Die Kurs-Winduhr

    Klarer Fall:

    Du hättest anhalten und Vorfahrt gewähren müssen.


    Die Maus war aber so weise, angesichts des Gewichts und der Stahlkanten des anderen Verkehrsteilnehmers, in ihrem ureigensten Interesse anzuhalten und dem Ignoranten freie Bahn zu lassen.


    Gruß

    Depowerkites | 4-Leiner-Matten | HQ Hydra 3.5 | HQ Symphony Speed 2.0 | Spiderkites Lycos 1.6 LC | Elliot Dropkick | HQ Meteor |Spacekites Zodiac 2.5 | Spacekites Hot Stripe | Prism Ozone | KSF Antigrav 3.1 | HQ X-Celerator | KSF Positron | Spiderkites U.R.O. 65 | Mini-Master Explorer


    Biete: Verschiedene 2-Leiner-Sets, neu

    Einmal editiert, zuletzt von Beholder ()

    Hehe, das wär dann die Buggyfahrerversion.

    Bei den Seglern, Kitesurfern usw wäre ich Kurshaltepflichtig und die Maus aus Luv kommend ausweichpflichtig.

    Gruß Sören

    Hehe, das wär dann die Buggyfahrerversion.

    Bei den Seglern, Kitesurfern usw wäre ich Kurshaltepflichtig und die Maus aus Luv kommend ausweichpflichtig.

    Wollte dir eben schon recht geben, dass die Kitesurfmaus Vorfahrt gewähren muss.

    Allerdings gibt es noch eine dritte Variante:

    So, wie im Wasser ein Schwimmer und an Land ein Fußgänger als schwächerer Verkehrsteilnehmer angesehen wird, um den man als Kiter, Surfer, Buggyfahrer einen Bogen macht, so ist die Maus als Fußgänger zu betrachten.


    Oder siehst du bei ihr irgendwo Leinen oder ein Segel?


    Gruß

    Depowerkites | 4-Leiner-Matten | HQ Hydra 3.5 | HQ Symphony Speed 2.0 | Spiderkites Lycos 1.6 LC | Elliot Dropkick | HQ Meteor |Spacekites Zodiac 2.5 | Spacekites Hot Stripe | Prism Ozone | KSF Antigrav 3.1 | HQ X-Celerator | KSF Positron | Spiderkites U.R.O. 65 | Mini-Master Explorer


    Biete: Verschiedene 2-Leiner-Sets, neu

    Es gab vor einigen Jahren mal diesen schrecklichen Unfall wo eine Yacht einen Windsurfer überfahren hat.

    Seeunfall: Strafbefehl gegen Sunseeker-Skipper
    Aufsehenerregender Unfall in der Lübecker Bucht geahndet – acht Monate Haft auf Bewährung und 10.000 Euro Geldstrafe für 73-jährigen Eigner
    www.yacht.de

    Der Skipper wurde anfangs nicht belangt, da es tatsächlich in Deutschland die bekloppte Regel gab, das Segelfahrzeuge allen anderen auszuweichen haben.Kein Witz! Muss wohl die deutsche Sportbootlobby damals durchgesetzt haben. Internationales Recht war dies jedenfalls nicht.

    Weiß aktuell auch nicht ob das geändert wurde.

    Gruß Sören