Beachtet, dass in Dänemark nicht die Länger der abgelassenen Leine zählt, sondern die Länge der Leine, die man auf der Trommel hat...
Ansonsten wurde mir auch vom Luftfahrtbundesamt bestätigt:
100m LeinenLÄNGE, nicht Höhe
3000m Abstand von Flughäfen, das heißt ohne Sondergenehmigung NICHT fliegen.
Dazu zählen auch Hubschrauber Landeplätze von Krankenhäusern - Das sind so gesehen dann Flughäfen... (wurde ich extra drauf aufmerksam gemacht)
Ohne weiteres kann man für kleines Geld eine Höhenfreigabe beantragen (beim zuständigen Amt des Bundeslandes).
In Kiel, also SLH, kostet das Ganze 50€...
Grüße Sven