Wann ist man Newbie, Anfänger oder jmd. der Kiten kann?

    Danke erstmal,...


    Es ist doch klar, dass ich ein kleines Licht bin und noch am Anfang stehe. In einer anderen Branche habe ich jedoch für einen Verband gearbeitet, kurse Entwickelt, Lehrbücher geschrieben etc. - Ich kenne halt dadurch die ganzen blöden Dinge, die passieren können aus einer anderen Sportart und auch warum es dort heute festere Strukturen und Vorschriften gibt. Ich bin halt durch meine andere Risikosportart ein wenig verwöhnt, wo alles nach dem ich hier Frage in der Regel schon exisitiert.


    Da ich neu beim Thema ATB-Fahren und Powerkiten bin interessiert mich natürlich auch, auf was ich mich da einlasse.
    Ich maße mir nich an, hier etwas ändern zu wollen, aber finde es sehr interessant den State-of-Mind der Szene hier zu lesen.


    Leute wie Captain Obvious ;) und eine gute Diskussion hier im Forum sind für mich in der Situation sehr hilfreich.
    Es bringt einen halt schneller auf die richtige Spur. In diesem Sinne, danke für die Links!


    Zitat

    Original von PhilippDu vergisst eine der wichtigsten Sachen dabei: ist der Kite zertifiziert?
    Wenn das auch ein Kriterium wäre, dann würden sich die Gleitschirmhersteller auf dem Markt die Hände reiben, weil dann hätten sie durch ihre bereits vorhandene Erfahrung mit
    DHV-Zertifizierung einen dicken Hammer, um auf die "Spielzeug"-hersteller einzuprügeln.


    Interessant, ich werde DHV-Zertifizierung gleich mal Googlen und freue mich über jede weiter Information dazu hier.
    Das Thema CE-Zertifizierung gäbe es dann ja auch noch. Da kann man sich auch vortrefflich drüber Streiten und Aufregen.


    Bei den Kites die ich mir bisher gekauft habe, waren Teilweise "Haftungsausschlüsse" in der Anleitung mit denen die sich voll ein Eigentor schiessen würden. In der Regel führt nämlich ein solcher im Deutschen Recht zur vollen Umkehr und Haftung durch den Hersteller. Ich habe mir einfach dabei gedacht, dass da wohl noch nicht soviel Schlimmes passiert ist, wenn die noch auf diese Art und Weise in den Anleitungen stehen. Ebenfalls scheinen die Kite-Hersteller sehr gutmütig miteinander umzugehen, obwohl sie Konkurrenten sind. So zumindest mein Eindruck, aber korrigiert mich gerne.

    die Snowkitesaison 2010/11 war echt schön! ;)
    Kites: ZU VERKAUFEN: OZone Access XT 2011 8qm Jungfernflug am 16.12.2010
    Flysurfer SPEED3 15qm deluxe Jungfernflug am 1.10.2010
    ZU VERKAUFEN: Magma II 5.0 Vierleiner, liegt in der Ecke, war nicht mein Fall
    Es begann alles mit einer HQ RUSH III Pro am 22.8.2010
    MBS Comp95, Vollhelm und eine Menge Schutzkleidung & Respekt - alles @ 98kg

    Wieso ? Haftet der Hersteller, wenn das Material nicht ordnungsgemäß benutzt wird ?
    Anleitung von Ozone


    Drachenfliegen kann gefährlich sein und kann zu ernsthaften Verletzungen führen (bis hin zu Lähmungen
    und Tod). Einen Ozone Drachen zu fliegen, verpflichtet zum kompletten Wissen über die Gefahren
    dieser Sportart.
    • Wir weisen nachdrücklich darauf hin, die Grundlagen für das Drachenfliegen in einer qualifizierten
    Drachen-Schule zu erlernen.
    • Lassen Sie niemanden den Drachen fliegen, bevor er nicht das Handbuch und den Warnhinweis gelesen
    und verstanden hat.
    • Dieses Produkt sollte von Kindern nur unter Aufsicht von Erwachsenen benutzt werden.
    • Sollten Sie den Drachen später verkaufen, MÜSSEN Sie das Handbuch mit übergeben.
    • Benutzen Sie diesen Ozone Drachen oder andere Ozone Drachen niemals für Sprünge, Flüge
    (Gleitschirmflug) oder Sprünge über Grund. Beim Springen erhöhen Sie das Risiko von ernsthaften
    Verletzungen, Lähmungen oder Tod.
    • Dieses Produkt ist nicht entwickelt worden um Flüge oder Sprünge in die Luft durchzuführen.
    • Handeln Sie niemals unachtsam wenn Sie dieses Produkt benutzen, wie z.B. Sprünge in die Luft oder
    das Sie sich an irgendetwas festbinden.
    • Wenn Sie diesen Drachen fliegen, sind Sie verantwortlich für Ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit
    aller Anwesenden. Fliegen Sie den Drachen nur wenn die Zuschauer hinter Ihnen stehen. Ein
    losgelöster Drachen kann unschuldige Besucher/Beobachter töten. Fliegen Sie niemals zu nahe bei
    Menschenmengen.
    • Wenn Sie dieses Produkt benutzen achten Sie darauf, dass niemand zwischen der Kontrollbar/Handles
    und dem Drachen steht.
    • Lassen Sie Ihren Drachen niemals unbeobachtet.
    • Leinen können sehr leicht verschleißen. Sie sind verantwortlich für die Leinen. Tauschen Sie die Leinen
    bei normaler Nutzung regelmäßig aus. Wenn Sie den Drachen mit verdrehten Leinen fliegen, rufen Sie
    Reibung hervor, welche die Leinen schwächt. Eine Leine die unter Spannung reißt kann ernsthafte
    Verletzungen, Lähmung, Tod verursachen.
    • Kontrollieren Sie alle Leinen und Teile dieses Produktes vor und nach jeder Benutzung. Sollte Schaden
    entstanden sein, ersetzen Sie das in Frage kommende Teil bevor Sie den Drachen wieder benutzen.
    • Benutzen Sie den Drachen niemals bei starken Winden (Wind über 30 kph). Unterschätzen Sie niemals
    die Windgeschwindigkeit. Wenn Sie sich in Bezug auf die Bedingungen nicht sicher sind, fliegen
    Sie nicht.
    • Tragen Sie immer nur zugelassene Helme, Handschuhe, Schuhe, Schutzbrille und Schutzpolster wenn
    Sie dieses Produkt benutzen.
    • Dieser Drachen ist mit Sicherheits-Systemen ausgestattet, die durch den Benutzer aktiviert werden
    müssen. Lesen Sie sorgfältig das Handbuch um die Sicherheits-Systeme VOR der Benutzung
    zu verstehen.
    • Es ist dringend notwendig, dass Sie die Sicherheits-Systeme bei jedem Gebrauch ziehen und wieder
    laden. Nur so können Sie sicherstellen, dass sie korrekt geladen sind.
    • Der Hersteller, Großhändler oder Einzelhändler werden von jeglichen Haftungsforderungen
    ausgeschlossen.



    Zitat

    Original von Philipp Du vergisst eine der wichtigsten Sachen dabei: ist der Kite zertifiziert?
    Wenn das auch ein Kriterium wäre, dann würden sich die Gleitschirmhersteller auf dem Markt die Hände reiben, weil dann hätten sie durch ihre bereits vorhandene Erfahrung mit
    DHV-Zertifizierung einen dicken Hammer, um auf die "Spielzeug"-hersteller einzuprügeln.



    Das wären die ja selbst dann zum Teil ... Oftmals eine Firma ;)
    Denkbare Scenario: die preschen voran und verbreiten Angst und Schrecken, wenn keine DHV-Blabla vorliegt. Ihre Kites haben dann bereits eine 8-)


    - Editiert von Olja am 17.09.2010, 17:08 -

    Zitat

    Original von digideep.de
    Bei den Kites die ich mir bisher gekauft habe, waren Teilweise "Haftungsausschlüsse" in der Anleitung mit denen die sich voll ein Eigentor schiessen würden. In der Regel führt nämlich ein solcher im Deutschen Recht zur vollen Umkehr und Haftung durch den Hersteller.


    Also wir haben hier entweder einen Volljuristen mit spezifischem Wissen im Produkthaftungsrecht oder doch einen Elch.


    Wurde nicht schon mal angedeutet, dass sich das deutsche vom amerikanischen Recht unterscheidet? Insbesondere ist Präzedenzfallentscheidung = USA. In Deutschland orientieren sich die Gerichte zwar nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH und OLG´s), aber das ist KEIN MUSS für ein Gericht. Auch die Produkthaftung läuft bei uns ganz anders als in den vereinigten Staaten. Die beschriebenen Haftungsausschlüsse sind lediglich übersetzt und kommen aus dem amerikanischen Recht. Dort MUSS sowas stehen.


    Manchmal frage ich mich, ob wir hier jetzt Kneipenniveau betreiben wollen. Dann kann man natürlich verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, Mangelschäden, Mangelfolgeschäden, bzw. "durchfressende" Schäden in einen Topf werfen.


    Captain Obvious hat es doch schon auf den Punkt gebracht. Vielleicht sollte man auch mal etwas deutlicher werden und Dieter Nuhr zitieren!

    IANAL...

    Zitat

    Benutzen Sie diesen Ozone Drachen oder andere Ozone Drachen niemals für Sprünge, Flüge
    (Gleitschirmflug) oder Sprünge über Grund. Beim Springen erhöhen Sie das Risiko von ernsthaften
    Verletzungen, Lähmungen oder Tod.
    Dieses Produkt ist nicht entwickelt worden um Flüge oder Sprünge in die Luft durchzuführen.


    Das steht zwar im Handbuch, aber solange Ozone gleichzeitig mit Filmchen wirbt in denen die Leute fette Sprünge machen...kann das Springen ein Gebrauch sein, mit dem billigerweise gerechnet werden muss. U-Turn ist da ein wenig ausführlicher. So ein Prozess wäre vermutlich für den Zuschauer hochgradig spannend.


    Zitat

    Das wären die ja selbst dann zum Teil ... Oftmals eine Firma


    Das ist der Plan. Wenn man dann noch in der Lage ist, den Standard mitzugestalten, so dass die eigenen Produkte ohne Änderungsaufwand... :)

    Zitat

    Original von FLY2SKY
    Die beschriebenen Haftungsausschlüsse sind lediglich übersetzt und kommen aus dem amerikanischen Recht. Dort MUSS sowas stehen.


    Ja, vollkommen korrekt. Und in der EU (Du hast bei BGH etc. noch den EuGH vergessen) kann so eine Blindübersetzung dann voll nach hinten losgehen.


    Wenn man in die Handlungsanweisung für Instruktoren einer anderen hier sehr beliebten Freizeitsportart schaut, dann findet man die Empfehlung das Formular "Haftungsausschluss für,..." nicht von Schülern ausfüllen zu lassen und sich innerhalb der EU auf "Einverständniserklärung für sicheres,..." zu beschränken. In Drittländern wie Ägypten, USA etc. ist der Haftungsauschluss jedoch gültig und wird dort regelmäßig verwendet. Grundlage dieser Handlungsanweisung ist die aktuelle Rechtssprechung in der EU.


    Also eigentlich ist alleine das ein richtig gutes Kaufargument für Ozone :)


    Zitat

    Original von Olja
    • Wir weisen nachdrücklich darauf hin, die Grundlagen für das Drachenfliegen in einer qualifizierten Drachen-Schule zu erlernen.


    Das wiederum finde ich ja knallermäßig interesannt. Legt Ozone da noch eine Liste bei?
    Es führt uns wieder zur Grundlage der Diskussion,..


    Wo können Anfänger was lernen?
    Wo gibt es qualifiziere Drachenschulen? :=(
    Ist eine Kitesurf-Schule das richtige Pendant? :-o
    Geht man den Umweg über Buggyschulen?
    ATB Schule, gibt es derzeit nur eine,...




    PS: "freundliches" Drachenforum,... Oh ja! :R:

    die Snowkitesaison 2010/11 war echt schön! ;)
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    Zitat

    Original von digideep.de
    Ja, vollkommen korrekt. Und in der EU (Du hast bei BGH etc. noch den EuGH vergessen)


    Ah, ein Europarechtler! :=(


    Du hast offensichtlich keine Ahnung, was der EuGH entscheidet und über was er entscheidet! (Wikipedia hilft!) Von welcher Richtlinienverletzung ist denn Deiner Meinung nach die Rede? Komm gib mal Butter bei die Fische. Und bitte nicht den Hinweis auf die im April 1993 erlasse Richtlinie, die Verbraucher in allen EU-Ländern vor unzulässigen, haftungsbeschränkenden Klauseln, der Gewerbetreibenden schützt.


    Ich bin gespannt, ob (hier Änderungsbeginn*) dieser Elch-Post zur Abwechslung mal durch eine akzeptable Quellenangabe in einen belegbaren Post umgewandelt werden kann (Änderungsende). (z.B. NJW, Jahrgang, Seite)


    Übrigens, viele Richtlinienvorgaben der EU sind an deutsches Recht angelehnt. Folglich wird man davon ausgehen können, dass Klauselüberprüfungen in Deutschland ggf. beim BGH enden und NICHT zum EuGH wandern. Dieser würde nur überprüfen, ob das Urteil des BGH auf EU-konformen Recht fußt.


    Dieter Nuhr!


    P.S. Mag sein, dass die eine oder andere Klausel im konkreten Schadensfalle unwirksam ist bzw. sind.
    * Ohne Präjudiz habe ich die "persönliche Note" aus dem Post genommen.


    - Editiert von FLY2SKY am 18.09.2010, 01:10 -

    ....habsch doch letzthin verlinkt, Vorfahrtsregeln NIA.


    "4. Wenn zwei AM WIND segelnde Yachten auf dem gleichen Kurs sind, dann hat sich die LUV-Yacht klarzuhalten. Wenn zwei VOR DEM WIND segelnde Yachten auf dem gleichen Kurs sind, dann hat sich die LEE-Yacht klarzuhalten."



    Wobei... können die nicht auch, wie die Strandsegler etc., leichter wenden als halsen?

    Ja, es ist nicht einfach "rechts-vor-links", mit den Surfern kenn ich mich nicht aus.


    Aber Eis ist ja nicht Land, sondern hartes Wasser... ;)


    PS: Ein Engländer, der auf dem Kontinent links fährt, bekommt auch Ärger, obwahl das zu Hause keinen stört. So kann auch ein Wassersportler nicht an Land auf seinen Regeln bestehen. Das "rechts-vor links" im Buggy ist ja wohl aus dem Straßenverkehr hergeleitet und findet, wie Ski fahren an Land statt. Wassersport hat andere Regeln und da die Eissegler von den Seglern her kommen zählen sie im weitesten Sinn zu den Wassersportarten.


    Gibt's keine internationale Organisation für Snowkiten, mit Regelwerk und so? :-o
    - Editiert von C.H. am 18.09.2010, 01:06 -

    • Offizieller Beitrag

    Es gilt Backbordbug vor Steuerbordbug. International, sogar auch in England. ;)
    Auf Deutsch: Wenn du den Wind von rechts hast (rechte Hand vorne an der Bar bei Depowerschirmen) bist du Kurshaltepflichtig.
    Wind von links: Ausweichpflicht.
    Buggyfahrer zeigen dir dann aber nen Vogel.

    Eis ist kurzfristig auch "an Land", weil ich da stehen kann. Und überall wo ich laufen kann ist rechts vor links. ;)

    Zitat

    Original von Philipp
    8< ..schnipp ...U-Turn ist da ein wenig ausführlicher.


    Die haben ja auch DEN entscheidenden Satz drin zu stehen !

    "Die diesem Sport innewohnenden Risiken
    können zu einem großen Teil reduziert werden, wenn man sich sowohl an
    die Warnungsrichtlinien, die in dieser Gebrauchsanweisung aufgelistet
    sind, als auch an den gesunden Menschenverstand, hält."


    Hat eigentlich schon jemand mal nen Versicherungsfall beim Kiten gehabt ?
    - Editiert von Olja am 18.09.2010, 11:34 -

    Was ist eigentlich, wenn ich ´nen Fußball nicht richtig treffe und der jemanden an den Kopf fliegt und die Brille ist kaputt, kann ich den Ballhersteller in Haftung nehmen?
    Wenn ich beim Joggen umknicke, kann der Schuhhersteller von der Krankenkasse in Regress genommen werden?


    Es müßte sich doch jeder im klaren sein was er sich mit dem Kite antuen kann. Falls nicht

    Zitat

    ...gesunden Menschenverstand...


    angewendet werden kann, sind diese Personen in dieser leidigen Diskussion sowieso nicht ansprechbar.


    Zum anderen sind hier keine Juristen anwesend, die klare rechtl. Hinweise geben können, mit Wikipedia bewegt man sich auf dünnem Eis, und alles was sonst in die juristische Richtung geht ist für uns Laien Geschwaller.

    Zitat

    Original von Bone
    ...
    Wenn ich beim Joggen umknicke, kann der Schuhhersteller von der Krankenkasse in Regress genommen werden?
    ...


    Nein.


    Der Schuhhersteller kann doch nicht kontrollieren, wo du lang läufst.


    Aber derjenige, der den Weg angelegt hat, hat ja wohl dafür zu sorgen,
    das du gewarnt wirst, wenn du an eine Stelle kommst, wo du umknicken könntest.


    :D


    Ich habe mal Hossi angeschrieben und um eine Begründung für die Lizenz in SPO gebeten. Er hat mir erlaubt das hier zu veröffentlichen:


    Lizenzpflicht (bei den Strandseglernklassen auch Strandsegellscheinpflicht genannt) besteht in St.Peter-Ording
    seit ca. 40 Jahren, und jeder Strandsegler muß den Nachweis haben um dort zu segeln.
    Da wir auch Strandsegler (Klasse8) sind, unterliegen wir den selben Regularien um das Strandsegelgelände
    nutzen zu dürfen. Ansonsten wäre es für unsere Sportart im Nationalpark nie geöffnet worden.
    Das ist alles, und mehr gibt es dazu einfach nicht zu sagen.

    Besonders der letzte Satz: :H: