angeben muss, das Scheinwerfer, Lichtfluter, Beamer und Taschenlampen dabei und im Einsatz sind.
Feuerwerk ist auch mit anzugeben.
Also , nicht mal kurz auf die Wiese gehen und einen LED -Drachen auspacken, Polizei sagt nichts wenn sie kommt,aber vielleicht das Foto oder der kleine Zeitungs-Fernsehbericht.
Man hat mir während des Telefongespräches mit geteilt, das manche Drachenflieger soooooo Stolz auf Ihre Drachen sind und denn in der öffentlichkeit im Dunkeln präsentieren in der Hoffnung das man auffällt, und die kriegen wir.
Kommentar:
Anmelden, auch wenn der Drachen nur in 30 Meter Höhe fliegt.
Ansonsten wird es teuer.
Gruss
Michael