mal in dem bezug ne andere frage.
wenn denn das segeln mit einem strandsegler genemigungspflichtig wäre, dürfte ich dann auch keinen drachen über X quadratmeter fliegen?
bei einer wasserfläche wird es sich meistens um ein öffentliches gewässer handeln. solange der strandsegler nicht aufm kudamm zum einsatz kommt, sondern auf irgendeiner grünen wiese, denke ich das hier nur der wiesenbesitzer
zu fragen sei. ich rede hier aussdrücklich von einem privatgelände. nicht vom volkspark berlin.
wenn die spree zugefroren ist, der nutzer kufen unter den segler baut, und das dingens dort benutzt. was dann?
ich weiss nicht. es gibt einfach dinge die sich bei genauerer betrachtung von selbst erklären.