aus d.r.d: Nachtflugverbot :-(

  • Hallo Michael,


    Zitat

    Hoffentlich hält sich die Natur an diese Definition


    natürlich JA! Zugegeben, das letzte Mal, daß ich den Lauf der Sonne bewußt beobachtet hab, war während der letzten großen Sonnenfinsternis. Aber die kam ja auch exakt so, wie sie vorherberechnet wurde.
    Wie kommst Du darauf, daß die Sonnenauf- bzw. Untergangszeiten, so wie sie von den zuständigen Instituten vorherberechnet wurden nicht stimmen? Die können rechnen, davon bin ich überzeugt.
    Daß wir den Sonnenauf- bzw. untergang nicht immer wahrnehmen können, weil die Bewölkung manchmal einfach zu dicht ist oder weil wir im Schlagschatten eines Berges stehen, ist doch klar, ändert aber an der Definition nichts, die oben gepostet wurde - die gilt ganz gleich, ob wir die Sonne sehen können oder nicht.


    Aber egal. Jetzt möchte ich aber trotzdem wissen, was das ganze überhaupt mit dem Thema hier zu tun hat. Wie ich weiter oben bereits geschrieben hab, braucht man zum Nachtfliegen Dunkelheit. Dämmerung genügt nicht und somit macht der Versuch, dem Nachflugverbot zu entgehen, indem man daraus ein Dämmerungsfliegen macht, keinen Sinn.


    Interessanter finde ich da schon Mikes Frage. Gibt es eine Mindesthöhe, ab der man erst von Drachenflug sprechen kann? Weiß jemand etwas darüber?


    Ansonsten, was is' nu mit einer Petition?


    Bis dann


    Oliver

  • Ich glaube, ich habe da was gegoogelt. Bei den Bayern gibt es einiges interessantes zu diesem Thema, widerspricht aber dem hier und in der d.r.d geschildertem. Ich denke es wäre mal interessant den kompletten Erlass zu lesen, dann findet man vielleicht einen Widerspruch oder eben eine Lücke.

  • Zitat


    Ansonsten, was is' nu mit einer Petition?
    Oliver



    Bin dabei, wer kann sowas formulieren?

    Schöne Grüße aus Hamburg, Dirk


    Leider existiert meine Website rc-kites.de nicht mehr, da mein neuer Hoster zu blöde war die Domainübertragung rechtzeitig abzuschließen. Ihr findet dort nur noch Werbung

  • Also nach Luftverkehrsgesetz gilt das Luftvekehrsgesetz erst dann für sonstige für den Betrieb in der Luft bestimmte Geräte erst ab einer Höhe von 30 Metern. Allerdings steht in der Liste auch was von Drachen, damit könnten aber auch Hängegleiter gemeint sein. Ich kann dazu also auch nichts genaues sagen. Also entweder mit den zuständigen Behörden (bis zum Regierungspräsident) eine Sondergenehmigung aushandeln, oder nicht erwischen lassen, wobei das erst recht Stress geben dürfte, wenn doch.


    Daniela

  • ..was ich befürchte, ist das das Nachtflugverbot geändert/verschärft wurde, weil irgendwelche Vögel sonst um ihren Schlaf gebracht werden könnten. -> Umweltschutz halt

  • Hi!


    Hat jemand den gesamten Gesetzestext? (hoffe ich habe nicht wieder irgendwas überlesen*g*)
    Bezieht sich das Gesetz denn wirklich auf unsere Drachen? Oftmals werden auch die Gleitschirme (ich glaube so heißen die) als (Lenk)drachen bezeichnet, ich meine die wo man unten drinnen hängt (oder ist das Paragliding?). Es muß doch dann auch eine Begründung dafür geben, wie z.B. Flughöhe (die könnte ja begrenzt werden), Art der Beleuchtung, Intensivität der Beleuchtung, Ort, gilt das Gesetz für alle Bundesländer...
    Das man nicht im Naturschutzgebiet oder in Tieffluggebieten ein Nachtfliegen veranstaltet ist doch logisch.
    Jedenfalls reicht mir ein einfaches "nein" nicht aus, da möchte ich schon wissen wieso und warum!
    Viele Grüße
    Sabine

    Live is what you make of it! :)

  • Hallo Nachtflugverbotsgegner...


    soweit ich mitbekommen habe, musste eine komplette Show (vor zig Tausend Zuschauern) umgestellt werden, da die Einleiner (wir reden von ein paar Metern...vielleicht 2-5) nicht an der Leine sondern an einer Angel gefuehrt werden mussten. Kontrolliert wurde die Einhaltung der Regelung von einer extra dafuer abgestellten Person der entsprechenden Verwaltungsbehoerde.


    Diese Regelung SOLL etwas mit dem 11. September zu tun haben...genau weiss ich es leider nicht. Hier waere wirklich mal der Gesetzestext wichtig!

    Lieben Gruss Oli

  • Zitat

    Hallo Nachtflugverbotsgegner...


    soweit ich mitbekommen habe, musste eine komplette Show (vor zig Tausend Zuschauern) umgestellt werden, da die Einleiner (wir reden von ein paar Metern...vielleicht 2-5) nicht an der Leine sondern an einer Angel gefuehrt werden mussten. Kontrolliert wurde die Einhaltung der Regelung von einer extra dafuer abgestellten Person der entsprechenden Verwaltungsbehoerde.


    Diese Regelung SOLL etwas mit dem 11. September zu tun haben...genau weiss ich es leider nicht. Hier waere wirklich mal der Gesetzestext wichtig!


    Hmmm....dann wäre da ja evtl. ein verständlicher Hintergrund. Trotzdem klingt mir das etwas zu krass. Vielleicht kriegen wir ja irgendwo nähere INfos!?
    Viele GRüße
    Sabine

    Live is what you make of it! :)

  • Hi Sabine,


    Zitat

    Hmmm....dann wäre da ja evtl. ein verständlicher Hintergrund.


    Es ging dem Kontrolletti bestimmt nicht um die Zuschauer (schliesslich gilt das Verbot ja wohl fuer alle DF) sonder eher darum, dass die Gesetze/Regeln eingehalten werde...


    Ich habe mich gerade mal mit Peter Guehrs in Verbindung gestetzt, um Genaueres zu erfahren...

    Lieben Gruss Oli

  • Zitat

    ...nicht an der Leine sondern an einer Angel gefuehrt werden...


    Ich war gestern in Unterschöüf auf dem Drachenfest. Da musste die Nachtflugschau genau auf diese Art un Weise umgestellt werden. Der Regierungspräsident Stuttgart hatte den Veranstaltern untersagt, unter Androhung einer Geldstrafe bon 50.000 Euro, nach 20.09 Uhr Drachen am Himmel fleigen zu lassen. Die Angelrutenlösung ist ein Schlupfloch in der entsprechenden Vorschrift. Da sahen wir also 7m angelruten, an denen ca. mit 5 m Leinen einige Einleier herumgeführt wurden. Die waren dann in einer Höhe wo sich bei vielen Nachtflugshows auch "normale" Einleiner bewegen, also so ca. 10m über dem Boden. Erklär' mir mal ein fachkundiger Verwaltungsspezialist die Unterschiede und Begründungen.:-)


    BTW. Um 20.05 verschwand der letzte Drachen vom Himmel.

  • @ Michael


    Ok, dann denken wir uns halt eine andere Begründung aus. Unsere Zunft besteht doch nur aus kreativen Leuten. ;)


    Gruß,


    Carsten

  • Hallo
    In Unterschüpf sollte man auch unteschreiben das man al Einleinerflieger nich mehr als 100 m fliegt.
    Wenn ich daran denke das dann ein Beamter Arbeitszeit auf die Kontrolle diese Listen verwendet wird mir schlecht. Das ist einmal Steuerverschwendung und zudem geht den Staat mein Hobby nichts an.
    Wie ist die Reglung eigentlich in unseren Nachbarländern ?
    Was sagt das EU Recht eigentlich ? Denn dieses geht ja vor nationalem Recht.
    Wir können uns ja uch alle einzeln ansere zuständiegen Bundestagsabgeordneten melden und per Brief nachfragen was dieser Scheiss soll. Wen auf den ersten Brief keine Antwort erfolgt schreibt man eben einen Zweiten mit dem Verweiss auf den Ersten.
    Ich hoffe eineige Anregungen gegeben zu haben.
    Windieg Grüsse
    Felix

  • Zitat

    Lasst uns doch die "Bild" zu unserem Verbündeten werden....


    Die Idee ist nicht mal Schlecht. Ich habe auch schon an sowas gedacht. Jetzt muß nur jemand an die Redaktion herankommen und das auch noch [b]verständlich erklären können[/b

    Zitat

    Was sagt das EU Recht eigentlich ? Denn dieses geht ja vor nationalem Recht. Quoted


    kennt sich jemand mit dem EU-Recht aus?
    Das wäre doch ne schöne "Panne":-O

    Gruß
    Achim


    Wirkliche Intelligenz beginnt dort, wo man erkennt, dass es mit dem eigenen Unterscheidungsvermögen nicht so weit her ist......

  • Hallo,


    wenn diese Verordnung im Zusammenhang mit Terrorabwehr steht kann man sie wenigstens nachvollziehen, eine weitere Erläuterung ist in dem Zusammenhang sicher nicht angemessen.


    An diese 100m-Grenze für Einleiner wird sich ja nicht immer gehalten .... interessanterweise wird in HH im Bereich der Autobahnabfahrt Moorfleet sofort etwas unternommen wenn ein Drachen höher steigen sollten weil dort der Rettungshubschrauber von der Autobahn zu einem Krankenhaus abbiegt.


    Wenn die Verfolgungsbehörden und Rettungsflieger während der Nacht jedes Hindernis vermeiden wollen ist so eine Verordnung wohl nachvollziehbar. Bleibt nur abzuwarten ob sie bei Entspannung wieder aufgehoben wird ....


    Diese Freigaben haben wohl alle nur sehr begrenzten Wert, auf einem Drachenfest mit 500m-Freigabe konnten wir beobachten dass Überflüge weit unterhalb der 500m stattfanden, da haben sich wohl einige nicht richtig informiert.