aus d.r.d: Nachtflugverbot :-(

  • Cee... kann mich dem nicht anschließen...
    Alter Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    Ich möchte nicht daran beteiligt sein, wenn ich mit meinem persönlichen Egoismus ganze Drachenfeste schädige, bzw. da fast unmögliche Auflagen gemacht werden die dann vielen Fliegern und Zuschauern den Spaß verderben......

    >>Erwarte bitte nicht, dass sich jemand mehr Zeit für eine Antwort nimmt als Du für die Frage!<<


    Life is not measured by the number of breaths we take, but by the moments that take our breath away.

  • ......sieht denn jemand von uns drachenfliegern eine gefahr in irgendeiner form...für wen auch immer im nachtfliegen??
    ich meine wenn mann humane schnurlängen verwendet und so,
    da hat wohl unser beamtentum wieder mal volles rohr zugeschlagen.
    :):):)


    gruß: michael


    ps: wir könnten ja als protest ein paar aldidrachen verbrennen....vor dem bundeskanzleramt,,:-O:-O:-O .8 bitte nicht sooo ernst nehmen diesen vorschlag, ich weiß schon das das thema ernst ist )

  • Zitat

    ......sieht denn jemand von uns drachenfliegern eine gefahr in irgendeiner form...für wen auch immer im nachtfliegen??
    ich meine wenn mann humane schnurlängen verwendet und so,
    da hat wohl unser beamtentum wieder mal volles rohr zugeschlagen.


    nein Johnboy sehe ich (auch) nicht. die allgemein zulässige schnurlänge ist glaube ich 100 meter und die überschreitet ja keiner , oder? Bei Lenkdrachen kann ich es mir jedenfalls nciht vorstellen...
    Aber nichtsdestotrotz finde ich die vorgetragene Einstellung von Cee nicht OK.


    Nach dem Motto: Interessiert mich nicht...
    Ist m.E. zu kurzfristig gedacht.


    Ich habe unter anderem das Problem das hier in der Nähe ein Awacs Landeplatz ist, ich nen Freund habe der Operator in einem Polizei-Hubschrauber ist und auch nachts ziemlich tief fliegt um Wärmebilder zu machen um Vermisste zu finden...
    Daneben gibt es eine Straftat die da lautet "Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr"....



    Das reicht für mich, um zumindes mal nachzudenken....

    >>Erwarte bitte nicht, dass sich jemand mehr Zeit für eine Antwort nimmt als Du für die Frage!<<


    Life is not measured by the number of breaths we take, but by the moments that take our breath away.

  • Zitat

    ps: wir könnten ja als protest ein paar aldidrachen verbrennen....vor dem bundeskanzleramt,, .8 bitte nicht sooo ernst nehmen diesen vorschlag, ich weiß schon das das thema ernst ist )


    na ja, auf einem drachenfest abends, wenn die nachtshow verboten wurde.
    vorher in geeigneter weise der presse bescheid sagen nicht vergessen! :-O
    da haben wir sogar eine gute chance das lokalfernsehen zu kriegen!


    ich denke, 20 stk sollten für diese art nachtshow ausreichen.


    why not?

  • Zitat

    wir könnten ja als protest ein paar aldidrachen verbrennen



    lol:-O


    Zitat

    sieht denn jemand von uns drachenfliegern eine gefahr in irgendeiner form


    Das sehe ich auch so!
    Ok, in der nähe von Autobahnen bei einer Flaute, ist das schon so eine Sache, aber das kann ja nicht nur nach Sonnenuntergang passieren.

    Ich hoffe wirklich, dass das Highlight eines jeden Drachenfestes nicht wegen irgendwelcher Bürokraten verboten worden ist bzw wird.


    [hr]
    Edit: Quoting repariert...
    - Editiert von Milindur am 17.09.2003, 21:46 -

  • hmm, so wars auch nicht gemeint... klar schützt MEINE unwissenheit nicht vor Strafe...
    Aber die Unwissenheit derer, die die Einhaltung überwachen ist meist viel Effektiver beim Schutz vor Strafe als man glaubt...
    Und wenn nur ein Drachenfest bisher diesbezüglich Vorschriften bekommen hat ist davon auszugehen, das die restlichen behörden a) nix vom erlass wissen (und das sollte dann IMO so bleiben) oder b) den Erlass anders interpretieren (und auch das sollte IMO so bleiben)...
    Und die Sicherheitsorgane des Alltags sind keine behörden sondern Polizei, BGS etc... bis die einen solchen Erlass umsetzen dauert noch länger, vor allem weil die in der Regel relativ wenig interesse für Drachenflieger aufbringen, solange deren Autos nicht auf der Wiese parken oder der Hubschrauber in 300m Höhe von einer 20m Krake umarmt wird. (bewusst übertrieben, keine sau lässt sone Krake so hoch, aber ihr wisst was ich meine)


    Ganz Ähnliches Beispiel:
    Als die neuen Führerscheine z.B. herauskamen wurden gleichzeitig codes eingeführt für bemerkungen wie "nur mit Brille/Kontaktlinsen gültig"... bei meiner ersten Verkehrskontrolle waren die grün weisse so damit beschäftigt den Führerschein anzusehen (war der erste neue den sie sahen) dass sie nix anderes bemängelt hatten, bei der zweiten Kontrolle wussten sie mit dem Code nix anzufangen und haben ihn ignoriert... erst bei der dritten Kontrolle (und auch da mussten sie es erst per funk erfragen) kamen sie auf die idee zu prüfen ob meine sonnenbrille auch stärke hat...
    Und wieso kam es so weit? naja, Führerscheine sehen Polizisten im Dienst öfter als Drachen... und die Informationslage zu dem Thema hat sich auch schnell gebessert.... sowas ist wichtig, im gegensatz zu nächtlichen Drachenflügen in niedriger Höhe.


    BTW: ich wurde so oft kontrolliert weil ich damals noch sehr jung aussah *GG*


  • das Habe ich in der d.r.d. gefunden und das ist bis jetzt auch die Auskunft, die ich überall und inoffiziell bekomme.


    Genau lesen: .

    Zitat

    .....Drachen, deren Aufstieg einer
    Erlaubnis bedarf.....


    Wenn sich daran nichts geändert hat, ist das
    für nicht genehmigungspflichtige Drachen unter 5 kg und unter 100 m
    Flughöhe , in einem "nicht kontrollierten Luftraum" ist das völlig irrelevant.

    Gruß
    Achim


    Wirkliche Intelligenz beginnt dort, wo man erkennt, dass es mit dem eigenen Unterscheidungsvermögen nicht so weit her ist......

  • Zitat

    das Habe ich in der d.r.d. gefunden und das ist bis jetzt auch die Auskunft, die ich überall und inoffiziell bekomme.


    Genau lesen: .


    Wenn sich daran nichts geändert hat, ist das
    für nicht genehmigungspflichtige Drachen unter 5 kg und unter 100 m
    Flughöhe , in einem "nicht kontrollierten Luftraum" ist das völlig irrelevant.


    Hmmm...so steht das in den Erlassen die ich bekommen habe aber nicht drin, die die ich habe sind die Nachrichten für Luftfahrer II - 70/00 und II - 6/02


    Komischerweise gibt es in 70/00 eine Begriffsbestimmung für Fesselballone:
    In der Überschrift heißt es: "Grundsätze des Bundes und der Länder zur Erteilung von Erlaubnissen zum Auflassen von Fesselballonen gemäß § 16 ABs. 2 und 3 LuftVO


    1. Begriffsbestimmung


    "Ein Fesselballon ist ein mit Gas leichter als Luft oder mit Heißluft gefüllter Ballon, der - unabhängig von Ausmaßen und Masse der Ballonhülle - unmittelbar oder mittelbar mit dem Boden verankert ist."

    II-6/02 wird zwar die Überschrift ergänzt um "...Auflassen von Fesselballonen, zum Steigenlassen von Drachen und zum Betreiben von Schirmdrachen..." aber die Begriffsbestimmung wurde nicht geändert.


    Unter 2.1 Sicherheitsanforderungen steht dann:


    "Drachen und Schirmdrachen dürfen nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang aufsteigen."


    und unter 2.3


    "Drachen und Schirmdrachen müssen grundsätzlich in kontrastreicher Farbe ausgeführt sein (z.B. orange oder weiß nach DIN 6171)"


    Leider bekomme ich die Seiten immer noch nicht hochgeladen, vielleicht kann ich sie jemandem faxen, der sie dann auf seine Seite hochlädt?


    Viele Grüße
    Sabine

    Live is what you make of it! :)

  • Zitat

    Auflassen von Fesselballonen, zum Steigenlassen von Drachen und zum Betreiben von Schirmdrachen


    ..wenn ich das richtig deute heißt das doch, das ich einen Drachen/Schirmdrachen mit Hilfe eines Ballones steigen lasse, die beiden also physisch mit einander verbunden sind.

    Zitat

    Drachen und Schirmdrachen dürfen nur von...


    ...hier wäre die genaue amtliche Definition des Wortes Drachen interessant

    Zitat

    Drachen und Schirmdrachen müssen grundsätzlich in kontrastreicher Farbe ausgeführt sein...


    ..wen ich da an einige Drachen denke, die es gibt, die sind überhaupt nicht kontrastreich.


    Was mir gerade noch einfällt, sind diese Bestimmungen für Kinderspielzeuge. Dort ist ja auch irgendwie festgelegt, das man z.B. mit Kinderspielzeug nicht am Strassenverkehr teilnehmen darf.

  • Hallo Leute,


    Mich würde interessieren, wo die Einstufung für "..Drachen, deren Aufstieg einer Erlaubnis bedarf..... anfängt.
    Hat jemand diese Bestimmumg????


    Ich glaube genau hier ist der Knackpunkt!!

    Zitat

    Grundsätze des Bundes und der Länderzur Erteilung von Erlaubnissen zum Auflassen von Fesselballonen gemäß § 16 ABs. 2 und 3 LuftVO


    Die Ganzen aufgezählten Bestimmungen sind für Drachen die eine Zulassung, bzw eine Erlaubnis zum Aufstieg brauchen


    Wenn nicht, dann sind die Einschränkungen doch hinfällig oder

    Gruß
    Achim


    Wirkliche Intelligenz beginnt dort, wo man erkennt, dass es mit dem eigenen Unterscheidungsvermögen nicht so weit her ist......

  • Ich habe grade vom meinem bekannten folgendes zugeschickt bekommen.


    Luftverkehrs-Ordnung
    (luftVO)
    In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBI.I S 580).
    zuletzt geändert durch die Verordnung vom 14. Dezember 2001 (BGBI. I 2002 S 396)


    Auszug § 16


    §16
    Aufstiege von Ballonen,Drachen.Flugmodellen und Flugkörpern mit Eigenantrieb, Starts und Landungen von Hängegleitern und Gleitseglern, Außenlandungen mit Sprungfallschirmen


    (1)Der Aufstieg eines bemannten Freiballons außerhalb eines für den Ballonaufstieg genehmigten Flugplatzes bedarf der erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes.


    (2)Fesselballone dürfen nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes aufgelassen werden.Bei Drachen und Schirmdrachen bedarf es dieser Erlaubnis, wenn sie mit einem mehr als 100 m langen Seil gehalten werden. Das Steigenlassen von Drachen oder das Betreiben von Schirmdrachen im Bauschutzbereich von Flughäfen sowie in einer entfernung von weniger als 3 km von der Begrenzung von landeplätzen und Segelfluggeländen ist verboten. Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann Ausnahnem zulassen.


    (3)Das Halteseil von Fesselballonen sowie Drachen, deren Aufstieg einer Erlaubnis bedarf; ist in Abständen von 100 m bei Tage durch rotweiße Fähnchen, bei nacht durch rote und weiße Lichter so kenntlich zu machen, das es aus allen Richtungen von anderen Luftfahrzeugen aus erkennbar ist.


    (3a) befasst sich mit Hängegleitern und Gleitseglern. (unwichtig)


    Nach seiner auffassung ist unter 100meter leinen länge alles erlaubt.
    Bei einer genehmigten Höhenfreigabe ist der Nachtflug mit der zuständigen Luftfahrtbehörde zu regeln.


    Der Knackpunkt ist das die meisten Drachenfeste eine Höhenfreigabe auf mehr als 100 meter beantragen und somit ist der Nachtflug nur möglich wenn die Drachen entsprechend gekennzeichnet sind und der Nachtflug genehmigt wird. Dazu ist aber eine abnahme der Drachen und der Kennzeichnung durch die zuständige Behörde nötig:O


    Im übrigen steht in dieser Verordnung auch was zum Thema Alkohol ( nix einleiner fliegen und mit Faxedose daneben sitzen):-O


    Also sollte man beim beantragen eines Drachenfestes lieber auf ein paar meter höhe verzichten und dafür genehmigungsfrei ein Nachtfliegen veranstalten.


    Gruß Frank
    - Editiert von Shnikkers am 18.09.2003, 08:46 -

  • Zitat

    Der Knackpunkt ist das die meisten Drachenfeste eine Höhenfreigabe auf mehr als 100 meter beantragen und somit ist der Nachtflug nur möglich wenn die Drachen entsprechend gekennzeichnet sind und der Nachtflug genehmigt wird. Dazu ist aber eine Abnahme der Drachen und der Kennzeichnung durch die zuständige Behörde nötig


    Dann holt man sich die Höhenfreigabe halt nur für tagsüber und fürs Nachtfliegen macht man eine freiwillige Begrenzung ( Nachts in 100m Höhe sieht man doch von den Drachen nix mehr)
    Wie schon gesagt:

    Zitat

    Also sollte man beim beantragen eines Drachenfestes lieber auf ein paar meter höhe verzichten und dafür genehmigungsfrei ein Nachtfliegen verstalten.

    Gruß
    Achim


    Wirkliche Intelligenz beginnt dort, wo man erkennt, dass es mit dem eigenen Unterscheidungsvermögen nicht so weit her ist......

  • @all:


    Ich habe die Dokumente NfL 70/00 ("Grundsätze des Bundes und der Länder zur Erteilung von Erlaubnissen zum Auflassen von Fesselballonen gemäß § 16 Abs. 2 und 3 LuftVO") und NfL 6/02 ("Änderung der Bekanntmachung der Grundsätze...") als PDF online gestellt.


    Die NfL 6/02 ändert NfL 70/00 folgendermaßen. Der alte Text wird mit der Überschrift "I. Fesselballone" versehen und hinter dem alten Text wird ein neuer Abschnitt "II. Drachen und Schirmdrachen" angefügt. Leider enthält dieser Abschnitt keine Begriffsbestimmung. Irritierend ist in diesem Abschnitt die Aussage, dass Drachen nur von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang aufsteigen dürfen und grundsätzlich in konstrastreicher Farbe (z.B. orange/weiß) ausgeführt sein müssen. Diese würde ja, wenn mit "Drachen" unsere Drachen gemeint sind, bedeuten, dass so mancher seine Drachen "entsorgen müsste" (gell, Marc ;-)).


    Aber diese NfL beziehen sich ja auf § 16 Abs. 2 und 3 LuftVO. Im Absatz 3 steht (wie oben schon zitiert):


    (3) Das Halteseil von Fesselballonen sowie Drachen, deren Aufstieg einer Erlaubnis bedarf, ist in Abständen von 100 m bei Tage durch rotweiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße Lichter so kenntlich zu machen, daß es aus allen Richtungen von anderen Luftfahrzeugen aus erkennbar ist.


    Nun gibt es viel Raum für Interpretationen...

    Christian


    Man wandelt nur das, was man annimmt.
    (Carl Gustav Jung)

  • @ Christian,


    Zitat

    ....Das Halteseil von Fesselballonen sowie Drachen, deren Aufstieg einer Erlaubnis bedarf,.....



    Ich finde das sehr eindeutig.


    Womit meine Frage wieder auftaucht:


    Mich würde interessieren, wo die Einstufung für "..Drachen, deren Aufstieg einer Erlaubnis bedarf..... anfängt.
    Hat jemand diese Bestimmumg????


    Danke für die Bereitstellung !

    Gruß
    Achim


    Wirkliche Intelligenz beginnt dort, wo man erkennt, dass es mit dem eigenen Unterscheidungsvermögen nicht so weit her ist......

  • Also.....ich lach mich langsam schlapp:=(


    Ich habe mir erlaubt das Bürgertelefon des LBA Braunschweig zu bemühen mir eine genaue einstufung zu geben was zulassungspflichtige Drachen sind.


    Achim
    Die wollen mir ein fax senden was die zulassungspflicht betrifft.
    Da bin ich ja mal gespannd.


    Als erste antwort kam erstmal das sie nicht zuständigt sind!!!


    Dann aber wollte sich die Dame mal schlau machen.
    Also warten..........................!!


    Gruß Frank

  • Ich gehe langsam davon aus das hier bemannte, motorgetriebene Drachen/Schirme bzw Modelflugzeuge betroffen sind.
    Kinderspielzeuge fallen nicht unter diese Verordnung...;-)
    Allerdings die 100 m grenze galt ja eh schon immer...


    :)

    >>Erwarte bitte nicht, dass sich jemand mehr Zeit für eine Antwort nimmt als Du für die Frage!<<


    Life is not measured by the number of breaths we take, but by the moments that take our breath away.

  • Zitat

    Achim
    Die wollen mir ein fax senden was die zulassungspflicht betrifft.
    Da bin ich ja mal gespannd.


    Na ich aber auch.

    Gruß
    Achim


    Wirkliche Intelligenz beginnt dort, wo man erkennt, dass es mit dem eigenen Unterscheidungsvermögen nicht so weit her ist......

  • Sabine,
    hast du das nur auf Papier oder auch als Datei?


    Wenn du das auf Datei hast, dann mail sie mir, ich lade sie auf meine Webseite. Wenn du das ding nur auf Papier hast, dann muss ich das erst einscannen, aber dann melde dich per PM, ich geb die dann meine Fax-Nummer.

  • @Mikeno:

    Zitat

    Sabine,
    hast du das nur auf Papier oder auch als Datei?


    Wenn du das auf Datei hast, dann mail sie mir, ich lade sie auf meine Webseite. Wenn du das ding nur auf Papier hast, dann muss ich das erst einscannen, aber dann melde dich per PM, ich geb die dann meine Fax-Nummer.


    Da war ich leider schneller ;-)... Siehe mein Posting weiter oben, da biete ich die Dokumente, die Sabine bekommen hat, als PDF zum Download an...

    Christian


    Man wandelt nur das, was man annimmt.
    (Carl Gustav Jung)

  • @all


    Leutz, bevor ihr hier wie wild OT werdet, lest euch den Thread komplett durch und eventuell auch die Kommentare in der de.rec.drachen.


    Es nutzt niemandem, wenn ihr irgendwelche Vergleiche zu Führerscheinen etc. herstellt. Die Sachlage ist etwas verworren, die Bezirksregierungen in diesem unserem Lande interpretieren die Einstufung von Lenkdrachen in diese Verordnung unterschiedlich. Und jedes Drachenfest bedarf eine Genehmigung. Also können und müssen die Veranstalter geeignete Massnahmen ergreifen um sicherzustellen, dass die entsprechende individuell interpretierte Verordnung eingehalten wird. In Unterschüpf z. Bsp. wurde ab 19.30 Uhr alle paar Minuten darauf hingewiesen, dass alle Drachen um 20.09 vom Himmel geholt sein müssen. Wer das ignoriert, riskiert für den Veranstalter eine empfindliche Geldbuße und dadurch für sich selbst einen Zivilprozess. Was jeder Einzelne auf seiner angestammten Drachenwiese ausserhalb einer öffentlichen Veranstaltung macht ist sein persönliches Problem. Mal ganz abgesehen, dass man bei Dunkelheit in der Regel nix mehr sieht und aufhört zu fliegen
    Was von unserer Seite aus getan werden kann ist die einzelnen Bezirksregierungen anzuschreiben und nach ihrer Interpretation zu befragen. Das ist ein mühevoller Weg. Alternativ können ja auch die Veranstalter der vielen Drachenfeste ihre Informationen an eine Sammelstelle (FLD ??) weitergeben.
    Ich bin der Überzeugung, dass nur eine offizielle Seite (FLD z. Bsp.) darauf einwirken kann, einheitliche Interpretation in der Frage de Zuordnung von Lenkdrachen zu erzielen.
    Wir sollten also solche Bemühungen kräftig unterstützen:-)