siehe Newsgroup de.rec.drachen - das wollte ich Euch nicht vorenthalten:
ZitatAlles anzeigenLiebe Drachenfreunde,
es gibt bittere Neuigkeiten von unserem Gesetzgeber:
- Kein Aufstieg vor und nach Sonnenuntergang!!! (BMV-Erlaß vom 07.07.2000,
NfL II - 70/00, modifiziert durch BMV-Erlaß vom 20.11.2001, NfL II - 6/02) -
Gez. Bundesverkehrsministerium
Leider kein Spaß - wir mussten eine Nachtshow völlig umgestalten wiel kein
Drachen aufsteigen durfte!!! Auch auf den Drachenfestivals ist der Nachtflug
bei Strafe verboten. Laut Regierungspräsidium Stuttgart bis zu 50.000? !
Grundlage ist die Einstufung aller Drachen und Schirmdrachen an Halteleinen
in Katigorie der Grundsätze des Bundes und der Länder zur Erteilung von
Erlaubnissen zum Auflassen von FESSELBALLONEN!!!
Es vwerden auch kein Ausnahmegenehmigungen erteilt!
Ich habe wirklich ein haarsträubendes Horrordiskussionsabenteuer mit dem
Reg.Präs. hinter mir.
Die Szene sollte/muß auf jeden Fall etwas dagegen unternehemen. Mir scheint
so, das noch recht wenige darüber Bescheid wissen.
Es gibt auch keine Diskussion aber Wir gemeint sind oder die
Gleitschirmflieger oä. - Es sind unsere Drachen gemeint!
Es geht hier auch nicht um irgendwelche Einzelinteressen, sondern es
betrifft uns ALLE!!!
Allzeit guten Wind
Peter Gührs - http://www.fun-n-action.de