rechtliche Frage (bis zu welcher Höhe)

    Hi Martin,


    In §15a LuftVO (Verbotene Nutzung des Luftraumes) steht:

    Zitat


    (1) In einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen sind folgende Arten der Nutzung des Luftraums verboten:


    1.
    das Steigenlassen von Drachen und Kinderballonen oder das Betreiben von Schirmdrachen
    [...]


    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__15a.html


    Das bedeutet im Klartext: dein Kleiner muß tatsächlich 1,5 km Abstand halten!


    Ansonsten brauchen laut §16 LuftVO aber nur Fesselballone an Leinen von mehr als 30 Meter eine Erlaubnis zur Luftraumnutzung.
    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__16.html


    Sprich: bei kürzeren Leinen brauchen sie - mit Ausnahme der Verbote von §15a - keine Erlaubnis zur Luftraumnutzung.
    Diese Regelung gilt aber nicht für Drachen!!!



    Und zu deiner eigentlichen Frage: eine Bagatellgrenze habe ich nirgends gefunden. Kannst ja mal selber schauen:
    LuftVG: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/BJNR006810922.html
    LuftVO: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/BJNR006520963.html



    Interessant ist auch ein Blick in die Liste der Ordnungswidrigkeiten (§43 LuftVO): Besoffen Drachen steigen lassen kann teuer werden! ;)


    Gruß,
    Dietmar


    - Editiert von DK am 18.11.2010, 23:18 -

    Hallo,


    ich hole den Beitrag mal aus der Versenkung:


    Ich meine gelesen zu haben, dass die Flughöhe auch auf 60m beschränkt sein kann. Wie und wo bekomme ich so was raus. Die Frage stelle ich mir, da meine beliebte Drachenwiese in der Nähe der Einflugschneise des Erfurter Flughafens liegt (ca. 3-4 km entfernt). Der Flughafen ist zwar weit weg (geschätzt 7km Luftlinie), aufgrund der besonderen Lage fliegen die Flugzeuge aber sehr tief an. (Wer es kennt, weiß, dass die Flugzeuge die Erfurter Innenstadt in sehr geringer Höher überfliegen).
    Gestern hatte ich auch den Umstand, dass so ein Typ mit seiner Cesna sehr tief über die Drachenwiese geflogen ist, geschätzt 150m. Für meine Lenkdrachen war das nie ein Problem, aber bei einem Einleiner mit 100m Leinenlänge könnte das eins werden...

    Gruß,Christian


    Antares | Zodiac 2.5 | Wilde Hilde | Tauros
    Dropkick | Smithi | Domann Genki | KapFoil 6.0 | KapFoil 2.0

    Wenn du in der Nähe der Einflugschneise Dein Gelände hast, würde ich mich auf jedenfall bei der Flugsicherung bei Euch nachfragen.
    Das kann nämlich richtig Ärger geben.
    In Hannover-Langenhagen ist im Bereich der Einflugschneisen (knapp 8 Km)eine Leinen länge von 30 Meter erlaubt.


    Das Thema habe ich schon durch.
    Zur Zeit gibt es jetzt aber auch neue Beamten bei diesen Ämtern die so eine Höhenfreigabe so richtig schwer machen.
    z.B wollen die die Erlaubnis vom Grundstückseigentümer sehen , das man dort überhaupt Drachen steigen lassen darf.
    Und dann muß man natürlich auch die Genehmigung vom Grundstückseigentümer vorlegen , das Du an dem und an dem Tag Deine Drachen wirklich 300 Meter hoch steigen lassen darfst.
    Und dann bekommst Du die Genehmigung.
    Gruß
    Michael
    - Editiert von Centipede am 27.08.2012, 20:53 -

    Micha,
    ich hab am Telefon schon gut mit den Jungs gelacht,die machen auch nur ihren Job.

    Ich bin vom Deich, ich darf das.
    LG vom Deich
    Jürgen

    Diddy,
    die Frage kann dir beantworten:
    - der zuständige Regierungspräsident
    - die zuständige Flugsicherung
    - der Flughafen


    Ich persöhnlich würd's erstmal beim FH versuchen. Die sind meist sehr auskunftsfreudig und freundlich, denn das sind ja schliesslich (rechtlich gesehen) Fliegerkollegen und die freuen sich immer wenn einer erstmal fragt und nicht gleich drauf los kitet (und ggf. Chaos produziert, wie in dem einen Artikel).


    Überleg nur mal kurz was der Flughafenchef und der Chef der Luftraumkontrolle fürn Stress haben, wenn da ein Drachen im Weg ist. Da kann man sich leicht vorstellen, dass die einem, der erstmal fragt, lieber eine freundliche Auskunft geben...


    Gruss,
    Dietmar