aus d.r.d: Nachtflugverbot :-(

  • Michael
    Oder es läßt jemand mit einer Rechtschutzversicherung es drauf ankommen und sich verklagen läßt, so das es ein entsprechendes Präzendens-Urteil gibt ...


    Er riskiert eine Geldstrafe ... wie hoch? Und wie hoch ist das Risiko, daß er überhaupt verurteilt wird?
    Das kann einem wahrscheinlich nur ein Anwalt für Luftrecht sagen ...


    (Natürlich verläßt man vorher das Veranstalltungsgelände, so daß es keinen Veranstallter trifft, aber man schön in Sichtweite der Kontrolletis ist ... ;) )



    Viele Grüße, Jens
    (Ja,ja, ich habe geschrieben "jemand", aber ich kann es mir momentan wirklich nicht leisten)

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    "I started out with nothing and I still got most of it left ..."
    Seasick Steve

  • So ...... 45 min Telefon und alles ist klar.
    Es liegt tatsächlich in den Händen der Bezirksregierung. Aber nur wenn es über 100meter leinen länge geht.
    Unter 100meter kann man machen was man will. Orginalton des Verwaltungsangestellten bei der Bezirksregierung Braunschweig.
    Als einzige absicherung muss die DFS (Flugsicherung bescheid wissen)
    Die entscheiden ggf. ob sie eine Navigationswarnung herrausgeben, oder wenn es zu dicht an Flughafen stattfindet das Fliegen ( mit Drachen) sogar ganz untersagen. Aber das ist ja immer so auch bei Tage darf innerhalb der Bauschutz Zone und 3 km von Flughäfen generell nicht geflogen werden.
    Weiter sieht es so aus das Drachen unter 100 meter generell zulassungsfrei sind egal ob Tag oder Nacht und sich so der LuftVO entziehen.
    Laut Bezirksregierung gibt es garkeine Rechtsgrundlage das Fliegen mit Drachen zu verbieten oder unter strafe zu stellen!!!!!
    Also zumindest für den Regierungsbezirk Hannover/Braunschweig ist das Thema vom Tisch.
    Wir dürfen Fliegen !!!!!


    Gruß Frank

  • @all
    ach ja, Nachtrag ...
    Wenn im Gesetz zwischen Ballon und Fesselballon unterschieden wird, haben wir logischerweise (aber auch im Sinne des Gesetzes und der Gerichte?) Fesseldrachen, denn Drachen sind dann Freiflieger ...



    Viele Grüße, Jens

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    Seasick Steve

  • Jens,


    für Unterschüpf aren 50.000 Euro Geldstrafe bei Mißachtung des Nachtflugverbotes definiert.


    Frank,


    schön für euch da oben :)


    Andere sehen das halt anders.

  • Hallo Mikeno,


    genau darum geht es. Alle reiten auf der Verordnung herum und keiner weiß bescheid. Es wird nur nicht konsequent gelesen und die "Regierungsvertreter " machen lieber einen Riesen Bohei anstatt sich einzugestehen, das sie keine Ahnung haben und sich professionelle Hilfe zu holen.


    Zitat

    Grundsätze des Bundes und der Länder zur Erteilung von Erlaubnissen zum Auflassen von Fesselballonen gemäß § 16 Abs. 2 und 3 LuftVO"


    .... Zur Erteilung von Erlaubnissen......


    Alles was keine Erlaubnis braucht, ist davon gar nicht betroffen. Und das ist keine Auslegung.




    Denn:

    Zitat

    Aber diese NfL beziehen sich ja auf § 16 Abs. 2 und 3 LuftVO. Im Absatz 3 steht (wie oben schon zitiert):


    (3) Das Halteseil von Fesselballonen sowie Drachen, deren Aufstieg einer Erlaubnis bedarf,........



    Das steht nicht in dem Erlaß sondern in der LuftVO!!!!


    .... sowie Drachen, deren Aufstieg einer Erlaubnis...usw...


    Ich habe noch keine Erlaubnis geholt für meinen Rokakku. Ihrgendjemand schon?
    Denn, wir fliegen alle die Klasse, die keine Erlaubnis zum Aufstieg braucht.!!!
    ( bis auf einige Wenige)


    Und wieder die Frage nach der Einstufung , wo ist die Grenze? Wenn jemand die Verordnung in die Finger bekommt, dann kann man Alles ganz sauber darlegen.
    Und zwar mit Paragraphen und Absätzen.
    da gibt es dann auch nix mehr auszulegen.

    Gruß
    Achim


    Wirkliche Intelligenz beginnt dort, wo man erkennt, dass es mit dem eigenen Unterscheidungsvermögen nicht so weit her ist......

  • Michael


    Auf dem Drachnfest ja ... aber wenn ich nur in Sichtweite des Drachnfestes bin, nicht mehr auf dessen Gelände ... dann bin ich mir ziemlich sicher, gilt das nicht mehr, insbesondere wenn ich nicht irgendwo vorher als Teilnehmer des Drachnefestes eingtragen wurde (oder dort übernachte, etc.).


    Und die 50 tsd. wurde garantiert dem Veranstallter angedroht, nicht den Piloten, oder?



    Viele Grüße, Jens

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    "I started out with nothing and I still got most of it left ..."
    Seasick Steve

  • Jens , klar dem Veranstalter. Der würde sich aber bei entsprechend erwischtem Piloten versuchen, schadlos zu halten oder?


    Es ist eine saudumme Geschichte generell und ich denke wirklich, der Dachverband der Drachenflieger sollte für eine einheitliche Klärung in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Behörden sorgen.

  • man hier wird gepostet.
    so schnell, das einiges aus dem Zusammenhang gerissen wird.


    Hallo Frank,


    schöne Sache. und so hatte ich mir das schon fast gedacht.


    Zitat

    Weiter sieht es so aus das Drachen unter 100 meter generell zulassungsfrei sind egal ob Tag oder Nacht und sich so der LuftVO entziehen.


    Und noch schöner der hier:

    Zitat

    Laut Bezirksregierung gibt es garkeine Rechtsgrundlage das Fliegen mit Drachen zu verbieten oder unter strafe zu stellen!!!!!
    Also zumindest für den Regierungsbezirk Hannover/Braunschweig ist das Thema vom Tisch.
    Wir dürfen Fliegen !!!!!



    Hau rein is schönes Wetter.


    Am Wochenende ist sowieso ein kleines beleuchtetes Fliegen angesagt am Kronsberg.
    Wenn ich Zeit habe komme ich auch

    Gruß
    Achim


    Wirkliche Intelligenz beginnt dort, wo man erkennt, dass es mit dem eigenen Unterscheidungsvermögen nicht so weit her ist......

  • @Stephan,
    es gibt unter 100 metern nix zu genehmigen und daher bekommst du auch nichts schriftliches.
    Als einzelperson kannst du sowieso machen was du willst. (bis100meter)
    und wenn ich ein Drachenfest veranstalten möchte habe ich eine zusage von der Bezirksregierung das nach absprache mit der Flugsicherung diese genehmigung sofort erteilt wird.( die Flugsicherung gibt wie gesagt eine Navigationsmeldung an die Rettungsflieger raus damit sich eben nich der 20 meter oktopus um den Hubschrauben faltet und alle anderen müssen sowieso höher fliegen, also gibt es auch da kein problem)
    Wobei nur das Drachenfest zu genehmigen ist ....nicht der Nachtflug als solches weil es auch da nix zu genehmigen gibt.
    Ich habe die namen der Ansprechpartner.
    Das sollte genügen weil ja diese Leute wenn sie wollen auch die Kontrollen durchführen.
    Die Aussage war eindeutig ......... es gibt nichts zu genehmigen...................!!!!!!!!!
    Wenn du ganz sicher gehen willst rufst du vorher die Flugsicherung an und meldest deinen Drachenaufstieg an........das lachen des verantwortlichen bei der DFS werde ich dann bis hier hören können.
    Wenn du dich an die allgemein regeln (nicht in der nähe Flughafen und 100meter) hältst kann dir niemand etwas.


    Gruß Frank

  • Zitat


    Es ist eine saudumme Geschichte generell und ich denke wirklich, der Dachverband der Drachenflieger sollte für eine einheitliche Klärung in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Behörden sorgen.



    Vielleicht ne dumme Frage, aber gibt es tatsächlich einen Dachverband der Drachenflieger? Wenn ja, sind da auch die "Drachensteiger", also unsere Drachen, eingeschlossen? Wo ist dieser Verband? Gibt es einen Ansprechpartner?


    Wenn es so einen Verband gibt, dann sollte der doch auch Auskunft über die Regelungen geben können!


    Viele Grüße
    Sabine

    Live is what you make of it! :)

  • @ Mikeno


    Zitat

    Was jeder Einzelne auf seiner angestammten Drachenwiese ausserhalb einer öffentlichen Veranstaltung macht ist sein persönliches Problem


    Widerspruch.....


    Es ist ein Problem aller, wenn Einzelne sich nicht an die Regeln halten, egal welcher Art, und damit anderen den Spaß vermiesen oder wenigstens drastisch erschweren....


    Ich denke, das was die Ruhrwiesenkiter mit der Müllaktion gemacht haben ist mal das genaue Gegenteil und kann daher nicht oft genug lobend erwähnt werden.
    Nur hunderte solcher Aktionen zählen nicht mehr, wenn irgenwo ein Trottel mal wieder meint sich über alles hinwegsetzten zu können...

    >>Erwarte bitte nicht, dass sich jemand mehr Zeit für eine Antwort nimmt als Du für die Frage!<<


    Life is not measured by the number of breaths we take, but by the moments that take our breath away.

  • Mit persönlicnem Problem habe ich (zugegeben nicht schriftlich) gemeint, dass jeder selbst für sein Tun und Handeln verantwortlich ist und ggf. die Konsequenzen tragen muss.


    Bei mehreren 10.000 Drachenpiloten im Land gehe ich mal davon aus, dass maximal 1% über diese Verordnung informiert sind, wahrscheinlich sogar noch weniger.
    Auf der anderen Seite können ja auch nur diese bewu0t gegen diese Verordnung verstossen. Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Und wie schon mehrfach gesagt, bei einbrechender Dämmerung und Dunkelheit sieht man eh nix mehr.

  • Hallo Leute,


    Um dieser Diskussion die Schärfe zu nehmen:


    Startet doch mal eine Anfrage beim Luftfahrtbundesamt wegen der Zulassung eines eurer Drachen und beruft euch auf die LuftVO bzw den Erlaß.
    Die Antwort wird sehr überraschend ausfallen.
    Das ist bei uns schon geschehen!!!


    DAS MEINE ICH ERNST.!!


    Das Luftfahrtbundesamt ist die übergeordnete Behörde die Verantwortlich ist.
    Die Bezirksregierungen sind für die Einhaltung der Verordnungen verantwortlich.
    Die Fehlerquote könnt ihr euch selbst ausmalen.

    Gruß
    Achim


    Wirkliche Intelligenz beginnt dort, wo man erkennt, dass es mit dem eigenen Unterscheidungsvermögen nicht so weit her ist......

  • Sabine


    schau doch mal hier nach!


    Auszug aus "Eräuterung der Vereins"


    An oberster Stelle steht die Förderung des Lenkdrachensportes, was ja auch der Vereinsname deutlich macht. Das soll vor allem heißen, dass man Ansprechpartner sein möchte für alles, was mit Lenkdrachen zu tun hat.


    Evtl. können ja Thomas oder Ilona was zu dem Thema sagen?!

    Grüße von der Mosel ... Kl.-Peter


    Laute Menschen hört man,leisen Menschen hört man zu.

  • HAAAALLLOOOOO???????,



    jetzt lasst doch mal die Kirche im Dorf!
    Was hat der Deutsche Hängegleiterverband
    und STACK mit der vermeintlichen Zulassung von Einleinern zu tun?????



    Es tut mir schrecklich leid für die Drachenfeste, bei denen sich der Amtsschimmel vergaloppiert hat aber die verantwortliche Behörde ist und bleibt das Luftfahrtbundesamt. Wendet euch an die, wenn sich im Vorfeld Probleme abzeichnen.


    Und 2.Seht hier nach: d.r.d.


    Zitat

    ......Wenn sich da nichts geändert hat, ist doch wohl Nachtflug erlaubt?
    Für nicht genehmigungspflichtige Drachen unter 5 kg und unter 100 m
    Flughöhe doch wohl sowieso?


    oder fragt direkt nach beim DCD ( Drachen-Club-Deutschland e.V.)


    Fragt nach bei Jürgen Ebbinghaus, der hat auch in de.rec.drachen gepostet.
    (siehe Oben)


    Und der muß es wissen als Präsi vom DCD.
    Falls immer noch jemand unsicher sein sollte probiert meinen Vorschlag:

    Zitat

    Startet doch mal eine Anfrage beim Luftfahrtbundesamt wegen der Zulassung eines eurer Drachen und beruft euch auf die LuftVO bzw den Erlaß.
    Die Antwort wird sehr überraschend ausfallen.
    Das ist bei uns schon geschehen!!!
    DAS MEINE ICH ERNST.!!


    Denn nicht genehmigungspflichtige Drachen unter 5Kg und unter 100m fallen nicht unter die LuftVo und diesen Erlass


    so und jetzt habe ich Alles gesagt und jetzt isses genug.

    Gruß
    Achim


    Wirkliche Intelligenz beginnt dort, wo man erkennt, dass es mit dem eigenen Unterscheidungsvermögen nicht so weit her ist......

  • Hallo,


    ... gestern in Gerstetten. Auch hier "nur" ein Nachtangeln. Die Aktiven haben aber fast mehr Drachen rausgeholt als üblich und sind gelaufen wie die Weltmeister. Robby hat eine geniale Moderation dazu hingelegt, sodass der anfängliche Frust in wirklichen Spaß übergegangen ist.


    Meine Erkenntnisse daraus:
    - Argumente scheinen sich nicht bis Stuttgart herumzusprechen.
    - Auf dem Feld gibt es keine Möglichkeit zur ernsthaften Diskussion oder gar, etwas ändern zu wollen.
    - Die Angelvariante scheint erlaubt zu sein.
    - Trotz der gelungenen Nachtshow kann dieser Zustand eigentlich keine Lösung sein. Ich hoffe hier doch stark auf den DCD.
    - Editiert von tekaro am 21.09.2003, 09:50 -

  • Hallo liebe Miflieger und Mitfliegerinnen,;-)


    Ich erzähle euch jetzt mal die ganze Geschichte:
    Einer unserer "Neuen" hat das Alles mal wörtlich genommen, und das Pferd von der richtigen Seite aufgezäumt ( Hut ab):


    Da sich ihrgendwann herauslesen lies, das sich der Erlass auf genehmigungspflichtige Drachen bezieht, hat der gute Frank einfach mal beim Bürgertelefon der Bezirksregierung angerufen und wollte seinen Drachen
    prüfen lassen, damit er auch eine Zulassungsnummer bekommt.:-O;-)
    Ohne diese Nummer kann man gar keine Genehmigung zum Start bekommen.;-)


    Der weitere Verlauf des Gesprächs muß sehr abendteuerlich gewesen sein. Nach mehrmaligem weiterverbinden mußte Frank seine Telefonnummer angeben und er wurde zurückgerufen (ob sich da schon die Ersten verarscht gefühlt haben??:-O )


    Frank wurde zurückgerufen und wurde (O-Ton!) ausgelacht!!!
    Im weiteren Gespräch wurde ihm dann mitgeteilt, das sich dieser Erlaß bzw. die LuftVO §16 (usw.) tatsächlich auf genehmigungspflichtige Fluggeräte bezieht.
    Unter 100m braucht sich da niemand Gedanken machen, außer er möcht Personen transportieren.


    Deswegen, probiert das doch mal selber bei eurer Bezirksregierung !!! Damit ihr eine verbindliche Antwort bekommt. **ggggh**


    @ Andy,


    erstmal siehe oben.
    dann:

    Zitat

    Argumente scheinen sich nicht bis Stuttgart herumzusprechen.
    - Auf dem Feld gibt es keine Möglichkeit zur ernsthaften Diskussion oder gar, etwas ändern zu wollen.
    - Die Angelvariante scheint erlaubt zu sein.

    ;-):-O


    Immer noch
    : siehe oben. Einer muß einfach mal den Anfang machen. Da es nichts zu verbieten gibt!!!! muß das Angeln erlaubt sein.


    Mal ein ganz bescheuerter Vergleich:
    Du wirst auf der Autobahn mit dem PKW angehalten, und dir wird mitgeteilt, das du schneller als 80km/h gefahren bist und du hast die Lenkzeit überschritten.


    Welche Reaktion ist denn möglich?? Ja, Herr Wachtmeister?
    oder eher, Sie liegen falsch, das ist gar kein LKW.


    Und jetzt nochmal der Zusammenhang:
    Am Anfang war der Erlaß, herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr.
    Der Erlaß regelt nur eine Vereinfachung in der LuftVO, für die das Luftfahrtbundesamt verantwortlich ist.


    Für die Umsetzung und die Einhaltung werden die Bezirksregierungen "herangezogen".


    Und dort liest ein Mensch.

    Zitat

    .........und Schirmdrachen dürfen nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang fliegen...........


    das reicht dann. Der Zusammenhang ist dann egal geworden und wenn es der Kanzler selbst wäre, völlig Wurst. :)


    Und noch einer: Falls bei uns einer auf so eine beknackte idee kommt, will ich diesen Strafbefehl über die 50.000,-Euronen haben. Denn dann, kann man endlich Nägel mit Köpfen machen und dem verantwortlichen Beamten das Ding "um die Ohren hauen". Rein juristisch, natürlich. Dann gibt es ein Gericht, das sich mit diesem Fall befassen muß und ein rechtsgültiges Urteil spricht.


    Nur keine Panik. Vorher informieren. siehe oben


    Jetzt ist es aber wirklich gut damit. Falls nochmal ein Drachenfest deswegen in die Wicken geht, schade aber dann haben sich einige Leute weiter verunsichern lassen. So wie wir Alle am Anfang dieses Threads.
    - Editiert von Achim X am 22.09.2003, 09:58 -

    Gruß
    Achim


    Wirkliche Intelligenz beginnt dort, wo man erkennt, dass es mit dem eigenen Unterscheidungsvermögen nicht so weit her ist......