rechtliche Frage (bis zu welcher Höhe)

    Zitat

    wenn ein Pilot mit seiner Sportflugzeug bzw Hubschrauber unterhalb der Höhenfreigabe, bzw im gesperrten Luftraum fliegt?


    Da muss man abwägen.
    Es gibt permanente Verbotszonen (Atomkraftwerke, Verkehrsflugplätze, Innenstädte) und solche temporären, wie sie hier für Drachenfeste gegeben werden. Eine permanente Verbotszone zu befliegen kann durchaus mit dem Entzug der Fluglizenz enden.
    Eine temporäre Verbotszone zu befliegen wird wohl mit Verwarnung + Bußgeld abgehen - so es (bei kleinen Flugzeugen) denn überhaupt registriert wird.


    Gruß
    Torsten

    Zitat

    Die Ausnahme bestätigt da wohl die Regel,kann immer mal passieren wie Uwe schon sagt.


    Da hatte ich eher den Eindruck das war gewollt, die haben ganz gezielt das Drachenfestgelände angeflogen. Soweit ich weis, muß sich der Pilot vor seinem Flug über Sperrungen usw infomieren. Da gibt es eigentlich keine Unkenntnis. Es ist nur die Frage wer überwacht das? Ich glaube nicht das in der Höhe der Luftraum mit Radar oder ähnlichem überwacht wird.

    Auch wenn es etwas OT ist ...... denn es geht ja hier um die "rechtliche Frage" !!! .... hier kurz die Geschichte.


    ==> letztes Jahr ist ein Sportpilot in ca. 200 m Höhe aus westlicher Richtung angeflogen gekommen..... in ca. 250 m Abstand um das Festgelände einen Halbkreis geflogen um dann in unmittelbarer nähe seine Maschine senkrecht hoch zu ziehen bis er "nur noch an der Schraube" hing , dann ist das Flugzeug "rückwärts abgesackt udn der Pilot hat die Maschine "umgeschlagen" und ist nach dem senkrechten Abwärtsflug wieder in die Normalfluglage (so was hat auch einen Namen.... ich glaube "Männchen") , danach ist er Schnurstracks davongedüst.
    Ich tippe jetzt mal auf: "Übersteigertes Geltungsbedürfnis"
    Aber sowas muss echt nicht sein.

    Ich erinnere mich noch an den verrückten im letzten Jahr. Der ist ein sehr hohes Risiko eingegangen, wenn Drachenflieger nicht zumeist sehr gutmütige Menschen wären, hätte den irgendeiner angezeigt und er wäre seine Lizenz losgeworden. Zeugen gab's ja genug...
    Jedenfalls hätte ich mich sehr geärgert, wenn die Maschine bei ihrem Absturz meinen schönen Eddy abgeschnitten hätte. :-O

    Krieg den Hütten, Friede den Palästen!

    WindFlieger

    Zitat

    OK klar übertreiben sollte man es nicht, aber wer hat schon mehr als 50m bei lenkdrachen? Das macht ja keinen Sinn!


    Doch macht es, wir fliegen an 100m Zweileiner, es kommt immer auf den Drachen an. :-O

    Grüße
    Lutz
    man braucht nie mehr etwas zu suchen, wenn man weiß wo irgendwo ist

    Offoziell sieht die Rechtslage bis zu einer Leinenlänge von 29,99m das drachenfliegen (speziell matten und Tubes) als "Stand bzw fahrsport an"



    ab einer länge von 30,00m gilt das ganze als Flugsport



    Quelle : VDWS

    Rechtschreibfehler dienen zu Forschungszwecken und sind Geistiges Eigentum der
    Chrissmasss GmbH

    Zitat

    Original von Lusa
    WindFlieger


    Doch macht es, wir fliegen an 100m Zweileiner, es kommt immer auf den Drachen an. :-O


    Also 4,5´er S-Kite und größer wird 50m+ geflogen ;)
    An einem S-Kite 5.0 mit 90Meter Drachenschwanz hatten wir 80m in Sankt Peter Ording. Spaß hats gemacht ;)

    Wir hatten hier in Hannover mal einen , der hat seinen Drachen aus Rettungsfolie gebaut und an diesem hing ein schöner Flatterschwanz von ca 15 Meter länge (natürlich auch aus Rettungsfolie),dann 300 Meter raus.
    Was glaubt Ihr wohl, was danach bei der Flugsicherung in Langenhagen los war ?


    Michael

    nunja, man hat wohl auf dem Radar nur irgendwelche Lichtreflektoren gefunden, man hat um es genau zu sagen die Flugzeuge auf dem Radar nicht mehr gesehen.
    Daraufhin wurden Hubschrauber losgeschickt um die"Störquelle" zu finden.
    Michael

    Moin,


    woher kommt hier eigentlich die Aussage, dass die Drachenleine nicht länger als 100 m sein darf?
    Das ist ganz eindeutig aus § 16 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) ersichtlich,
    (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
    das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Meter gehalten werden.


    Falsch ist dabei die Aussage, dass die Flughöhe von 100 m entscheidend ist. Denn dann könnte man eine viel längere Leine in die Luft hängen, bis man 100 m Höhe erreicht hat.


    In Niedersachsen kostet es so bummelige 28 Euro, wenn man für ein Drachenfest eine größere Höhenfreigabe haben möchte. Haben wir für das Drachenfest zum Ende der Sommerferien in Dornumersiel beantragt. Und was ist passiert ? Ein Sportflugzeug ist deutlich unter unseren Drachen geflogen. So kann es auch gehen. Ich beobachte das immer wieder, dass über den Nordseebädern schon mal die Mindestflughöhe sehr niedrig ausgelegt wird.



    Grüsse aus Nesse


    Michael
    - Editiert von nessemail am 10.11.2010, 21:19 -

    Hersteller von Drachenspulen
    Sharky Händler

    Zitat

    Na, habt ihr nun gerechnet, die Drachenleine darf so bummelige 141,42 m lang sein. Also ich denke mal, mit so einer Länge von 150 m ist man da ganz gut dabei.


    das ist leider FALSCH!
    maximale LEINENLÄNGE ist 100 meter!
    in manchen orten, wie berlin sogar nur 60 meter!
    es zählt nicht die flughöhe!!!
    siehe auch unter höhenfreigabe HIER!
    - Editiert von chewbaka am 10.11.2010, 21:27 -
    - Editiert von chewbaka am 10.11.2010, 21:27 -

    @ chewie


    völlig richtig, die max. Leinenlänge ist 100 m.


    @ nessemail


    Zitat

    Ein Sportflugzeug ist deutlich unter unseren Drachen geflogen


    sowas haben wir hier beim Drachenfest in Wittenberg auch immer wieder....daß irgendwelche hirnlosen Sportflieger trotz Höhenfreigabe mit ihren Fluggurken unbedingt so tief über die Drachen fliegen müssen.


    Gruß Uwe

    Weiss gar nicht was ihr habt, 99m, der Rest ist Dehnung ! :L

    Grüße
    Lutz
    man braucht nie mehr etwas zu suchen, wenn man weiß wo irgendwo ist


    - Editiert von KitingTom am 11.11.2010, 16:58 -

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    Sinngemäß aus einem c't-Newsletter