Zitataußer er möcht Personen transportieren
Powerkites fallen also schon darunter??? :-O
Zitataußer er möcht Personen transportieren
Powerkites fallen also schon darunter??? :-O
Hallo Achim,
das hört sich ja wirklich wie Buchbinder Wanninger an, scheint aber sehr hilfreich gewesen zu sein. Ich gehe mal davon aus der "Neue" hat bei der Bezirksregierung in Hannover angerufen.
Vielleicht sollte man ein paar mal bei jeder Bezirksregierung anrufen, damit die merken was los ist. Und es ein für alle mal vom Tisch ist.
Grüße Bertl
ZitatVielleicht sollte man ein paar mal bei jeder Bezirksregierung anrufen, damit die merken
was los ist. Und es ein für alle mal vom Tisch ist.
Yepp, das sollte man, damit der zuständige Beamte sich auch mal richtig damit beschäftigt. Es war übrigens das Bürgertelefon der Bezirksregierung in Braunschweig, die das Gespräch dann weitergeleitet haben und ich habe noch eine Anfrage laufen in Oldenburg. Dort habe ich zurückgefragt ob und wo wir unsere Drachen registrieren lassen müssen. Die Mail habe ich noch nicht.
Hallo,
ihr müsst nicht bei der Bezirksregierung eure Drachen zur Baumusterabnahme anmelden sondern beim Luftfahrtbundesamt.:-O
Die Bezierksregierung ist nur an der überwachung der LuftVO und der Erlasse des Bundesministerium für Verkehr beteiligt bzw. ausführendes Organ.
Ich habe mich nochmal schlau gemacht ob uns ein Rechtsanwalt für Luftrecht ein Schreiben aufsetzt das Universell für alle Regierungsbezirke als vorlage dienen könnte.
Aber Anwälte arbeiten selten umsonst und so muss ich mich mit ihm erst noch einigen ob er es als spende an unseren verein anbieten könnte, oder ob ich die Kosten selber trage. Das muss aber erst noch geklärt werden.
Die Veranstalter der Drachenfeste können einem wirklich leid tun und ich Persönlich verstehe nicht warum sich der Drachenclub Deutschland nicht endlich mal zu diesem wichtigen Thema Offiziell äussert.
Als Einzelpersonen werden wir keine Chance haben eine einheitliche Regelung zu finden.
Ich rate euch abzuwarten. Ich habe bei den betreffenden Behörden soviel staub aufgewirbelt das ich sicher bald eine Stellungnahme vom BMV erhalten werde.
Als dann....
Gruß Frank
Hallo Frank,
Zitatihr müsst nicht bei der Bezirksregierung eure Drachen zur Baumusterabnahme anmelden
sondern beim Luftfahrtbundesamt.
Hab ich es mißverständlich ausgedrückt?:-D
Ich meinte schon, das man bei der Bezirksregierung anruft, um dort nachzufragen wie und wo man die Drachen jetzt abnehmen lassen kann.:-O
Das die das nicht machen, war doch klar,oder?
Aber die müssen sich dann mit dieser Frage beschäftigen und kommen hoffentlich auf den richtigen Weg. oder leiten dann an die zuständige Behörde weiter.was auch nnicht schlecht wäre.
aber gut jetzt mit der Posse. Es ist zumindest ein guter Weg um eine eindeutige Antwort zubekommen. und wenn dabei noch ordentlich Staub aufgewirbelt wird kann das nur gut sein.
- Editiert von Achim X am 22.09.2003, 22:32 -
Hab ich Schwachsinn gesabbelt oder kann man das nachvollziehen?
Ich steige bald selber nicht mehr durch:-o
das Thema kann aber auch verwirren!!!!;-);-)
Zitatso und jetzt habe ich Alles gesagt und jetzt isses genug.
ZitatHab ich Schwachsinn gesabbelt oder kann man das nachvollziehen?
Ich steige bald selber nicht mehr durch
Hallo Achim,
Ich denke einfach mal dass das Thema für solche Possen einfach zu ernst ist.;-(
@ Schmendrick,
ZitatHallo Achim,
Ich denke einfach mal dass das Thema für solche Possen einfach zu ernst ist.
Ich denke schon, das diese Thema sehr ernst ist, mir fällt es nur immer schwerer diese Thema wirklich ernst zu nehmen.
Und diese Posse war durchaus auch ernst gemeint um an eine verbindliche Antwort zu kommen.
Auch diese ursächliche mißverständnis ist sehr ernst zu nehmen, immerhin führt es dazu, das Drachen an einer Angel geführt werden müssen anstatt zu fliegen.
Da ich von keiner Behörde etwas bindendes schriftlich bekommen konnte um es zu veröffentlichen, wollte ich nur eine Möglichkeit aufzeigen um an die Antwort zu kommen.
falls jemand denkt ich wolte mich auf Kosten Anderer belustige, habe ich mich nicht richtig ausgedrückt und es tut mir leid.
Es ging mir nur darum diesen Mißstand endlich
auszuräumen. Denn es gibt für Flugverbote keine Grundlage, nach den Antworten die wir bekamen.
Das immer noch Nachtflugverbote durchgesetzt werden find ich umso dramatischer und es ärgert mich.
Die vorgeschlagene Vorgehensweise ist überzogen und eine Posse.
Das gebe ich zu,aber eine ernstzunehmende Vorgehensweise eine absurde Situation auch absurd darzustellen.
Etwas Anderes gibt mir aber noch zu denken.
Ich weiß was ich miteilen und vermitteln will,aber in letzter Zeit geschieht es vermehrt, das ich mißverstanden werde und/ oder ich meine Anliegen nicht klar vermitteln kann. Das finde ich ernst und ich werde mich damit auseinandersetzen.
Denn damit hast du Recht: viele Themen sind für solche Possen zu ernst.
- Editiert von Achim X am 23.09.2003, 22:48 -
Hallo,
da ich keine Baumusterabnahme beantragen konnte und laut LBA meine Drachen somit bis einhundert Meter zulassungsfrei sind, habe ich folgenden Auszug aus der VO als anlage bekommen .
Auf diese soll ich mich berufen wenn es mit irgendeiner Behörde schwierigkeiten geben sollte.
Luftverkehrsordnung
( LuftVO )
§ 4a
Luftsportgerät und unbemanntes Luftfahrtgerät
Auf den Betrieb von Luftsportgerät und unbemanntem Luftfahrtgerät finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung,soweit sich nicht aus den Besonderheiten dieser Luftfahrtgeräte, insbesondere der Freistellung von der Verkehrszulassung und dem Flugplatzzwang, der besonderen Betriebform oder der fehlenden Besatzung die Unanwendbarkeit einzelner Vorschriften ergibt.
Also unsere Drachen sind sowohl von der Verkehrszulassung als auch vom Flugplatzzwang befreit. ......Naja über fehlende besatzung könnte man bei dem ein oder anderen Schirmdrachen lenker durchaus noch diskutieren.:-O
@Schmendrik,
meinst du eigentlich ich mache das nur zu meiner eigenen belustigung?
Ich investiere ne menge zeit, manpower und nicht zuletzt auch geld in dieser angelegenheit.
Ich denke das ich mit meiner vorgehensweise mehr erreicht habe als die meisten anderen, die zwar weinen aber sich irgendwie ihrem schicksal ergeben.
Ich kann nich akzeptieren das wir keine nachtflüge mehr auf drachenfesten machen ...... egal wo sie stattfinden und wer sie organisiert.
Gruß Frank
Ach ja...... wo sind denn die damen und herren vom dcd????
Nach mehreren zig seiten Gesetzestext: LuftVO, LuftVG, LuftVZO, LuftBO und der Dazu gehörigen Aktualisierungen, Vielen Stunden vor dem Rechner, Recherche über Suchmaschinen und Mailverkehr mit Behörden, langen Minuten in Warteschleifen der Behörden, kann ich für mich sagen, das ich das Thema sehr ernst genommen habe.
Wenn dann Frank, auf seine unnachahmliche direkte Art, einfach mal die Verordnungen beim Wort nimmt und mit dieser "Posse"(Wie ich es nannte) ,
mehr erreicht und klärende Antworten bekommt, ist das auch sehr ernst zu nehmen.
Denn es stellt die Situation als das dar was es ist.....................!
Hallo Frank und Achim,
sorry ich kann zwar momentan nichts zum eigentlichen Thema beitragen, möchte aber doch mal kurz anmerken, daß ich wirklich begeistert bin, über euer Engagement.
Aber nochmal kurz dazu:
ZitatAch ja...... wo sind denn die damen und herren vom dcd????
Diese Frage wurde ja bereits in der Newsgroup de.rec.drachen gestellt. Jürgen Ebbinghaus (1. Vorsitzender des DCD) hat darauf wie folgt reagiert:
ZitatAlles anzeigenWenn uns keine Problem mit der Organisation von Veranstaltungen
bekannt sind, können wir schlicht und einfach nicht reagieren.
Ich kann aus den mir zugänglichen Texten im Moment kein
Nachtflugverbot ableiten. Also auch nicht davor warnen.
Das jeder Sachbearbeiter anders reagiert weist du eh selber.
Wir versuchen Klarheit in die ganze Geschichte zu bringen, aber
von jetzt auf gleich geht da nichts.
Ich verstehe das so, das der DCD bereits an einer grundsätzlichen Klärung arbeitet aber dazu noch Zeit benötigt. Falls allerding ein Veranstalter eines Drachenfestes ein konkretest Problem mit den Behörden hat, möge er den DCD darüber informieren.
Vielleicht weiß der DCD ja noch gar nichts von diesem Thread hier, weil die in diesem Forum nicht mitmachen. Hat einer von Euch den DCD mal angeschrieben?
Bis dann
Oliver
Hallo Snikkers und AchimX:
Ich wollte keinesfalls die geleistete Arbeit in Abrede stellen, im Gegenteil!!!
Nur drohte m.E. die ganze Sache in einen spekulativen Bereich abzustürzen, der letzlich vielleicht mehr Verwirrung denn Klarheit schaffte.
Ich hatte einfach die Befürchtung, dass ein wirklich gutes Ziel durch Übertreibung (auch in der Wortwahl) zunichte gemacht wird.
Und wenn ich Achim jetzt richtig verstanden habe, hat er es genau so auch aufgefasst.
Das Gesetz lässt einen für uns nachteiligen Auslegungsspielraum nunmal zu.
ZitatHat einer von Euch den DCD mal angeschrieben?
Nein, nur zitiert.Die Ereignisse habne das dann überflüssig gemacht.
ZitatBundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW)
Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig, Tel. 0531-2355-0, Fax 0531-2355-710
DAS ist die zuständige Behörde. Und dort bekommt man alle Antworten,wenn man fragt.
Frank hat genau das getan. Und die Antwort ist klar. Und keine Bezirksregierung kann sich über Bundesrecht(demnächst EU-Recht) hinwegsetzen. Das die Bezirksregierungen das aus Unwissenheit doch machen, zeigen die Nachtflugverbote. Aber, das können die Betroffenen für ihren Bereich doch selbst klären. Zumal die "Gefahr" jetzt bekannt ist und vorgesorgt werden kann.
Achim, Oliver
Jürgen Ebbinghaus vom DCD ist informiert, auch über den Thread hier, ich hatte ihm vor einigen Tagen auf einen Beitrag in der Nwsgroup eine Mail geschickt. Die Antwort, die hier zietiert wurde, habe ich auch von ihm per Mail erhalten.
Man muss jetzt einmal abwarten, ob es bis Malmsheim Änderungen in der Einstellung der Bezirksregierung Stuttgart gibt. Jürgen hatte, laut letzter Mail von ihm, noch keinen gesprächsbereiten Partner dort finden können.
Und offensichtlich ist die Bezirksregierung Stuttgart die einzige mit der etwas eigenartigen Auslegung.
ZitatUnd offensichtlich ist die Bezirksregierung Stuttgart die einzige mit der etwas eigenartigen Auslegung.
Na, hoffentlich besinnen die sich bald eines Besseren.
(Denn, falls sich jemand an das LBA wendet und erzählt was die in Stuttgart so treiben, müßte sich das LBA doch darum kümmern. oder?;-) )
Also..........
Nachdem ich nun mehrere Fachanwälte zum Thema Luftrecht befragt habe und immer dieselbe antwort bekommen habe, denke ich einfach das Veranstalter von Drachenfesten sich einen Rechtsanwalt bersorgen sollten. Diese antwort bekam ich aus dem Forum Luftrecht von dem betreuenden Fachanwalt:
sehr geehrter herr .........
ich bin mit ihnen der meinung, dass die luftvo nicht anwendbar ist. hier
dürfte es sich aber unbedingt empfehlen, einen fachanwalt für
verwaltungsrecht, der aus ihrer region kommt, zu beauftragen, da hier auch
landesrechtliche aspekte in betracht kommen.
freundliche gruesse und viel erfolgt
norbert l........
So sehen alle meine atworten auf die frage ob die LuftVO überhaupt anwendbar ist aus.
Ich kann nur allen die Probleme bei ihrem Drachenfest bekommen empfehlen sich im vorfeld um Rechtsbeistand zu bemühen und den zuständigen behörden das Handwerk zu legen.
Ich hoffe das diese antwort wenigstens etwas licht ins dunkel bringt.
Gruß Frank
Hallo,
ich werde im moment mit Mail geradezu bombadiert. Ich möchte euch die antworten nich vorendhalten. Oder habt ihr das interesse schon verloren??
Also hier die antworten auf meine fragen die ich im forum luftrecht gestellt habe:
Hallo Frank,
Zitat:
\\\"exakt so steht das in der LuftVO.
Diese aber gilt nur für zulassungspflichtige Drachen ( steht in der selben VO\\\"
Interessant! Wo steht denn das genau in der LuftVO? Zulassungspflichtige Drachen oder genauer gesagt, Hängegleiter, sind Luftsportgeräte und deren Zulassung regelt die LuftVZO, nicht die LuftVO!
Alle anderen UNBEMANNTEN Geräte wie Luftballone, Flugmodelle oder auch Lenkdrachen sind im §1 LuftVZO \\\"Zulassungspflicht und Umfang\\\" sind nicht zulassungspflichtig.
Nach Rücksprache mit meinem Luftamt erhielt ich die Auskunft, daß der §16 LuftVO die alleinige Regelung für Lenkdrachen etc. darstellt, so wie ich es oben geschrieben habe.
Zulassungspflichtige Drachen sind Drachen, an denen salopp gesagt ein Mensch unten dranhängt. Also die klassischen Drachenflieger (Hängegleiter).
Was also den Bereich der kleinen Lenkdrachen betrifft, so ist der §16 eindeutig.
Es spielt auch keine Rolle ob Tag oder Nacht, solange die dort beschriebenen Vorgaben eingehalten werden.
Alles andere dürfte sich auf das Luftsportgerät \\\"Drachen\\\" (=Hänggleiter) beziehen, daß von einem Piloten oder genauer gesagt Luftsportgeräteführer betrieben wird.
Im übrigen sind die zulassungspflichtigen Luftfahrzeuge und ihre Kennzeichnung in der Anlage 1 (zu §14 Abs. 1 und §19 Abs. 1 LuftVZO)
genau beschrieben, sogar mit Bildmustern.
Und dort findet man nur Hängegleiter etc. aber KEINE Lenkdrachen am Seil.
Es gibt nur eine Ausnahme:
Unter \\\"IV. Gemeinsame Vorschriften\\\" Abs. 3 steht, daß UNBEMANNTE Ballon, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von mehr als 5kg und mehr ..., müssen an sichtbarer Stelle den Namen des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen!
Zitat:
\\\"Halteseil längen von mehr als 100 meter sind in diesem bereich des Drachensports sowie allgemein unzulässig weil diese Drachen eben keine zulassung haben.\\\"
Falsch! Der §16 LuftVO sagt klar, daß bei Längen über 100m die Aufstiegserlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörte erforderlich ist. Mehr nicht!
Das hat mit einer Zulassung nichts zu tun!
Zitat:
\\\"In der VO steht auch das das Aufsteigen von Drachen vor sonnenaufgang und nach sonnenuntergang grundsätzlich verboten ist und genau diesen satz nehmen örtliche behörden zum anlass feste zu sprengen.\\\"
Interessant! Wo steht denn das??? Im §16 LuftVO, der dafür zuständig ist, steht es jedenfalls nicht! Sonst wäre der Hinweis auf die entsprechende Nachtkennzeichnung ja völlig überflüssig, wenn es sowieso generell nicht erlaubt wäre!
Übrigens, die Beschränkung der Ausübung der lizenzpflichtigen Tätigkeit für Luftsportgeräteführer, also Drachenflieger (=Gleitsegel, Hängegleiter), ist auf den Tag beschränkt also NICHT nachts!!!
Nachdem aber der normale Lenkdrachen keine Lizenzpflichtige Tätigekit erfodert, gibt es auch keine nächtliche Beschränkung!
Das dies offenbar auch Deine Luftfahrtbehörde so problemlos sieht, zeigt ja auch, daß die anderen NICHT luftfahrtsachverständigen Behörden mal die Vorschriften besser lesen sollten...
Zitat ende........................................................................................................................
Ich steige langsam selber nicht mehr durch die vielen hinweise.
Aber die meinungen der leute die sich mit luftrecht befassen sind alle gleich!!!!
Nach deren meinung ist das nachtfliegen durch behörden nicht zu verbieten.
Die betroffenen regierungsbezirke sollten sich schnellstens bemühen und den verantwortlichen behörden auf die füsse treten.
Sollte ich neue antworten bekommen werde ich sie euch hier posten.
Gruß Frank
Ich bin gerade wieder auf das Thema gestossen. was hat sich eigentlich daraus entwickelt? Immerhin ist ja schon etwas Zeit ins Land gegangen.
Ich fliege trotzdem manchmal nachts.