Nachtfliegen von beleuchteten Drachen.

  • Moin Leute,
    heute habe ich von der Deutschen LUftfahrtbehörde einen Anruf bekommen:
    Das Nachtfliegen von beleuchteten Drachen nach Einbriuch der Dunkelheit ist nicht erlaubt.
    Zur Zeit werden Internetseiten von Vereinen ,Drachenfestveranstalter,das Drachenforum etc.durchsucht und bei nicht genehmigten Aufstieg der Drachen angeschrieben und zur Stellungnahme aufgefordert.
    Was ich z.Beispiel auch nicht wußte, das man fürs beantragen vom Nachtfliegen angeben muss, das Scheinwerfer, Lichtfluter, Beamer und Taschenlampen dabei und im Einsatz sind.
    Feuerwerk ist auch mit anzugeben.


    Also , nicht mal kurz auf die Wiese gehen und einen LED -Drachen auspacken, Polizei sagt nichts wenn sie kommt,aber vielleicht das Foto oder der kleine Zeitungs-Fernsehbericht.


    Man hat mir während des Telefongespräches mit geteilt, das manche Drachenflieger soooooo Stolz auf Ihre Drachen sind und denn in der öffentlichkeit im Dunkeln präsentieren in der Hoffnung das man auffällt, und die kriegen wir.


    Kommentar:
    Anmelden, auch wenn der Drachen nur in 30 Meter Höhe fliegt.


    Ansonsten wird es teuer.


    Gruss
    Michael

  • Zitat

    Moin Leute,
    heute habe ich von der Deutschen LUftfahrtbehörde einen Anruf bekommen:


    Das Nachtfliegen von beleuchteten Drachen nach Einbriuch der Dunkelheit ist nicht erlaubt.


    Also, dann frag den Anrufer doch mal bitte nach der Rechtsgrundlage...
    Wenn Du den Namen noch wissen solltest schick mir bitte ne PM.


    UND: gibt es hier eventuell einen freiberuflichen Redakteuer einer Drachenzeitschrift, der das Thema mal verbindlich klären kann?
    - Editiert von Schmendrick am 05.10.2011, 12:06 -

    >>Erwarte bitte nicht, dass sich jemand mehr Zeit für eine Antwort nimmt als Du für die Frage!<<


    Life is not measured by the number of breaths we take, but by the moments that take our breath away.

  • Ist ja seltsam: Ich hab' da gerade sowas wie ein Déjà-vu-Erlebnis... :kirre:
    Vor einigen Monaten gab's schon mal (wieder) einen Thread zu diesem Thema, und da schrieb ich, daß eben dieses Drachenfliegen bei Dunkelheit nicht gestattet sei; Drachenfliegen von Sonnenaufgang bis -untergang, war meine Behauptung.
    Dafür wurde ich, ein wenig übertrieben ausgedrückt, mächtig ausgebuht. :O
    Damals blieb ich den Beweis für meine Behauptung schuldig. Und nun das hier!


    Zitat von Centipede

    (...) heute habe ich von der Deutschen LUftfahrtbehörde einen Anruf bekommen: (...)

    Interessant ist, daß du direkt angerufen wurdest. Okay, deine Mobiltelefonnummer ist leicht zu recherchieren, denn sie ist öffentlich eingetragen.


    Und doch stellen sich mir spontan einige Fragen:


    » Mit "der Deutschen LUftfahrtbehörde" meintest du durchaus das Luftfahrt-Bundesamt, oder?
    » Falls JA, warum wurdest ausgerechnet du angerufen?
    (Na gut, der Sitz der Bundesbehörde, Braunschweig, ist nur einen Steinwurf von deinem Wohnort entfernt. Aber ist das Grund genug, speziell dich anzurufen?)
    » Wer wird wohl noch persönlich angerufen?
    (Hat ggfs. bereits ein weiteres Forenmitglied einen Anruf mit dem gleichen Thema erhalten?)
    » Ist das LBA überhaupt zuständig? :(
    Immerhin besteht ja in Deutschland für die zivile Luftfahrt eine Mischverwaltung zwischen Bund und Ländern. Und damit ist in Sachen Genehmigungserteilung noch lange nicht Schluß: Hier bestehen weitere Untergliederungen bis hin zur Ebene von Kommunen und Kommunalverbänden! :O
    » War bzw. ist sicher nachvollziehbar, WER angerufen hat?
    (War's nicht bloß ein echt dummer Scherzanruf? Das Thema ist einfach zu brisant, um es auf die leichte Schulter zu nehmen; mit der Sicherheit macht man keine Scherze! Und genau deswegen nehme ich deinen Eintrag ziemlich ernst, Michael.)
    » Wo steht's? (?)

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    • Offizieller Beitrag
  • ....die geeignet sind... lässt eine hier leider nicht definierte Leistunggrenze vermuten.
    Was wäre denn dann mit Flutlicht etc ???
    Wenn ein parr Blinkies am Seil hängen kann das wohl nicht das große Drama sein.
    Für den Reiseflieger in 11km Höhe machen die 100m Drachenschnur dann auch keinen Unterschied. Genaus könnt man mit dem Blinkie in der Hand auf dem benachbarten Hügel stehen.
    Was ist denn mit einem Auto das mit Fernlicht über eine Kuppe fährt....


    Problem Nr.1 ist die nicht vorhandene Definition und damit kann da theoretisch erstmal alles drunter fallen.
    Problem Nr.2 du wirst in Deutschland ( oder müssen wir da auch schon nach Brüssel ) niemanden finden, der dir schriftlich gibt dass dieser Blinkie oder jener Strahler nicht darunter fällt. In dieser Richtung haben hier die wenigsten einen Arsch in der Hose, leider haben diese Leute aber auch kein Interesse solche Fragen rechtssicher klären zu lassen.


    Also wie so oft erstmal machen, dann mal sehen. ;)

  • Meine Meinung:
    Aus dem Para 16 Luft-VO ergibt sich nichts Neues.

    Zitat von Scanner

    (...) zudem fliegt man nicht im An-/Abflugbereich von Flugplätzen.

    Und wird ein Flugplatz, wie es seit "Menschengedenken" üblich ist, seiner großen Freifläche wegen, eben für ein Drachenfest genutzt, dann sind ohnehin alle Piloten, sowohl Flugzeug- wie auch Drachenpiloten, eingeweiht - wie schon hundertfach jährlich praktiziert. :H:


    Zitat von NAFNAF

    Also wie so oft erstmal machen, dann mal sehen.

    Und dabei den gesunden Verstand nutzen - wie immer! :H: :-O

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Scanner

    Das hatte ich auch gelesen, Matthias, wäre aber nicht darauf gekommen, dass man mit Nachtflugdrachen Piloten blendet - zudem fliegt man nicht im An-/Abflugbereich von Flugplätzen.


    Da bin ich völlig Deiner Meinung! Ich habe lediglich den Teil zitiert, der hier relevant sein sollte.


    Es scheint da aber wieder nur Auslegungssache zu sein.
    Welche Geräte können geeignet sein einen Piloten zu blenden? Wo liegt der An- und Abflugbereich? (?)


    Das wird keiner von uns entscheiden können. :-/ Da sind wir dann wieder auf die Auslegung der Behörde angewiesen.


    Letztendlich steckt da ne Menge Angst dahinter. Es gab leider schon zu häufig Leute, die mit Laserpointern Piloten geblendet haben. Man möchte da wohl jegliche Gefährdung vorab ausschliessen. Das wird aber niemals möglich sein.


    Ich bin auf weitere Diskussionen gespannt.

  • Ok, wir hatten ein Drachenfest in Hannover und haben eine Höhenfreigabe von 300 Meter beantragt und die wurde auch genehmigt.
    Was ich nicht wußte ist folgendes:Wenn man abends beleuchtete Drachen steigen läßt dieses Gehnemigungspflichtigi ist.
    Die Höhenfreigabe auf einem Drachenfest beschränkt sich auch nur vom Sonnenaufgang -bis zum Sonnenuntergang, weiteres ist wieder Genehmigungspflichtig. Nehmen wir mal an ,das Drachenfest dauert 4 Tage , ist die Höhenfreigabe nur von Morgens bis Abends.
    Und mein Sachbearbeiter hat sich natürlich die Fotos vom Drachenfest auf diversen Seiten angeschaut, und festgestellt:Hey, das dürfen die doch gar nicht.
    Anruf:Hallo Herr Kern; wissen Sie das Sie mit einem Bein im Gefängnis stehen ?????
    Und das war kein Spass, Leute.
    Und es kam auch gleich heraus, das wir in Norddeich ein privates Nachtfliegen hatten , und dann mal zwischendurch auf der Wiese etc.etc. etc.
    Man hat dafür ja auch auf seinen Seiten so schöne Fotogalerien.
    Und der Sachbearbeiter hat mir ganz klipp und klar gesagt :Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!
    Für mich war es eine Lehre, ich werde das Nachtfliegen mit anmelden,angeben was dafür alles aufgestellt wird, dafür dann noch mal extra 60,-€ bezahlen


    In dem Sinne


    Michael

  • Zitat

    Und mein Sachbearbeiter hat sich natürlich die Fotos vom Drachenfest auf diversen Seiten angeschaut, und festgestellt:Hey, das dürfen die doch gar nicht


    .....Das scheint mir eher eine Meinungsäußerung zu sein, denn eine rechtlich verbindliche Auskunft....
    Worauf stützt er diese Aussage?


    Richtig ist allerdings das z.B: die "Disko-Scheinwerfer" genehmigungspflichig sind und in bestimmten Bereichen nicht betrieben werden dürfen.


    Ich schlage immer noch die Klärung über eine Zeitschrift vor.... denke da werden dann schon verlässlichere Auskünfte gegeben.
    Und vor allem .... schriftlich.

    >>Erwarte bitte nicht, dass sich jemand mehr Zeit für eine Antwort nimmt als Du für die Frage!<<


    Life is not measured by the number of breaths we take, but by the moments that take our breath away.

  • Moin,


    wenn ich an einem DF teilnehme, an dem der Veranstalter ein Nachtfliegen angekündigt hat,


    dieses aber, wissentlich oder nicht wissentlich, nicht angemeldet hat,


    muß dann der Veranstalter oder ich eine Strafe zahlen?

  • Zitat

    Worauf stützt er diese Aussage?


    Wohl auf die Richtlinien und Luftsicherheit
    Nachtfliegen ist Genehmigungspflichtig, es geht hier nicht nur um Passagierflugzeuge, sondern um Hubschrauber und Flugzeuge der Polizei,Rettungsdienste etc.
    Sogar,wenn Du auf einem Kindergeburtstag einen Ballonweitflug veranstaltest hast Du Dir dafür eine Genehmigug zu holen


    Er hat mir ein krasses Beispiel genannt:Ich stehe auf der Wiese mit meinem Leuchtdrachen ,erfreue mich des Geblinke, es kommt ein Hubschrauber vorbei, fliegt in die Schnur, die ist im Dunkeln nicht sichtbar, es passiert ein Unfall, es geht vor Gericht: Und ich ´sage:Es ist doch nicht verboten .Das Paket kann ich glaub ich nicht mehr tragen.
    Peter:
    Na , ich (Veranstalter )


    Michael

  • wieso fliegt der Hubschrauber so tief das er in einen Drachen auf erlaubter Höhe rein fliegt? Nachts darf der Hubschrauber tiefer fliegen?


    Ich glaube hier brauchen wir nicht weiter spekulieren. Hier muss schriftliches auf den Tisch. Wenn der Herr vom Amt der Meinung ist, das es genehmigungspflichtig ist hat er sicher auch die dafür zu Grunde liegenden Paragrafen zur Hand und kann das schriftlich belegen.


    Ich glaube, da wiehert mal wieder ein Amtschimmel und schießt deutlich über sein Ziel hinaus.

  • Zitat

    Er hat mir ein krasses Beispiel genannt:Ich stehe auf der Wiese mit meinem Leuchtdrachen ,erfreue mich des Geblinke, es kommt ein Hubschrauber vorbei, fliegt in die Schnur, die ist im Dunkeln nicht sichtbar, es passiert ein Unfall


    So ganz verstehe ich diese Aussage nicht.


    Es muß dann doch reichen, wenn auf einem DF auch für Nachts eine Höhenfreigabe von z.B. 300m beantragt wird.


    Dann hat da kein Hubschrauber rum zu fliegen, egal ob die Drachen beleuchtet oder nicht beleuchtet sind.


    Oder gibt es für Nachts keine weitere Höhenfreigabe?