Hallo Michael,
ZitatHoffentlich hält sich die Natur an diese Definition
natürlich JA! Zugegeben, das letzte Mal, daß ich den Lauf der Sonne bewußt beobachtet hab, war während der letzten großen Sonnenfinsternis. Aber die kam ja auch exakt so, wie sie vorherberechnet wurde.
Wie kommst Du darauf, daß die Sonnenauf- bzw. Untergangszeiten, so wie sie von den zuständigen Instituten vorherberechnet wurden nicht stimmen? Die können rechnen, davon bin ich überzeugt.
Daß wir den Sonnenauf- bzw. untergang nicht immer wahrnehmen können, weil die Bewölkung manchmal einfach zu dicht ist oder weil wir im Schlagschatten eines Berges stehen, ist doch klar, ändert aber an der Definition nichts, die oben gepostet wurde - die gilt ganz gleich, ob wir die Sonne sehen können oder nicht.
Aber egal. Jetzt möchte ich aber trotzdem wissen, was das ganze überhaupt mit dem Thema hier zu tun hat. Wie ich weiter oben bereits geschrieben hab, braucht man zum Nachtfliegen Dunkelheit. Dämmerung genügt nicht und somit macht der Versuch, dem Nachflugverbot zu entgehen, indem man daraus ein Dämmerungsfliegen macht, keinen Sinn.
Interessanter finde ich da schon Mikes Frage. Gibt es eine Mindesthöhe, ab der man erst von Drachenflug sprechen kann? Weiß jemand etwas darüber?
Ansonsten, was is' nu mit einer Petition?
Bis dann
Oliver