Thomas,
danke für die Antwort.
Das belegt, dass es sehr unterschiedliche Auffassungen seitens der Behörden gibt. Und das öffnet einer gewissen behördlichen Willkür Tür und Tor.
Thomas,
danke für die Antwort.
Das belegt, dass es sehr unterschiedliche Auffassungen seitens der Behörden gibt. Und das öffnet einer gewissen behördlichen Willkür Tür und Tor.
ZitatDas belegt, dass es sehr unterschiedliche Auffassungen seitens der Behörden gibt. Und das öffnet einer gewissen behördlichen Willkür Tür und Tor.
Es liegt m.E. mehr an unterschiedlichen Zuständigkeiten. In NRW haben für solche Sachen die Regierungspräsidenten das Sagen und derer gibt es 5.
Ob also der BMV eine solche generelle Regelung als verbindliche Rechtsverordnung erlassen kann ist fraglich, da in bestimmten bereichen noch die Länderhoheit gilt....
Werde mal versuchen an den Gesetzestext einschließlich der Verwaltungsvorschriften zu kommen.
ZitatEs liegt m.E. mehr an unterschiedlichen Zuständigkeiten. In NRW haben für solche Sachen die Regierungspräsidenten das Sagen und derer gibt es 5.
Das scheint generell die zuständige Stelle zu sein.
In Unterschüpf wurde auf den Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart verwiesen. Daher mein Eindruck der unterschiedlichen Auslegung seitens der jeweiligen Sachbearbeiter.
ZitatWerde mal versuchen an den Gesetzestext einschließlich der Verwaltungsvorschriften zu kommen.
Habe schon angefragt, mir wurde gesagt ich sollte mich zusätzlich an die Bezirksregierung (in unserem Fall Weser-Ems) und an die Luftfahrtbehörde wenden. Das habe ich getan, mal gucken wer zuerst was schickt.;-)
Viele Grüße von der Nordsee
Sabine
Guten Morgen!
Gerade erhielt ich einen Anruf von einem sehr netten Mitarbeiter der Bezirksregierung Weser-Ems!
Er teilte mir mit, daß sich die NFL von 2000 nur auf Fesselballone bezieht! Die NFL von 2002 wurde zusätzlich dahingehend geändert/ergänzt, daß für Drachenfeste/Nachtflug bei einer Flughöhe über 500m die Flugsicherung und das Luftwaffenamt informiert werden muß. Die Leinen müssen dann alle 100 m erkennbar gekennzeichnet werden. In Gebieten wo mehr Flugverkehr stattfindet, müssen die Leinen alle 30 m gekennzeichnet werden, daß wäre also der einzige Punkt, der auch auf unsere Drachen zutreffen würde. Ansonsten beziehen sich die Verordnungen nur auf die Fluggeräte , die eine besondere Lizenz benötigen, bzw. bemannt sind. Er sagte mir der Vergleich mit Fesselballonen wäre Quatsch, er schickt den gesamten Erlass per Post.
Viele Grüße von der Nordsee
Sabine
Sabine,
ein weiterer Beweis dafür, dass der Erlass von den unterschiedlichen Bezirksregierungen unterschiedlich interpretiert wird.
Jetzt stellt sich die Frage, wie erhalten die Veranstalter von Drachenfesten Rechtssicherheit und mit welchen Mitteln und Methoden kann es zu einer einheitlichen Interpretation kommen.
ZitatJetzt stellt sich die Frage, wie erhalten die Veranstalter von Drachenfesten Rechtssicherheit und mit welchen Mitteln und Methoden kann es zu einer einheitlichen Interpretation kommen.
Wenn es deutlich in diesem Erlass steht, sollten wir das Ding verbreiten an Alle Organisatoren etc.
Zitat....der Vergleich mit Fesselballonen wäre Quatsch, er schickt den gesamten Erlass per Post.
Der Erlaß müßte doch auch ihrgendwo schon zum Download stehen oder?
Und wenn nicht, und der Erlass per Post kommt, findet sich vielleicht jemand, der das Ding zum Downloaden fertigmacht und bereitstellen kann. Ich habe leider keine HP sonst würde ich es tun.
Ich denke, wenn man einen eindeutigen Text gefunden hat, sollten wir den zusammenstellen, das das ganze wasserdicht ist, und dann als PDF Dokument oder ähnliches hier für die Veranstalter von DF zur Verfügung stellen.
Sabine
hast du den Menschen vom Amt mal gefragt, ob er dir das schriftlich geben kann bzw. wo das genau steht ? Wäre nämlich schon ein Anfang.
ZitatDer Erlaß müßte doch auch ihrgendwo schon zum Download stehen oder?
Im Prinzip schon. Ich habe mal etwas gegoogelt und bei der DFS (Deutsche Flugsicherung) gibt es die NfL (Nachrichten für Luftfahrer) auch online, aber nur bei Bestellung eines Online-Jahresabonnements für 100 EUR. Ansonsten gibt es dort auch gedruckte Einzelexemplare (ab 2,50 EUR).
Naja, warten wir mal ab, was da drin steht...
na das hört sich doch schon viel versöhnlicher an
Vergesst bitte nicht, dass es offensichtlich im Zustöndigkeitsbereich der Bezirksregierungen steht, wie Lenkdrachen, EInleiner etc.. einzuordnen sind. Solange es keine verbindliche Regelung gibt kann es zur Einordnung in die Fesselballon-Kategorie kommen, siehe Unterschüpf.
Es nutzt wenig, den Verordnungtext an Organisatoren von Drachenfesten zu verschicken, spätestens bei der Genehmigung für die VEranstaltung erhalten die eine entsprechende Kopie bzw. die "AUSLEGUNG" der zuständigen Behörde. Eine vereinheitlichte Auslegung in Bezug auf Lenkdrachen war mein Anliegen mit der Rechtssicherheit. Ich befürchte, dass nur das entsprechende Bundesministerium für Klarheit sorgen kann.
@stephan
jau, danach habe ich gefragt, er will wie gesagt die Unterlagen per Post schicken.
Milindur
Die NfL bekomme ich voraussichtlich morgen von "meinem" Piloten! Er wollte nachsehen, ob er die Jahrgänge noch hat.
Hat denn mal jemand bei den anderen Bezirksregierungen nachgefragt?
Viele Grüße von der Nordsee
Sabine
@All
Ich habe mal einen bekannten befragt der sich als Anwalt mit Luftrecht beschäftigt.
Die genaue einstufung von Drachen lässt sich garnicht so einfach durchführen weil es in der Luftverkehrszulassungsordnung keine richtige beschreibung gibt welche Drachen da eigentlich gemeint sind!
Es gibt genehmigungspflichtige Drachen die sogar eine Baumusterabnahme durch die zuständigen Behörden benötigen.
Aber ab wann ein Drachen diese benötigt ist in dem erlaß nicht näher beschrieben.
Zudem ist für diese Drachen genau beschrieben wie sie Nachts zu kennzeichnen sind (schnur und Drachen mit rot/weissen leuchten bzw. Fähnchen) also dürfen diese auch Nachts aufsteigen!
Bei nicht zulassungspflichtigen Drachen ( welche das auch immer sein mögen ) gibt es keine eindeutige regelung. Er ist der ansicht das bodennah ( bis 30 meter ) dieser erlass garnicht zutrifft.
Mein bekannter hat mir versprochen das mal mit seinen Kollegen durchzusprechen und ggf. einen Text mit eindeutigen beschreibungen wer was wann darf oder nicht für uns bereitzustellen.
Im übrigen ist Luftrecht nicht auf Bezirks oder Länderebene zu handeln sondern National für ganz Deutschland gleich.
Zuständige Behörde ist das LBA Braunschweig.
Wenn ich den Text von meinem bekannten bekomme stelle ich ihn hier sofort online.
Mal sehen ob er uns helfen kann.
Wer solange selbst suchen will sollte mal hier
gucken.
Gruß Frank
- Editiert von Shnikkers am 17.09.2003, 06:03 -
Frank,
ZitatIm übrigen ist Luftrecht nicht auf Bezirks oder Länderebene zu handeln sondern National für ganz Deutschland gleich.
Richtig.
ZitatDie genaue einstufung von Drachen lässt sich garnicht so einfach durchführen weil es in der Luftverkehrszulassungsordnung keine richtige beschreibung gibt welche Drachen da eigentlich gemeint sind!
Und das interpretieren die Bezirksregierungen unterschiedlich.
HI!
Ich habe die Unterlagen bekommen und werde mal versuchen, die Seiten auf meine HP zu bekommen.
Ergänzend schrieb der Mitarbeiter der Bezirksregierung:"...Drachen und Schirmdrachen dürfen zwar nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang aufsteigen, jedoch sind bei Beteiligung der Deutschen Flugsicherung GmbH bzw. dem Luftwaffenamt grundsätzlich Ausnahmen möglich." (das hatte er am Telefon etwas anders beschrieben, da hieß es bei über 500m Leinenlänge; s.o.) Übrigends bezog er sich gestern in unserem Gespräch auf das Nachtfliegen auf den Festen in Hooksiel, Norddeich, Burhave, Lemwerder, etc. Ich weiß wohl das es in Hooksiel Einschränkungen gab, bzgl. Feuerwerk, das hing aber wohl damit zusammen, daß dort Kurgebiet ist.
Viele Grüße von der Nordsee
Sabine
Sabine,
wenn du die Texte auf deiner Seite hast, dann gib mal bitte die Adresse an.:-)
ZitatSabine,
wenn du die Texte auf deiner Seite hast, dann gib mal bitte die Adresse an.:-)
Mache ich, aber im Moment klappt es noch nicht mit dem hochladen! :-/
Viele Grüße
Sabine
Sabine,
welchen Provider hast du?
Es gibt zum Teil Einschränkungen in der Dateigröße auf 32 KB
ZitatSabine,
welchen Provider hast du?
Es gibt zum Teil Einschränkungen in der Dateigröße auf 32 KB
Nee...daran liegt es nicht, es liegt ganz einfach an meiner Dusseligkeit!*g*
hmm, also wie ich das sehe gibts nen Erlass, von dem bisher (zum Glück) nicht mal alle zuständigen Behörden wissen, und den auch alle zuständigen Behörden unterschiedlich interpretieren...
Würde erstmal abwarten wie sich das auf anderen Drachenfesten bemerkbar macht... Gibt ja alle möglichen Vorschriften die z.T. nur eingeschränkt umgesetzt werden (so war es in hannover z.B. nach meinem Informationsstand so, dass kein Zelt (für Bastelaktionen o.Ä.) aufgestellt werden durfte, wohingegen das bei anderen drachenfesten auf ähnlichen geländen kein problem ist, und auch eine Höhenfreigabe ist regional unterschiedlich schwer zu bekommen (und das kann nicht nur am Flugverkehr liegen, da gibts gute Beispiele für), ich denke mal solche Regeln und ihre Umsetzung sind leider immer mit dem Wohlwollen der regionalen Behörden verbunden. Siehe auch Unterschriftenliste für 100m Höhe... auf nem Drachenfest (wo die gefahr einer Kontrolle auch höher ist) muss der Veranstalter nun mal für die Einhaltung aller ihm aufgedrückten Regeln haften, und dann kommt so etwas bei raus. In hannover ist z.B. bei jedem Drachenfest min. ein Überflug eines Polizeihubschraubers zu beobachten.
Ohne Drachenfest gilt in der Regel tatsächlich "wo kein kläger da kein richter", denn wenn wir und die zuständigen behörden die Regeln nicht wirklich kenen, wie soll dann die schlaflose ältere Frau aus der Wohnung unter mir wissen, dass mein nächtlicher/zu hoher/sonstwie suspekter Drachenflug irgendeinen Regelverstoss darstellt und bei wem sie mich dafür anzeigen muss?
Würde daher erstmal ganz ruhig bleiben, wenn den Erlass keiner(bzw. kein weiterer) bemerkt gehts uns sicher besser als wenn wir gleich erstmal bei BILDenden Zeitungen o.Ä. verkünden dass unser nächtliches Abenteuer verboten ist *GG*