aus d.r.d: Nachtflugverbot :-(

  • siehe Newsgroup de.rec.drachen - das wollte ich Euch nicht vorenthalten:


  • Hallo zusammen,


    m.E. sollten wir uns Beispielsweise durch eine Unterschriftenaktion für eine Ausnahmeregelung auf Drachenfesten einsetzen.
    Für eine generelle Erlaubnis fehlen mir zwar auch jegliche Argumente aber der Nachtflug auf Drachenfesten ist kein Firlefanz, sonder ein traditioneller Höhepunkt, den man mit Feuerwerken bei Kirmessen oder Umzügen bei Schützenfesten vergleichen kann.
    Sowas kann man nicht einfach verbieten. ;(
    Ich wäre bereit mich an entsprechenden Aktionen zu beteiligen.


    Just my two cents.


    Oliver

  • Was sagen denn die Veranstalter der letzten Drachenfeste denn dazu? Wie kamen die an eine Ausnahmeregelung?


    Wie genau lautet die Definiton von Sonnenuntergang?
    Bedeutet das, dass ich auch auf meiner Wiese den letzten Rest Tageslicht nicht mehr ausnutzen darf, nur weil die Sonne schon untergegangen ist?
    Darf ich dann auch frühmorgens, kurz vor Sonnenaufgang nicht mehr fliegen?
    Benötige ich einen Lichtstärkenmesser?
    Wie sind die Grenzwerte?



    Fragen über Fragen

  • @Mikeno
    Der Sonnenauf- und Untergang ist für jeden Tag im Jahr auf die Sekunde genau festgelegt!
    Ich weiß zwar nicht nach welchen Kriterien das gemacht wird, die Daten stehen aber z.B. in dem Tidenkalender des Deutschen Hydrographischen Institutes.
    Auf einigen Kanälen darf z.B. nach Sonnenuntergang auch nicht mehr gefahren werden. Das ist also rechtlich "fix" geregelt.


    Gruß,


    Ralph

  • Zitat

    Der Sonnenauf- und Untergang ist für jeden Tag im Jahr auf die Sekunde genau festgelegt!


    Das muss aber für jeden Ort in Deutschland separat definiert werden. Ich erinnere mich, dass in meiner Jugend diese Zeiten im Radio immer auf Baden-Baden bezogen waren (ist aber mindestens schon 40 Jahre her):-)

  • hinzuzufügen ist in dem Zusammenhang noch eine inzwischen erfolgte Antwort in der d.r.d.


    Zitat

    LuftVo:


    §33
    Für Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht gelten die §28 - §34. Als Nacht
    gilt der Zeitraum zwischen einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und
    einer halben Stunde vor Sonnenaufgang. [...]


    mfg
    Mike

    Mike

  • @Mikeno,


    .. Google ist auch mein Freund:


    Sonnenauf- und untergang ist jeweils, wenn die Sonnen 0.86° (50 Bogenminuten) unterm Horizont steht. Der Zeitpunkt kann dann mit Hilfe des Standpunktes errechnet werden.


    Gruß,


    Ralph

  • Hallo Michael,


    sorry, aber ich hab irgendwie den Eindruck, daß Du hoffst, man könne dieses Verbot umgehen, indem man aus dem Nach- ein Dämmerungsfliegen macht. Das funktioniert m.E. aber nicht. Der Effekt eines beleuchteten Drachen am Himmel stellt sich eben nur bei Dunkelheit ein.


    Bis dann


    Oliver

  • Betrifft das jetzt insbesondere nur Drachenfeste (das reicht ja auch schon), oder muß ich als Privatperson auch schon mit Repräsalien rechnen wenn ich mal alleine, oder mit mehreren am Strand/Wiese nachts meinen Drachen fliegen laß?


    Auch wenn sich diese Frage dämlich anhört, sie ist ernst gemeint. Wahrscheinlich gilt hier auch erst mal wo kein Kläger, da kein Richter.


    Grüße Bertl

  • Hallo Bertl,


    also zunächstmal sagt der BMV-Erlaß doch ganz klar: NEIN und das gilt für alle. Ich hoffe, daß man für Vorschrift eine Ausnahmegenehmigung auf Drachenfesten erwirken kann, denn
    - Drachenfeste gehören in vielen Kulturen zum Brauchtum und das nicht erst, seit es Spinnacker gibt.
    - Drachenfeste müssen ohnehin behördlich genehmigt werden und i.d.R. wird hier auf die Einhaltung on Sicherheitsauflagen geachtet. Daher gibt es bei vielen Drachenfesten ja auch Ausnahmegenehmigungen im Bezug auf die Höhenfreigabe, die der Flugsicherung bekannt gemacht wird,
    - bei Drachenfesten ist in der Regel auch Sanitätspersonal anwesend.


    All diese Punkte können für Einzelpersonen, die irgendwo mal nachts einen Drachen steigen lassen wollen nicht für sich geltend machen. Insofern habe ich für Drachenfeste Hoffnung für das Szenario, was Du beschreibst, keinesfalls.


    Zitat

    Wahrscheinlich gilt hier auch erst mal wo kein Kläger, da kein Richter.


    Stimmt zwar, aber Du lebst in Deutschland und wenn ich mir anschaue, weswegen hier alles geklagt wird... :-/


    Bis dann


    Oliver

  • Worin liegt das Verbot begründet ?


    In der Flughöhe der Drachen - an der Lichtquelle ?


    Dann dürften auch keine Höhenfeuerwerke mehr erlaubt sein.

    Gruß, Sigurd

  • Hi Oliver


    erst mal vielen Dank für Deine Ausführungen. So ganz nachvollziehen kann ich aber trotzdem nicht, was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat. Ist denn in dieser Richtung schon einmal was passiert, bzw. wurde dadurch schon einmal jemand gefährdet, das der Gesetzgeber hierin Handlungsbedarf sah? Nun ja!


    Zitat

    Stimmt zwar, aber Du lebst in Deutschland und wenn ich mir anschaue, weswegen hier alles geklagt wird... :-/


    Stimmt auch wieder, und wenn der böse Nachbar von nebenan sich damit auskennt, haste gleich ne Anzeige am Halse.



    Sigurd


    Zitat

    In der Flughöhe der Drachen - an der Lichtquelle ?


    Dann dürften auch keine Höhenfeuerwerke mehr erlaubt sein.


    Und davon finden alleine in Hannover schon mehre im Jahr statt.



    Grüße Bertl

  • Zitat

    Sonnenauf- und untergang ist jeweils, wenn die Sonnen 0.86° (50 Bogenminuten) unterm Horizont steht. Der Zeitpunkt kann dann mit Hilfe des Standpunktes errechnet werden.


    Als Privatperson nicht anwendbar.
    also für mich ist Nacht, wenn es so dunkel ist dass ich meinen Drachen ohne Fremdbeleuchtung nicht mehr deutlich erkennen kann. Das kann im Winter durchaus schon mal vor offiziellem Sonnenuntergang sein.


    Zitat

    ..gilt der Zeitraum zwischen einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und
    einer halben Stunde vor Sonnenaufgang


    Damit kann ich was anfangen, denn wenn die Sonne für mich am Horizont nicht mehr sichtbar ist dann ist sie für mich untergegangen.
    Bei Bewölkung gilt für mich die oben aufgeführte Aussage.:-)



    BTW: Ich fliege nicht bei Dunkelheit oder bei starker Dämmerung.

  • Da stellt sich mir doch die Frage "und"?


    Es gibt zwar den Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" aber wenn ich keinen Internetzugang habe und auch die K&F, wo es sicherlich Thema wird, nicht lese weil ich sie nicht kenne, es gibt sie schließlich nur an den wenigsten Kiosken.
    Wie will der Gesetzgeber denn bitte sicherstellen das auch jeder Drachenflieger von diesem Verbot erfährt? Er kann die Hersteller/Verkäufer zwar verpflichten entsprechende Hinweise mit den verkauften Produkten zu publizieren aber ich habe zwei Drachen und fliege nur die, wie erfahre ich von dem Verbot?


    Das ganze ist imho wieder mal ein Gesetz vom runden Tisch, ohne die geringste praxisnahe Anwendbarkeit und, wie Gewohnt, ohne Sinn und Verstand.


    ICh für meinen Teil werde, sollte ich überhaupt auf die Idee kommen, meine privaten, beleuchteten Nachtflüge so durchführen wie ich es gemacht hätte bevor dieses "Gesetz" in Kraft trat.
    "Wo kein Kläger...." und außerdem ist es mir solange völlig Schnuppe bis irgend jemand mal ne Erleuchtung hat und mir Erklären kann was für einen Sinn das haben soll?


    P.S. Was ist mit den Diskotheken die mit xxxx Watt den Mond anstrahlen? Dürfen die das weiter und müssen auch die die Birne rausschrauben??

    Schöne Grüße aus Hamburg, Dirk


    Leider existiert meine Website rc-kites.de nicht mehr, da mein neuer Hoster zu blöde war die Domainübertragung rechtzeitig abzuschließen. Ihr findet dort nur noch Werbung

  • Definition Nacht:
    1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang.
    Spätestens allerdings bei Dunkelheit.
    Sonnenauf und Untergang gibt es regional geregelt duch eine Liste die man erfragen kann.
    Definition: Flugordnung von Rettungshubschrauber.


    Hoffe hab es verständlich geschrieben.
    ;)


    Viele sonnige greetings,
    y
    e
    h
    e
    l
    :square:

  • Zitat

    Grundlage ist die Einstufung aller Drachen und Schirmdrachen an Halteleinen
    in Katigorie der Grundsätze des Bundes und der Länder zur Erteilung von
    Erlaubnissen zum Auflassen von FESSELBALLONEN!!!


    nur zu meinem Verständnis ... bezieht sich das jetzt nur auf Einleiner (Halteleinen?) in "beachtlicher Höhe" oder gilt das auch für den LED-Zweileiner an 10m (das ist ja praktisch Bodenniveau bzw. gilt als Absturz im Flugverkehr ;) )


    mfg
    Mike

    Mike

  • Yehel,


    Zitat

    Sonnenauf und Untergang gibt es regional geregelt duch eine Liste die man erfragen kann.


    wunderschön ausgedrückt.


    Hoffentlich hält sich die Natur an diese Definition:-)


    Ob diese Liste auch schon zu Keppler'schen Zeiten bekannt war?:-):-)

  • Zitat

    nur zu meinem Verständnis ... bezieht sich das jetzt nur auf Einleiner (Halteleinen?) in "beachtlicher Höhe" oder gilt das auch für den LED-Zweileiner an 10m (das ist ja praktisch Bodenniveau bzw. gilt als Absturz im Flugverkehr )


    genau...das würd' mich auch interessieren...

    grüsse ewald 8-)

  • Das ist es ja was ich auch nicht verstehen kann. Auch wenn ich mit meinem Lenkdrachen mit einer 35m Schnur fliege, befindet der sich meist in Bodennähe. Wenn ein Tiefflieger in diese Regionen runter kommt wirken die Turbinen wie Staubsauger, und ziehen alles hoch was nicht ganz niet und nagelfest ist. Und den Rest kann man sich denken, was da in den Turbinen abgeht.


    Irgendeinem muß es wohl in dem Sommer stinke langweilig gewesen sein


    Grüße Bertl